Capital

[380] Capital bedeutet im Allgemeinen so viel wie Grundvermögen und in diesem Sinne spricht man vom Privat-, Volks- oder Staatscapital, von einem persönlichen oder dinglichen Capital, jenachdem dasselbe in einem Vorrathe äußerer, sachlicher Güter, in körperlichen oder geistigen Eigenschaften eines Menschen besteht. Die Staatswirthschaft versteht indeß unter Capital nur den Überschuß an Gütern über den Bedarf und sieht im Grundeigenthume, in der Arbeit und dem Capital die Quelle des Einkommens sowol des Staats als der Privatleute. In der Regel sind diese Überschüsse zunächst die wohlthätige Folge zweckmäßig geordneter und sorgfältig berechneter Betriebsamkeit und nur durch dieselben wächst der allgemeine Reichthum eines Volkes, indem ohne solche Capitalien die Fortsetzung, Erweiterung und Vervollkommnung seiner Betriebsamkeit nicht möglich ist. Übrigens brauchen diese Capitalien keineswegs in Geld zu bestehen, sondern können ebensowol von Vorräthen roher Stoffe, von Nahrungsmitteln, Fabrikanlagen und andern Werthen dargestellt werden. Im gewöhnlichen Leben pflegt man unter Capital nur eine Summe Geldes zu verstehen und daher auch den einen Capitalisten zu nennen, welcher von den Zinsen seiner mit der Bedingung der Rückzahlung an Andere zur Benutzung verliehenen Geldvorräthe oder Capitalien lebt. Es muß ferner zwischen stehenden und umlaufenden Capitalien unterschieden werden, wovon die ersten solche sind, welche dem Eigenthümer Gewinn bringen, ohne den Besitzer zu wechseln, wie z.B. Häuser und Maschinen, während die andern in baarem Gelde, das z.B. für Arbeitslohn ausgegeben wird, und überhaupt in jedem zum Tausch und Verkauf bestimmten Werthe bestehen. Seine Bedeutung erhält übrigens jedes Capital erst durch die Anwendung, welche der Mensch zu bestimmten nützlichen Zwecken davon macht, denn nur auf diese Art kann eine Vermehrung des Wohlstandes der Einzelnen wie des Volkes durch sie eintreten, während die größten Schätze, bleiben sie im Kasten verschlossen, für das Allgemeine wie für den Einzelnen verloren gehen und todte Capitalien sein würden, wie man auch Gegenstände nennt, die zwar, wie Edelsteine, Silbergeräthe u.s.w., einen bleibenden Werth haben, allein nicht zum Betriebe neuer Arbeit und zur Erzielung von Einkommen dienen. Die gehörige Benutzung oder das richtige Anlegen des Capitals erfodert natürlich viel Umsicht, da ein Theil seines Werthes während der Arbeit sich abnutzt und als Unkosten verloren geht. Der Ertrag der betriebenen Arbeit muß daher nicht blos die gemachten Auslagen, wohin auch Lebensunterhalt und der Aufwand für die empfangene Bildung zu rechnen ist, sondern auch noch einen angemessenen Überschuß gewähren, sodaß nicht nur das ursprüngliche Capital fortwährend erhalten, sondern auch vermehrt wird. Dieser Überschuß heißt der Capitalgewinn und unterscheidet sich dadurch, daß zu seiner Hervorbringung die Thätigkeit des Fabrikanten und überhaupt des Unternehmers einwirkte, von der Capitalrente, einem Ertrage, welchen das Capital ohne productive Thätigkeit des Eigenthümers abwirft und die nichts Anderes als der Betrag der üblichen Zinsen eines Capitals ist. Als reiner Ertrag kann diese Rente auch Gegenstand einer besondern Besteuerung sein und es gibt auch in vielen Ländern eine sogenannte Capital- oder besser Capitalrentensteuer. Allein ihre Feststellung ist schwierig, verlangt in der Regel ein gehässiges Eindringen in die Geldangelegenheiten und Privatverhältnisse und die fortwährenden Veränderungen des Geldreichthums würden immer wieder neue Untersuchungen nöthig machen, ohne dem Zwecke zu genügen, da der Geldeigenthümer sich selbst oder seine Capitalien durch Versetzung ins Ausland sehr leicht der Controle zu entziehen vermag, worunter noch obendrein das Capital des Staats leiden würde. Wo daher die Besteuerung der Capitalrenten versucht worden ist, hat man keine strengen Untersuchungen über den Betrag dieser Einkünfte angestellt, sondern sich mit mehr oder wenig willkürlicher Schätzung derselben begnügt. – Capitalverbrechen sind solche, auf welche die Todesstrafe gesetzt ist, deren Anzahl sich aber in neuern Zeiten fortwährend vermindert, indem die fortschreitende Civilisation allmälige Abschaffung der Todesstrafe (s.d.) verlangt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 380.
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