Pension

[440] Pension. Unter diesem Ausdrucke wird sowol eine Erziehungsanstalt, wo die Zöglinge meist Kost und Wohnung erhalten, als ein Gnadengehalt verstanden, und Kinder sowol, welche sich in einem solchen Erziehungsinstitute befinden, wie Diejenigen, welche einen Jahrgehalt beziehen, heißen Pensionnairs. Es wird Niemand bezweifeln, daß es der Billigkeit gemäß ist, einen treuen Diener, welcher die Jahre seiner Kraft uns geopfert, im Alter nicht hülflos zu lassen, und es ist daher auch von jeher für eine heilige Pflicht des Staats gehalten worden, seinen altersschwachen Dienern einen Jahrgehalt, nach Verhältniß ihrer Dienstjahre und Leistungen, auszusetzen. Nicht immer sind aber dabei, besonders in den Staaten, in welchen der Wille des Herrschers statt des Gesetzes galt, die Grundsätze der Gerechtigkeit befolgt worden, und nicht selten wurden an unwürdige Günstlinge reiche Pensionen verschwendet, während das Verdienst darben mußte. In wohlorganisirten Staaten ist auch das Pensionswesen nach Recht und Billigkeit und auf zweckmäßige Weise geordnet und der Controle der Stände, wo solche bestehen, unterworfen.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 440.
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