Rudolf von Schwaben

[765] Rudolf von Schwaben, der berühmte Gegenkönig des deutschen Kaisers Heinrich IV., war ein geborener Graf von Rheinfelden, erhielt von des Kaisers Mutter und Vormünderin 1058, während Heinrich IV. Minderjährigkeit, das Herzogthum Schwaben und vermählte sich mit dessen Schwester Mathilde, die aber bald nachher starb. Nachdem er dem Kaiser in dessen Kriegen wider Thüringen und Sachsen wiederholt ausgezeichnete Dienste geleistet, aber auch schon einmal nicht abgeneigt gewesen war, an die Spitze der Gegner desselben zu treten, that er dies offen, als Papst. Gregor VII. im Febr. 1076 die Absetzung Heinrich IV. ausgesprochen hatte. Mit den Herzogen von Baiern und Kärnten bewirkte er auf einer Fürstenversammlung zu Tribur den im Beisein der päpstl. Legaten gefaßten Beschluß, daß Heinrich IV., wenn er nicht binnen Jahresfrist vom Banne losgesprochen worden, aufgehört habe Kaiser zu sein. Dieser aber kam, ungeachtet seine Gegner die Alpenpässe deshalb bewachten, dennoch nach Italien und erhielt die gewünschte Lossprechung vom Papste (im Jan. 1077), was aber die deutschen Fürsten nicht abhielt, im März den Herzog R. zu Forchheim zum deutschen König zu wählen, worauf ihn der Erzbischof Siegfried zu Mainz krönte und der Papst, der Heinrich IX. im Nov. von Neuem mit dem Bann belegte, auch bestätigte. R. mußte sich jedoch vor Heinrich IV. nach Sachsen zurückziehen, der ihn im Jun. 1077 zu Ulm mit der Acht belegte und sein Herzogthum Schwaben an Friedrich von Hohenstaufen verlieh. Beide zogen hierauf gegeneinander zu Felde und nachdem Heinrich IV. in der Schlacht bei Melrichstadt am 7. Aug. 1078, sowie am 27. Jan. 1080 in der bei Flarchheim unweit Mühlhausen den Kürzern gezogen und der Papst hierauf R. eine Krone zugesandt und seinen Getreuen ihre Sünden erlassen hatte, verlor R. in dem ihm sonst günstigen Treffen bei Mölsen unweit Merseburg die rechte Hand, ward zugleich tödtlich am Unterleibe verwundet und starb am Tage darauf in Merseburg, wo er im Dome königlich begraben wurde und seine abgehauene, getrocknete Hand noch aufbewahrt wird.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 765.
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