Worms

[753] Worms, Kreisstadt im Rheinkreise des Großherzogthums Hessen, hat 8000 Einw. und liegt nahe am Rheine, von welchem es durch eine sumpfige Fläche getrennt ist, in einer fruchtbaren, von den Minnesängern als Wonnegau gefeierten Gegend. Weinbau und Handel mit Wein (dessen ausgezeichneteste Sorte die von einer nahen Liebfrauenkirche sogenannte Liebfrauenmilch ist), Rheinschiffahrt, Handel, und einige Fabriken sind Erwerbszweige dieser alten, schon zur Römerzeit als Bormitomagus bekannten Stadt, welche 455 durch Attila (s.d.) verheert wurde und nach ihrer Herstellung später oft der Aufenthaltsort Karl's des Großen und seiner Nachfolger, dann der fränk. Herzoge war. Karl der Große hielt zu W. jene Volksversammlung, auf welcher der Krieg mit den Sachsen beschlossen wurde, und nach der Zeit fanden viele Reichstage dort statt. Von Heinrich V. ward W. 1122 zur freien Reichsstadt erklärt und besaß zur Zeit seiner höchsten Blüte 60,000, nach dem dreißigjährigen Kriege noch 30,000 Einw. Unter Maximilian I. kam hier 1495 der ewige Landfriede zu Stande und 1521 fand der durch Luther's Erscheinen vor demselben merkwürdige Reichstag statt, welches Ereigniß auf einem alten Wandgemälde in der Dreifaltigkeitskirche dargestellt ist, die an der Stelle der ehemaligen karolingischen Pfalz, dann Kloster und später Rathhaus, erbaut ist. Auch das berüchtigte wormser Edict ward damals erlassen, in welchem die kais. Acht gegen Luther und der Befehl zur Vernichtung seiner Schriften enthalten und das fälschlich vom 8. anstatt 26. Mai datirt ist, weil an diesem Tage schon viele Fürsten W. verlassen hatten, der Verfasser desselben aber, welcher der päpstliche Gesandte Alexander gewesen sein soll, dadurch den Schein gewinnen wollte, daß es in Anwesenheit aller Reichsfürsten erlassen worden sei. Den völligen Ruin des ehemaligen Wohlstandes der Stadt brachte die Plünderung und Mordbrennerei der Franzosen im J. 1689 mit sich, wo fast nur der im J. 1110 vollendete schöne Dom (470 Ellen lang, 110 Ellen breit, mit vier Thürmen) der Zerstörung entging, und umfängliche Gärten im Innern der Stadt bezeichnen noch immer die seitdem leer gebliebenen Baustellen. Das zu W. bestandene Bisthum stand jederzeit unter dem Erzbischofe von Mainz und sein am linken Rheinufer gelegenes Gebiet ward 1801 an Frankreich, der am rechten Rheinufer gelegene Theil (2 ! M.) im J. 1803 an Hessen-Darmstadt überlassen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 753.
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