Johanniterorden

Orden.
Orden.

[902] Johanniterorden, geistl. Ritterorden, führt seinen Ursprung bis 1048 zurück, wo Kaufleute aus Amalfi zu Jerusalem eine Kirche gründeten nebst einem Mönchskloster, verbunden mit einem Hospital und einer dem heil. Johannes geweihten Kapelle; nach ihm hießen die zur Pflege der Pilger verpflichteten Mönche Johanniter oder Hospitalbrüder; sie erhielten 1113 von Papst Paschalis II. eine Ordensverfassung. Raimund von Puy, ihr zweiter Vorsteher, verwandelte den Orden Anfang des 12. Jahrh. in einen geistl. Ritterorden, teilte seine Mitglieder in Ritter zur Kriegführung, in Kaplane und in dienende Brüder zur Pflege der Kranken und nannte sich Ordensmeister. Mit Vorrechten ausgestattet, entartete der Orden bald; nach der Eroberung Jerusalems (1187) verlegte er seinen Sitz nach Ptolemais, später nach Cypern, von da 1309 nach dem eroberten Rhodos (daher auch Rhodiserritter). Von den Türken wiederholt bekämpft, mußte der J. unter dem Großmeister de l'Isle Adam Rhodus 1522 Suleiman II. übergeben, worauf ihm Karl V. 1530 Malta, Gozzo und Comino als Lehn überließ (daher auch Malteserritter). Er behauptete seine Selbständigkeit bis 1798; 1826 erlaubte ihm der Papst, das Ordenskapitel nach Ferrara, 1834 nach Rom zu verlegen, wo es sich noch befindet; ein eigener Zweig besteht in Spanien. Kleidung der Ritter: im Frieden schwarzer Mantel mit achtspitzigem weißem Kreuz (Johanniterkreuz [Tafel: Orden]), im Kriege roter Waffenrock. – Vgl. Finck (1890), Pflugk-Harttung (1899), Drane (deutsch 1888). – Der königl. preuß. J. wurde 1812 als bloße weltliche Adelsgenossenschaft gestiftet. – 1852 wurde die Ballei Brandenburg des J. wieder aufgerichtet und einer der ursprünglichen Stiftung des Ordens entsprechenden gemeinnützigen Bestimmung wiedergegeben; bes. während der Feldzüge 1864, 1866 und 1870/71 bildete die Pflege der Kranken und Verwundeten die Haupttätigkeit dieses J., der, sich in 15 Genossenschaften gliedernd, auch in andern deutschen Staaten verbreitet ist, mit einem Herrenmeister (Prinz Albrecht von Preußen) an der Spitze und nur adligen und evang. Mitgliedern. – Vgl. Herrlich, »Die Ballei Brandenburg« (4. Aufl. 1904).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 902.
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