Theben und Athen. Die restaurierte Demokratie. Verurteilung des Sokrates

[207] Unter allen Staaten des griechischen Mutterlandes war zur Zeit nächst Sparta, wenn auch in weitem Abstande, der böotische Stammbund der stärkste. Seit 446 war er unter Thebens Vormacht geeint (vgl. Bd. IV 1, 584.). An der Beratung der gemeinsamen Angelegenheiten, an den Bundesversammlungen und an der Bestellung der Bundesfeldherrn, der Böotarchen, hatten alle Mitglieder Anteil. Die politische Leitung aber lag in den Händen Thebens, zu dem mehr als ein Drittel Böotiens gehörte370. Nach der Schlacht bei Delion hatte Theben die Bande noch fester gezogen, im Kriege mit Athen Platää zerstört, schließlich (o. S. 50) auch Oropos gewonnen. ‹Als der Krieg zwischen Athen und den Lakedämoniern ausbrach und die Athener Böotien bedrohten, siedelten die Bewohner der kleinen offenen Orte nach Theben über, und dessen Bevölkerung wurde dadurch verdoppelt. Noch viel mehr hat sich dann Thebens Wohlstand im Dekeleischen Krieg durch die reiche Beute aus Attika gehoben, die fortwährend einströmte, außer Sklaven und anderem Besitz der ganze Hausrat einschließlich der Ziegel und des Bauholzes der zerstörten attischen Landhäuser371.› Die Verfassung war eine gemäßigte Oligarchie, welche die politischen Rechte auf die Grundbesitzer beschränkte und das Übergewicht der reichen und vornehmen Familien sicherte. Diese Verfassung entsprach im allgemeinen den natürlichen Verhältnissen des Landes, da zwar Industrie und Handel keineswegs unentwickelt waren – das zeigt schon die alte recht produktive Tonindustrie [207] Böotiens –, aber die Landwirtschaft (daneben der Fischfang im Kopaissee) auch ökonomisch die Vorherrschaft behauptete und die Grundlage des Wohlstandes bildete. Die kleinen Hafenorte waren nicht selbständige Gemeinden, sondern gehörten zum Gebiet der Hauptstädte, die Küste des Korinthischen Golfs zu Thespiä, die des Euripos zu Theben. Die selbständigen Bundesstädte lagen sämtlich in dem äußerst fruchtbaren Binnenland372, Die Truppen, die Böotien ins Feld zu stellen vermochte, hatten sich bei Delion dem Landheer Athens an Zahl gewachsen, an Leistungsfähigkeit überlegen gezeigt; den Kern bildete der tief aufgestellte thebanische Heerbann. Neben den Hopliten stellte man auch Peltasten und eine starke Reiterei ins Feld. – Mit der Einigung ganz Böotiens hatte Theben sein nächstes Ziel erreicht; aber sein Ehrgeiz ging weiter, auf Gewinnung der Suprematie über Euböa, auf Zurückdrängung und womöglich Unterwerfung der phokischen Landstädte in der oberen Kephisosebene, auf ein Vordringen gegen die Thessaler, mit denen es schon im sechsten Jahrhundert im Kampf gelegen hatte (Bd. III2, S. 708). Im fünften Jahrhundert war ihm Athen überall in den Weg getreten, und deshalb hatte es mit Eifer am Kriege teilgenommen und den zeitweiligen Rücktritt Spartas im J. 421 schwer empfunden. Mit dem Momente des Sieges aber schlug die Lage um. Schon die Festsetzung Spartas in Heraklea Trachinia im J. 426 hatten die Thebaner als eine lästige Beengung empfunden und deshalb den Ort im J. 420 zeitweilig selbst besetzt (Bd. IV 2, 192); jetzt fühlten sie sich durch die spartanische Übermacht nach allen Seiten beengt. Der Gegensatz machte sich um so stärker fühlbar, da Böotien nicht Mitglied des durch Eide auf ewige Zeit begründeten Peloponnesischen Bundes war, sondern mit diesem in freier Bundesgenossenschaft stand. So wurde Theben sofort nach dem Siege der Führer der Opposition gegen Sparta; während es im J. 404 die Zerstörung Athens gefordert hatte, unterstützte es im nächsten Jahre die athenischen Demokraten. Korinth, welches durch den Ausgang des Kriegs ebensowenig seine Rechnung gefunden hatte und sich durch seinen Verlauf aus [208] der stolzen und selbständigen Stellung, die es, obwohl Mitglied des Peloponnesischen Bundes, bisher eingenommen hatte, dauernd in die ohnmächtige Rolle einer Macht dritten Ranges zurückgedrängt sah, schloß sich ganz an Theben an; auch mit Argos, das seine Neutralität sorgfältig wahrte, aber in der Übermacht Spartas eine fortwährende Bedrohung seiner Freiheit erblicken mußte, trat es in nahe Beziehung. So bahnten sich, wenn auch in vorsichtigeren Grenzen, ähnliche Zustände an, wie sie nach dem Nikiasfrieden zum Sonderbundskrieg geführt hatten. Die starke Kriegsmacht der Böoter gab der Opposition einen festen Rückhalt; die Spartaner, durch andere Aufgaben vollauf in Anspruch genommen, ließen sie gewähren, so daß Theben eine Provokation nach der anderen wagen konnte, im Krieg gegen Elis und gegen Persien die Bundeshilfe weigerte und beim Opfer in Aulis Agesilaos aufs schwerste insultierte. Im Inneren standen sich unter den Staatsmännern, die um die Leitung des Gemeinwesens miteinander rangen, eine spartafreundliche und eine spartafeindliche Faktion gegenüber373; es war natürlich, daß die letztere, geführt von Ismenias, einem der reichsten Männer seiner Zeit, Androkleidas u.a., durch den allgemeinen Gegensatz gegen Sparta das Übergewicht gewann. Durch den Ausbruch des Perserkriegs hatten sich die Verhältnisse noch günstiger gestaltet; wenn man jetzt zu den Waffen griff, war man der Unterstützung des Großkönigs gewiß. Nationale Bedenken hatte Theben nicht; auch zur Zeit des Xerxes war es der Bundesgenosse der Perser gewesen, warum sollte es jetzt ihre Hilfe zurückweisen? Es durfte hoffen, an der Spitze einer großen Koalition Sparta entgegenzutreten und zum mindesten die Herrschaft über Mittelgriechenland zu gewinnen. Mit Sicherheit konnte man erwarten, daß auch Athen, der ehemalige Todfeind, sich jetzt der Führung Thebens anschließen werde, um sich von der spartanischen Suprematie zu befreien.

Seit dem Sturz der Oligarchie war Athen, dank der Hochherzigkeit der spartanischen Regierung, wieder eine freie Stadt. Die Sorge um die äußere Politik freilich hatte Sparta ihm abgenommen; [209] um so mehr konnte man die Jahre ungestörten Friedens, die nun folgten, zum Wiederaufbau des in seinen Grundfesten erschütterten Staats benutzen. Eine einfache Wiederherstellung der früheren Ordnungen hätte zu heilloser Verwirrung geführt; hatte man doch das Bedürfnis nach einer neuen Regelung und Aufzeichnung des Rechts und der Verfassung schon nach dem Sturz der Vierhundert und der gemäßigten Verfassung von 411 empfunden und auch jahrelang daran gearbeitet, ohne zum Abschluß zu gelangen (Bd. IV 2, 314.). So ging man jetzt an eine systematische Revision der überlieferten Ordnungen. Das erste, was nach der Wiederbesetzung der Stadt und der feierlichen Verpflichtung auf die von Sparta vorgeschriebene Amnestie geschah, war die Wiedereinführung des von den Dreißig aufgehobenen solonischen Rechts nebst den Satzungen Drakons über die Blutgerichte. Die Führung des Regiments wurde zunächst einer Kommission von 20 Männern übertragen und unter deren Leitung der Rat und die Beamten erlost, darunter der Archon Eukleides. Der Rat ernannte einen Ausschuß von 10 Nomotheten, der die Gesetze sammeln und öffentlich ausstellen sollte; jeder Bürger erhielt das Recht, Amendements einzubringen. Dann sollte, nach der von Ephialtes und Perikles eingeführten Ordnung (Bd. IV 1, 541), ein Gerichtshof von 500 aus den Demen gewählten Nomotheten mit dem Rat zusammen diese Gesetze ihrem Eide gemäß prüfen und die Kodifikation zum Abschluß bringen. In Zukunft sollte der Areopag dafür sorgen, daß die Beamten die Gesetze genau beobachteten – in diesem Punkte kehrte man also, freilich in sehr engen Grenzen, zu den von Ephialtes aufgehobenen alten Ordnungen zurück. Alle nicht sanktionierten Gesetze und Psephismen sollten ungültig sein; auch die Berufung auf »ungeschriebene Gesetze«, d.h. auf Gewohnheitsrecht, wurde für unzulässig erklärt. Alle unter den Dreißig verfügten Anordnungen und Urteile wurden aufgehoben374. Die gemäßigt konservative Partei hat noch einmal [210] den Versuch gemacht, ihr Ideal, für das Theramenes eingetreten und gefallen war, zu verwirklichen. In ihrem Namen brachte Phormisios, der wie so viele seiner Gesinnungsgenossen mit dem Demos zusammen gegen die Dreißig gekämpft hatte, den Antrag ein, das aktive Bürgerrecht auf die Grundbesitzer zu beschränken; er sah die wahre »Verfassung der Väter« in den Zuständen unter Kleisthenes und Kimon375. Die Spartaner ließen erkennen, daß sie die Annahme des Antrags wünschten; aber daß sie zu seinen Gunsten mit den Waffen einschreiten würden, war nicht zu befürchten, und wie die Dinge lagen, war es unmöglich, daß der siegreiche Demos eine Bestimmung annahm, die etwa 5000 Athener – Theten und verarmte Männer aus den höheren Ständen – des aktiven Bürgerrechts beraubt hätte. Für ihn war, aller Geschichte zum Trotz, die radikale Demokratie die altererbte nationale Verfassung Athens. Auch von den Besitzenden und Konservativen waren nicht wenige durch die Schreckensherrschaft der Extremen von dem Wahne gründlich geheilt, als sei für Athen eine andere Verfassung möglich. Fast alle leitenden Staatsmänner, die bei der Befreiung mitgewirkt hatten, bekannten sich zu dieser Auffassung, voran Thrasybul und der Hauptführer der Radikalen, der Töpfer Kephalos, aber auch die Gemäßigten, Anytos und Archinos376. Nur [211] unter dem Banner der Demokratie durfte Athen hoffen, in Zukunft einmal das spartanische Joch abzuschütteln und eine selbständige Bedeutung wiederzugewinnen. So fiel Phormisios' Antrag; die neue Staats- und Rechtsordnung, welche die Gesetzgebungskommission annahm, war nur eine Erneuerung der von Ephialtes und Perikles begründeten Verfassung, mit einigen zeitgemäßen Modifikationen, wie sie teils der Wegfall des Reichs, teils praktische Bedürfnisse – z.B. im Finanzwesen – bestimmten. Auch mancher alte Zopf wurde weggeschnitten, darunter die vom Staat offiziell bisher noch immer festgehaltene, aber völlig obsolet gewordene attische Lokalschrift, die durch das bereits in ganz Hellas zur Herrschaft gelangte ionische Alphabet ersetzt wurde. Der Abschluß zog sich noch vier Jahre lang hin, bis 399, und es konnte nicht ausbleiben, daß, wie bei allen attischen Kommissionen, die eigentliche Arbeit und in der Regel auch die tatsächliche Entscheidung in den Händen der zu der Kommission gehörenden Bürobeamten lag und diese ihre Stellung für sich ausnutzten und manche von persönlichen Interessen beeinflußte Detailbestimmung aufnahmen. Im allgemeinen aber ist ein achtungswertes und einheitliches Werk entstanden, bei dem Staat und Gesellschaft bestehen und gedeihen konnten, und das noch segensreicher hätte wirken können, wenn sich nicht Volk und Staatsmänner oft genug über die Gesetzesbestimmungen hinweggesetzt hätten; denn das dem Areopag und jedem Bürger zustehende Recht, gegen gesetzwidrige Anträge Einspruch zu erheben und die Entscheidung der Geschworenen herbeizuführen, hat, namentlich in erregten Zeiten, eine wirksame Abhilfe nicht immer schaffen können.

[212] Die echten Demokraten haben es an Versuchen nicht fehlen lassen, den Sieg zu ihren Gunsten auszubeuten377. Ihr dringendster Wunsch war, trotz der beschworenen Amnestie Rache zu nehmen an den Leuten aus der Stadt, den Gehilfen der Schreckensmänner. Bei dem Rechenschaftsprozeß des Eratosthenes, des einzigen unter den Dreißig, der sich wie die Zehnmänner dem Gericht gestellt hatte (o. S. 35, 3), erhob der Metöke Lysias, der Bruder des unter Eratosthenes' Mitwirkung umgebrachten reichen Fabrikanten Polemarchos (o. S. 37), die Anklage. Als er freigesprochen war, hat Lysias seine Rede als Broschüre ausgegeben, mit einem heftigen Ausfall gegen Theramenes, der zeigen sollte, daß die Gemäßigten um kein Haar besser gewesen waren als die Extremen. Aber die Führer der Demokraten378, Archinos, Anytos, Thrasybul schritten mit voller Energie gegen dies Treiben ein379; sie erkannten, daß die einzige Rettung in der gewissenhaften Beobachtung der Amnestie liege. Allerdings wurden die Ritter, die Hauptstütze der Dreißig, gezwungen, ihre Equipierungsgelder herauszugeben380, und im J. 399 benutzte man die Hilfsforderung Spartas, um einen Teil von ihnen nach Asien zu schicken (o. S. 183). Als aber zum ersten Male der Versuch gemacht wurde, die Amnestie offen zu verletzen, ließ Archinos den eidvergessenen Kläger ergreifen und vom Rat als offenkundigen Verbrecher hinrichten. Außerdem erwirkte er einen Beschluß, der jedem Angeklagten, der sich auf die Amnestie berufen konnte, die Einrede (παραγραφή) gestattete, die vom Gerichtshof zuvor entschieden werden mußte, ehe er in die Sache selbst eintrat381. Das half. Freilich haben die Radikalen noch jahrzehntelang [213] versucht, bei jedem politischen oder privaten Prozeß und bei jeder Rechenschaftsablage, wo immer sich die Handhabe bot, gegen den Angeklagten als Mitglied des Reiterkorps oder des Rats oder als Schergen der Dreißig Stimmung zu machen. In der Regel bedienten sie sich dabei der Feder des Lysias; wenn sich indessen einmal der Angeklagte bei ihm eine Rede bestellte, hat er als echter Advokat der modernen Sorte auch den entgegengesetzten Standpunkt vertreten und das Treiben, dem er sonst seine Beihilfe lieh, in scharfen Worten gegeißelt. So kamen die Leidenschaften noch jahrelang nicht zur Ruhe; aber die Gerichtshöfe blieben fest, an mächtiger Fürsprache fehlte es niemals, und so haben all diese Anklagen kaum je einen Erfolg erzielt. Auch nach der Gewinnung von Eleusis im J. 401 (o. S. 49)382 hielt man an derselben Richtung fest. Das Ergebnis war, daß trotz allen Hetzens der Extremen die Versöhnung der Parteien den Athenern schließlich doch in Fleisch und Blut überging und Athen fortan bis zum Ende seiner Selbständigkeit vor Revolutionen bewahrt blieb. Ohne den Druck, den Sparta ausübte, wäre dies Ergebnis kaum erreicht worden, aber ebensowenig ohne die große Vergangenheit, die in der Bürgerschaft den Staatsgedanken geschaffen hatte und mit ihm die Hoffnung auf eine neue bessere Zukunft lebendig erhielt383. So bleibt der athenischen Bürgerschaft und ihren Staatsmännern der Ruhm ungeschmälert, daß sie allein von allen griechischen Staaten die Versöhnung der Parteien ehrlich durchgeführt und die Ära der Revolution geschlossen haben.

Wer freilich das Athen, welches jetzt unter der Schutzherrschaft seines Besiegers aus den Verheerungen des Kriegs und der Revolution sich aufzurichten suchte, mit der alten Macht und Herrlichkeit verglich, mochte fast verzweifeln, ob das Werk der Restauration, welches man in Angriff nahm, je gelingen werde. Die ökonomischen Zustände waren vollkommen zerrüttet. Durch die [214] Vernichtung der Landwirtschaft, durch die ununterbrochenen Steuern und Liturgien, durch den Stillstand von Handel und Industrie, durch die Konfiskationen und Verbannungen unter der Herrschaft der extremen Demokratie und dann unter den Dreißig war der Wohlstand vernichtet und zahlreiche altbegüterte Familien vollständig ruiniert384; glücklich mochte sich schätzen, wer aus dem allgemeinen Schiffbruch noch ein kleines Kapital gerettet hatte. Im Frieden konnten die Grundbesitzer wieder anfangen zu wirtschaften oder aber durch den Verkauf ihres Guts etwas Geld bekommen; Handel und Industrie konnten wieder aufatmen und mit dem Vertrauen auf eine längere Zeit der Ruhe auch der alte Unternehmungsgeist zurückkehren; und immer noch waren Athen und der Piräeus allen anderen griechischen Handelsplätzen weitaus überlegen. Inzwischen aber hatte die ärmere Bevölkerung die volle Not der neuen Lage auszukosten. Zwei Generationen lang hatte sie ganz wesentlich auf Kosten des Staats und der Herrschaft über die Bündner gelebt. Jetzt war das Reich zusammengebrochen und die Tribute weggefallen und damit alle Emolumente, welche der attische Bürger bisher genossen hatte. Die Scharen von Bürgern, welche in die Kleruchien entsandt waren, hatten ihren gesamten Besitz verloren385. Nur ein Teil von ihnen ist nach Athen zurückgekehrt; viele gingen zugrunde oder suchten in der Fremde, z.B. auf Cypern (o. S. 193), ihren Lebensunterhalt zu gewinnen; und zu ihnen kamen die von den Dreißig Ausgewiesenen, von denen auch nur ein Teil an der Befreiung teilnehmen oder später zurückkehren konnte; Athen war zu verarmt, um ihnen allen Lebenserwerb zu bieten. Dadurch wurde der Bevölkerungsstand nach all den Verlusten, die der Krieg gebracht hatte, noch weiter herabgedrückt. So erklärt es sich, daß die Zahl derer, die durch Phormisios' Antrag das Bürgerrecht verlieren sollten, auf nicht mehr als 5000 [215] geschätzt wird, und daß wir im J. 399 die Klage hören über den Menschenmangel unter der Bürgerschaft. Dafür hatten sich dem Befreiungswerk die verschiedenartigsten Elemente angeschlossen, Halbbürger aus den Platäern und den 406 befreiten Sklaven, eng mit dem Staat verwachsene Metöken wie Lysias, Förderer der Bewegung aus Böotien, Thessalien, den Inseln, dazu zweifelhafte Elemente aller Art, z.B. entlaufene Sklaven. Alle diese Leute forderten Belohnung und Ehren; es ist begreiflich, daß der Gedanke laut ward, durch sie die Lücken in der Bürgerschaft auszufüllen. Nach der Wiedergewinnung von Eleusis, als die Bewegungsfreiheit größer ward, brachte Thrasybul den Antrag ein, allen, die mit dem Demos aus dem Piräeus zurückgekehrt seien, das Bürgerrecht zu gewähren. Der Vorschlag bezeichnete zugleich einen entschiedenen Bruch mit der von Perikles inaugurierten Politik der radikalen Demokratie; er hätte, wenn man auf diesem Wege weiterschritt, den attischen Staat auch in seiner jetzigen Gestalt zu einem der volkreichsten und wehrkräftigsten Griechenlands machen können. Aber gegen ihn erhoben sich die Konservativen: Archinos legte die Klage wegen Gesetzwidrigkeit ein und setzte die Verwerfung durch386. Man wollte nicht dulden, daß die Pforten der athenischen Bürgerschaft, die mehr als irgendeine andere auf die Reinheit ihres Blutes stolz war, all dem zweifelhaften Gesindel geöffnet würden, das sich herandrängte. Nur diejenigen Fremden, welche an den ersten Kämpfen in Phyle teilgenommen hatten, erhielten, dem damaligen Versprechen gemäß, das volle Bürgerrecht (401/0 v. Chr.)387. [216] Nochmals zeigte sich die Engherzigkeit des griechischen Stadtstaats; für die Zukunft blieb es bei dem von Aristophon388 erneuten Gesetze des Perikles, daß nur Bürger sei, wer von Vaters- und Muttersseite attischen Blutes war. Nur rückwirkende Kraft wurde dem Gesetze nicht beigelegt; wer unter dem Archontat des Eukleides (403/2) als Bürger anerkannt war, behielt sein Recht, so zweifelhaft seine Herkunft sein mochte389.

Wenn der Wohlstand in den kommerziellen und industriellen Kreisen sich langsam wieder zu heben begann, so dauerte es lange, bis dem Staat etwas davon zugute kam. In den Finanzen herrschte fortdauernd die tiefste Ebbe; jahraus jahrein mußte man Vermögenssteuern erheben und die Ansprüche an die Liturgien und freiwilligen Leistungen der Besitzenden steigern (Lys. 18, 21. 21, 13f. u.a.), und doch reichten die Einnahmen nicht aus für die Bestreitung auch nur der notwendigsten Bedürfnisse. Daß durch die neuen Gesetze die Ausgaben für die Opfer alljährlich um 6 Talente (32640 Mk.) gewachsen waren, stellt eine Rede aus dem J. 399 als todeswürdiges Verbrechen des Bürobeamten Nikomachides (o. S. 210, 1) dar, der die betreffende Bestimmung veranlaßt hat. »Denn er mußte doch sehen, daß der Staat kein Geld hat, wo die Spartaner drohen, wenn wir ihnen nicht zahlen, und die Böoter zu Pfändungen schreiten, weil wir ihnen 2 Talente nicht zurückzahlen können, und die Schiffswerften und die Mauern zusammenfallen« (Lys. 30, 22). Die Folge war, daß die alten Gebrechen der Demokratie aufs neue hervortraten. Zwar mit der politischen Tagedieberei war es einstweilen vorbei; die ärmere Bevölkerung mußte froh sein, wenn sie etwas zu verdienen fand, und konnte den Ausfall des Tagelohns, den die Teilnahme an den Gerichtshöfen und der Besuch der Volksversammlungen mit sich brachte, nicht [217] mehr erschwingen. So blieben die Volksversammlungen leer, was auch die Prytanen ersinnen mochten, die Bürger an ihre Pflicht zu mahnen (Arist. pol. Ath. 41, 3; vgl. Aristoph. Eccles. 183). Aber der Staat brauchte notwendig Geld, und wer ihm welches verschaffte, war willkommen. Es wurde aufs neue Raum für Demagogen und Sykophanten schlimmster Sorte, und wieder erhebt sich die Klage, daß diese sich auf Kosten ihrer Mitbürger bereichern, während sie den Staat zu den ärgsten Verbrechen verleiten. »Wenn genügend Geld für die Zwecke der Verwaltung da ist«, sagt Lysias in der Rede gegen Nikomachides, als handle es sich um ebenso notorische wie selbstverständliche Dinge, »läßt sich der Rat nichts zuschulden kommen; wenn aber Geldnot eintritt, sieht er sich gezwungen, Denunziationen anzunehmen und zu Konfiskationen zu schreiten und den Rednern zu folgen, welche die schlimmsten Anträge stellen.« Das Gegenstück dazu sind die fortwährenden Prozesse und Hinrichtungen wegen Unterschleifs und Bestechung, welche damals, vier Jahre nach der Restauration, bereits an der Tagesordnung sind, vielleicht noch mehr als in den schlimmsten Tagen der alten Demokratie (Lys. 30, 25 u.a.). Die Integrität der führenden Staatsmänner, eines Thrasybulos, Anytos, Archinos, war allerdings über jeden Zweifel erhaben; hatten sie doch, obwohl sie genau wußten, in wessen Händen sich ihr unter den Dreißig konfisziertes Vermögen befand, auf jeden Versuch verzichtet, dasselbe wiederzuerlangen (Isokr. 18, 23). Aber gegen die untergeordneten Demagogen und die Beamten reißen die Prozesse niemals ab, und die Kläger werden nicht müde, die Hinrichtung des Angeklagten als abschreckendes Beispiel zur Hebung der politischen Moral zu verlangen, während die Verteidigung ebenso ständig den Vorwurf der Sykophantie gegen die Ankläger erhebt (Lys. or. 25. 21 u.a.).

So ist die politische Demoralisation und Korruption das Erbteil, welches die restaurierte Demokratie von ihrer Vorgängerin am unversehrtesten übernommen hat. Aber war es nicht möglich, den modernen Geist zu bannen, Gottesfurcht und fromme Sitte und damit die wahrhaft demokratische Zucht wiederherzustellen, welche das Individuum unter die Staatsidee zwingt? Gerade die [218] überzeugten Idealisten unter den Führern der demokratischen Reaktion mußten hierin denken wie Kleon, mochten sie sonst auch von seinem politischen Radikalismus noch so weit entfernt sein. In dem frivolen Egoismus der modernen Bildung sahen sie die Wurzel aller Leiden Athens, der ruchlosen Politik des Alkibiades und des Kritias nicht minder als der korrupten Demagogie, welche unter der Flagge des Volkswohls nur ihr persönliches Interesse verfolgte. Lysias suchte die feinen Künste der neuen Redekunst der echten Demokratie dienstbar zu machen und verstand es, mit unübertroffener Meisterschaft in der Handhabung des Wortes, unter der Form schlichter Erzählung und harmloser Sachlichkeit, die perfidesten Insinuationen vorzubringen, welche den Sachverhalt in sein Gegenteil verdrehten. Aber gerade sein Auftreten gab für Archinos ein Hauptargument ab in der Bekämpfung des Antrags Thrasybuls: solche Gesellen wie diesen gewissenlosen Redeschreiber durfte die echte Demokratie in ihren Reihen nicht dulden. Ein Jahr darauf, im Frühjahr 399, erhob sich Anytos zu einem Hauptschlag gegen das moderne Gift: er veranlaßte den jungen tragischen Dichter Meletos, gegen Sokrates als Gegner der Staatsreligion und Verführer der Jugend die Anklage auf den Tod zu erheben, und trat im Prozeß zusammen mit einem anderen Staatsmann, Lykon390, eifrig für die Klage ein. Persönliche Reibungen, wie sie bei keiner politischen und gerichtlichen Aktion fehlen, mochten den Gegensatz verschärft haben; aber es war nur konsequent, daß die restaurierte Demokratie sich ebenso, wie vorher die Oligarchen (o. S. 20f.), gegen den Mann wandte, der ihr als der typische Vertreter der Weltanschauung galt, die ihr Wesen negierte; und Anytos, der seine politische Laufbahn als begeisterter Verehrer Herodots begonnen hatte (Bd. IV 2, 89), war der berufene Vertreter der Anklage. Daß auch er einmal zu den zahlreichen Männern gehört hatte, die für die Jugendschönheit des Alkibiades schwärmten, hat mit seinen politischen Anschauungen nichts zu tun; die Gedankenkreise, in denen dieser lebte, lagen ihm vollständig [219] fern. Er gehörte zu den wohlhabendsten Männern Athens; von seinem Vater Anthemion hatte er eine große Gerberei ererbt, deren Betrieb er wie Kleon als Staatsmann fortsetzte. Er wollte nichts sein als ein schlichter Bürger, der seine Einsicht der Heimat zur Verfügung stellte. Jede Berührung mit den modernen Ideen und mit den Künsten der Sophisten war ihm ein Greuel, und als Sokrates ihn mahnte, seinem Sohn eine höhere Erziehung zu geben, statt ihn für das Gerberhandwerk auszubilden, wies er die Zumutung mit Entrüstung von sich391. Sokrates war ihm um nichts besser als die anderen Sophisten, einer von den aufdringlichen Gesellen, welche ihre perversen Gedanken über jede geheiligte Autorität erhoben und sich anmaßten, dem Staat und der gesamten Bürgerschaft Vorschriften zu machen; durch die Art, wie er sich den jungen Leuten aufdrängte, trug er den Unfrieden und die Überhebung eines eitlen Verstandes in jede Familie hinein. Was dabei herauskam, lehrten Alkibiades und Kritias nur zu deutlich, die Sokrates nun einmal nicht von sich abschütteln konnte. Im einzelnen war die Anklage natürlich beherrscht von der populären, am schärfsten von Aristophanes formulierten Auffassung, welche Sokrates die von ihm aufs heftigste bekämpften Lehren der Sophisten und Naturphilosophen zuschrieb. Daher ließen sich einzelne Angriffe leicht zurückweisen, vor allem der Hauptvorwurf, daß Sokrates den Glauben an die Götter des Staats bekämpfe und neue Götter einführe. Auch unter den Richtern waren viele, die wußten oder jetzt an sich erfuhren, daß der wahre Sokrates doch ein sehr anderer sei, als die Ankläger ihn schilderten, und nicht wenige mochten Bedenken tragen, sich an einem Manne zu vergreifen, der zu den ersten Berühmtheiten Athens zählte und den jeder Fremde aufsuchte. So hätte Sokrates bei einigem Eingehen auf die Vorurteile des Gerichtshofs leicht eine Freisprechung oder doch eine Verurteilung in eine geringe Strafe erreichen können. Aber er selbst hat in seiner Verteidigung den unüberbrückbaren Gegensatz der Weltanschauungen aus den unsicheren Argumenten [220] der Gegner zu voller prinzipieller Klarheit herausgearbeitet. Auch nicht um Haaresbreite wich er von seinem Standpunkt, von der Verteidigung des Rechts der freien Forschung, unbekümmert um jede andere Autorität als die der Wahrheit, welche die eigene Erkenntnis er schließt, von der Forderung einer neuen, auf der Durchbildung des Intellekts und damit der echten Sittlichkeit beruhenden Erziehung des Staatsbürgers für das wahre politische Leben. Jede Konzession an seine Gegner wäre ihm als eine Verleugnung seines ganzen Lebens erschienen. Mit Geringschätzung wies er die Beschuldigungen von sich und nahm, im schärfsten Gegensatz zur Anklage, unter Berufung auf die ihm gegebenen Vorzeichen und den Spruch von Delphi, für sich eine göttliche Mission in Anspruch. Als er dann schuldig gesprochen war – die Mehrheit betrug nur 30 Stimmen über die absolute Majorität –, hat er, um dem Gesetze zu genügen, sich herbeigelassen, als Strafe eine Geldsumme zu beantragen, aber unter ausdrücklicher Verwahrung, daß er die Berechtigung des Wahrspruchs nicht anerkenne; was er von Rechts wegen beanspruchen dürfe, sei die Speisung im Prytaneon als Wohltäter der Stadt. So hat er selbst das Todesurteil unvermeidlich gemacht. Für ihn gab es keinen anderen Ausweg; wo die Grundlagen seiner intellektuellen und sittlichen Existenz angegriffen waren, war ein Kompromiß unmöglich. Daher hat er auch die Flucht verschmäht, als ihm die Möglichkeit geboten wurde: das wäre eine Auflehnung gewesen gegen das Gesetz des Staats und darum für ihn ein Verbrechen. Daß er als Märtyrer für die wahre Freiheit der Menschen in den Tod ging, war der harmonische Abschluß seines Lebenswerks392. [221] Durch seinen Tod hat er den Sieg der sein Leben und seine Lehre beherrschenden Idee besiegelt; der Urteilsspruch, durch welchen Kläger und Richter in gutem Glauben an das Recht ihrer Sache sie vernichten wollten, lebt nun schon durch Jahrtausende im Gedächtnis der Menschheit als das größte Verbrechen der athenischen Geschichte393.

Gegen Sparta hat die restaurierte Demokratie alle Verpflichtungen gewissenhaft erfüllt, ja sogar die von den Dreißig aufgenommene Anleihe aus der Staatskasse zurückgezahlt (o. S. 49), [222] so schwer ihr das bei dem Tiefstande der Finanzen auch fallen mochte. Noch um 397 läßt Lysias einen Redner sagen: »Ihr würdet den anderen Griechen zürnen, wenn einer von ihnen euch an Loyalität gegen die Spartaner übertreffen wollte« (18, 15). Aber alles Sinnen und Trachten war doch stillschweigend beherrscht von dem einen Gedanken, den Staat so zu kräftigen, daß er, wenn der Moment gekommen sei, gegen Sparta losschlagen und die alte Selbständigkeit und Macht wiedergewinnen könne394. Die Dankbarkeit spielt im Leben der Völker und Staaten kaum eine Rolle; es war natürlich, daß die Bürger Athens in Sparta nicht den Staat sahen, der ihnen die Heimat erhalten und die Freiheit zurückgegeben hatte, sondern nur den Feind, der ihre Macht vernichtet hatte. Wenn von Dankespflicht die Rede sein sollte, so erschien sie viel größer gegen Theben, das im J. 403 die Demokraten unterstützt hatte, mochte es auch das Jahr vorher die Vernichtung [223] Athens gefordert haben. Daß man im Kampf gegen Sparta dem Nationalfeinde die Hand bieten und damit den höchsten Ruhmestitel der athenischen Geschichte preisgeben mußte, fiel für die momentane Stimmung nicht mehr ins Gewicht; Sparta hatte Athen mit Persiens Hilfe gestürzt, warum sollte dies nicht, wie es schon im letzten Kriege versucht hatte, sich mit seiner Hilfe wieder aufrichten? Die Haltung, die Theben jetzt einnahm, gab der Hoffnung Raum; im J. 396 wagte man, nach dem Beispiel Thebens und Korinths, Agesilaos den Zuzug zu verweigern (o. S. 223, 1). Mit den Emigranten auf Cypern hatte man enge Fühlung, und mit äußerster Spannung wird man die Fortschritte der persischen Flottenrüstung verfolgt haben (Pausan. III 9, 2). Kam es jetzt zum Kriege zwischen Sparta und Böotien, so sah sich Athen mit einem Schlage wieder zur ausschlaggebenden Macht in Hellas erhoben; denn solange ihre Flanke nicht gedeckt war, waren die Böoter Sparta gegenüber ohnmächtig. Dagegen Athen und Böotien vereinigt und verbündet mit Korinth und Argos und voraussichtlich noch gar manchen anderen griechischen Gemeinden durften hoffen, der Macht Spartas und seiner Verbündeten gewachsen zu sein. Man wird Athens Verhalten begreifen und verzeihen; aber ebensowenig darf man verkennen, daß die Politik, welche dieser Staat seit 395 eingeschlagen hat, unsägliches Unheil über Athen und ganz Hellas gebracht und jede gedeihliche Entwicklung der Nation, auch in den engeren Grenzen, in denen Sparta sie organisiert und die Durchführung der ihr gestellten Aufgaben begonnen hatte, für alle Zukunft unmöglich gemacht hat.


Quelle:
Eduard Meyer: Geschichte des Altertums. Darmstadt 51965, Bd. 5, S. 207-224.
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