Fußnoten

1 In allen Einzelheiten kann ich ihm freilich nicht beistimmen; am wenigsten in dem Ansatz des panhellenischen Kongresses des Perikles ins Jahr 456, mitten in den Krieg zwischen Athen und den Peloponnesiern, und ebensowenig in der Annahme, daß der Bau des Niketempels zwar um 450 beschlossen, aber erst um 435 ausgeführt worden sei.


2 Die von Sparta beschirmte πάτριος πολιτεία wird am besten bei [Herodes] περὶ πολ. [u. S. 50, 3] 30f. beschrieben: ἴσως ἄν τις εἴπῃ˙ ἀλλ᾽ ὀλιγαρχίαν ἁπανταχοῦ καϑιστᾶσι (οἱ Λακ.) ... ... εἰ δὴ προσήκει ὀλιγαρχίας λέγειν ἐκείνας πρὸς τὰς ἐνϑάδε (in Thessalien). ποῦ γὰρ οὕτω μικρὰ πόλις, ἐν ᾗ τὸ τρίτον μέρος οὐ μετέχει τῶν πραγμάτων αὐτόϑι; ὅτῳ δὲ μήτε ὅπλα μήτε ἄλλη δύναμίς ἐστι τὰ κοινὰ πράσσειν, οὐχ ὑπὸ Λακεδαιμονίων ἀλλ᾽ ὑπὸ τῆς τύχης ἀπεστερήϑη τῶν πραγμάτων, ἀπεστέρηται δὲ τοσοῦτον χρόνον, ἕως ἂν παράδειγμα ϑῆται. Vgl. ED. MEYER, Theopomps Hellenika, 1909, S. 206f. 275: 'Man wird in der ganzen Literatur keine Stelle finden, wo die politischen Tendenzen der Reaktionszeit so knapp und klar formuliert sind'. S. auch. S. 276ff. – Organisation der spartan. Herrschaft (Peloponnesischer Bund, um den sich ein weiterer allgemein helle nischer Bund lagert): 1. c.S. 265ff.


3 Da Xenophon die Geschichte der Jahre 404-400 absichtlich fast ganz übergangen hat, ist unsere Kenntnis dieser Zeit sehr mangelhaft (vgl. dazu ED. MEYER, Theopomps Hellenika (1909) S. 256) und namentlich die Chronologie vielfach nicht herzustellen. Einzelnes bieten Ephoros (Diodor) und namentlich Plutarchs Lysander, ferner Nepos und die allgemeinen Schilderungen der spartanischen Herrschaft bei Isokrates 4, 110ff. 8, 95ff. 12, 54. 67f. 103f., bei Xenophon in der Rede der Thebaner III 5, 8ff., sowie in der unter Herodes' Namen überlieferten Rede περὶ πολιτείας (u. S. 50, 3). Von neueren Werken: SIEVERS, Gesch. Griechenlands vom Ende des pelop. Krieges bis Mantinea, 1840. SCHEIBE, Die oligarch. Umwälzung in Athen, 1841. BELOCH, Att. Politik. JUDEICH, Kleinasiat. Studien, 1892.


4 Restitution von Aegina cet. Xen. II 2, 9. Plut. Lys. 14.


5 Vgl. ED. MEYER, Theopomps Hell. S. 270f. [gegen E. DRERUP].


6 Tributerhebungen: Isokr. 4, 132. 12, 67. Diod. XIV 10. Polyb. VI 49, 10: aus Mangel an Geld ἠναγκάσϑησαν (οἱ Λακ.) ἐπὶ ϑύρας μὲν πορεύεσϑαι τὰς Περσῶν, φόρους δὲ τοῖς νησιώταις ἐπιτάττειν, ἀργυ ρολογεῖν δὲ πάντας τοὺς Ἕλληνας. Athen ist zu Zahlungen εἰς τὸ συμμαχικόν verpflichtet: Arist. pol. Ath. 39, 2. – Eine Liste von Beiträgen aus dem Ende des Pel. Kriegs und der Zeit Lysanders (genannt sind u.a. Ephesier und Melier) enthält die bekannte Inschrift IGA 69 (IG V 1, 1), s. jetzt FRÄNKEL, Rh. Mus. 57, 534ff. ED. MEYER, Theop. Hell. S. 266, 1.


7 Sparta und Mantinea: Xen. V 2, 1ff. Der Grund, weshalb Sparta nicht gegen Argos und Mantinea vorgeht, wird von Lys. 34, 7f. (im J. 403) ganz richtig beurteilt.


8 Sparta und Elis: Xen. III 2, 21f.


9 Die Thebaner, d.i. Böoter, die eben als selbständiger Staat neben den Peloponnesiern stehen.


10 Ansprüche auf die Beute: Xen Hell. III 5, 5. Plut. Lys. 27. Justin V 10, 12f. (d.i. Ephoros). Im allgemeinen Xen. III 5, 12 (Rede der Thebaner) Κορινϑίους δὲ καὶ Ἀρκάδας καὶ Ἀχαιοὺς τί φῶμεν; οἳ ἐν μὲν τῷ πρὸς ὑμᾶς πολέμῳ μάλα λιταρούμενοι ὑπ᾽ ἐκείνων πάντων καὶ πόνων καὶ κινδύνων καὶ τῶν δαπανημάτων μετεῖχον, ἐπεὶ δ᾽ ἔπραξαν ἃ ἐβούλοντο οἱ Λακεδαιμόνιοι, ποίας ἢ ἀρχῆς ἢ τιμῆς ἢ ποίων χρημάτων μεταδεδώκασιν αὐτοῖς; ἀλλὰ τοὺς μὲν εἵλωτας [d.i. Mothaken, Bd. IV 2, 331] ἁρμοστὰς ἀξι οῦσι καϑιστάναι, τῶν δὲ συμμάχων ἐλευϑέρων ὄντων, ἐπεὶ εὐτύχησαν, δεσπόται ἀναπεφήνασιν. Wenn dagegen in der Rede an die Larisäer [Herod.] περὶ πολιτείας 5 die spartanische Herrschaft gepriesen wird, weil sie allen Staaten die Freiheit läßt und nirgends Herrscher einsetzt (ὁρῶμεν ... Φωκέας ἐλευϑέρους ὄντας ... Βοιωτοὺς οὔτε φόρον φέροντας ἐκείνοις οὔτε ἄρχοντα οὐδένα Λακεδαιμονίων αὐτόϑι ... Κορινϑίους αὐτονόμους ὄντας καὶ τῶν ἑαυτῶν κρατοῦντας, ebenso die Achäer, Elier, Arkader, ἐνϑ᾽ οὐδεὶς εὕρηκέ πω Λακεδαιμόνιον ἄρχοντα ..., πολιτείας δὲ πανταχοῦ καὶ νόμους ἐπιστάμεϑα κειμένους καὶ τὰ κοινὰ κοινῇ καρπουμένους), so ist das eine bei der Tendenz der Rede sehr begreifliche Übertreibung; auch ist ja ein spartanischer Harmost kein ἄρχων der Stadt, sondern nur ein Gehilfe der einheimischen legitimen Regierung; s. dazu Theop. Hell. S. 268f.


11 Theop. Hell. S. 84, 1.


12 Thasos: Polyän I 45, 4. Nepos Lys. 2 [bei Plut. Lys. 19 wie es scheint fälschlich auf Milet übertragen, von dem schon c. 8 die Rede war].


13 Dekarchien [vgl. Xen. III 5, 13, o. S. 9, 2; bei Xen. nur von Samos berichtet II 3, 7 und von den lesbischen Städten II 2, 5 durch κατεσκευάσατο τάς τε ἄλλας πόλεις ἐν αὐτῇ καὶ Μυτιλήνην angedeutet]: Isokr. 4, 110 οἱ τῶν δεκαρχιῶν κοινῶνήσαντες καὶ τὰς αὑτῶν πατρίδας λυμηνάμενοι cet., vgl. 5, 95. 12, 54. 68. Plut. Lys. 13 ἕνα μὲν ἁρμοστὴν ἑκάστῃ (πόλει) Λακεδαιμόνιον κατέλιπε, δέκα δὲ ἄρχοντας ἐκ τῶν ὑπ᾽ αὐτοῦ συγκεκροτημένων κατὰ πόλιν ἑταιρειῶν ... οὔτε γὰρ ἀριστίνδην οὔτε πλουτίνδην ἀπεδείκνυε τοὺς ἄρχοντας, ἀλλ᾽ ἑταιρείαις καὶ ξενίαις χαριζόμενος τὰ πράγματα καὶ κυρίους ποιῶν τιμῆς τε καὶ κολάσεως, πολλαῖς δὲ παραγινόμενος αὐτὸς σφαγαῖς καὶ συνεκβάλλων τοὺς τῶν φίλων ἐχϑρούς cet.; c. 14: während der Belagerung Athens τῶν μὲν ἄλλων πόλεων ἁπασῶν κατέλυε τὰς πολιτείας καὶ καϑίστη δεκαδαρχίας, πολλῶν μὲν ἐν ἑκάστῃ σφαττομένων, πολλῶν δὲ φευγόντων, Σαμίους δὲ πάντας ἐκβαλὼν παρέδωκε τοῖς φυγάσι τὰς πόλεις (leg. τὴν πόλιν). Letzteres ist von Plutarch gleich hier vorweggenommen. Weiteres c. 19. Nepos Lys. 1, 5. Diod. XIV 13. Pausan. IX 32, 9. Ferner Xen. Hell. III 4, 2f. 5, 12f: Die von Athen abgefallenen Städte haben statt der Freiheit doppelte Knechtschaft erhalten; ὑπό τε γὰρ τῶν ἁρμοστῶν τυραννοῦνται καὶ ὑπὸ δέκα ἀνδρῶν, οὓς Λύσανδρος κατέστησεν ἐν ἑκάστῃ πόλει (vgl. VI 3, 8).


14 Vgl. o. S. 9, 2.


15 Sestos: Plut. Lys. 14, bei Diod. XIII 106, 8 übergangen.

16 Chios: Isokr. 8, 98 Χίων δὲ τοὺς μὲν πρώτους τῶν πολιτῶν ἐφυγάδευσαν [das könnte sich zur Not auf Kratesippidas' Maßregel Bd. IV 2, 324 beziehen], τὰς δὲ τριήρεις ἐκ τῶν νεωρίων ἐξελκύσαντες ἁπάσας ᾤχοντο λαβόντες. Verbannte in Atarneus: Xen. III 2, 11.


17 Über Kritias' Schriftstellerei vgl. vor allem BLASS, Att. Bereds. I. WILAMOWITZ, Arist. I 131f. 174ff. Der junge Plato, Kritias' Verwandter von Mutterseite, hat anfangs Neigung gehabt, unter Kritias politisch tätig zu sein, so gut wie sein Oheim Charmides; die Gewalttaten der Dreißig und speziell ihr Vorgehen gegen Sokrates haben ihm noch rechtzeitig das Gewissen geweckt (epist. VII 324 – wie Gelehrte von Geschmack dies Selbstbekenntnis und gar die schönen Worte: φίλον ἄνδρα ἐμοὶ πρεσβύτερον Σωκράτη, ὃν ἐγὼ σχεδὸν οὐκ ἂν αἰσχυνοίμην εἰπὼν δικαιότατον εἶναι τῶν τότε für das Machwerk eines Fälschers haben ausgeben können, gehört zu den Dingen, für die mir das Verständnis versagt ist). Aber sympathisch ist ihm der Oheim immer geblieben, und so hat er ihm gegen Ende seines Lebens im Kritias ein Denkmal gesetzt, das er wahrlich nicht verdient hat; vorher im Charmides und Protagoras tritt sein wahres Wesen stärker hervor. Offenbar mit Rücksicht auf die platonische Tradition hat Aristoteles pol. Ath. weder Kritias noch sonst einen Namen der Extremen unter den Dreißig genannt, während er in der Politik VIII 5, 3 wenigstens Charikles nennt. – Außerdem ist die Geschichte der Dreißig bei Aristoteles, richtiger gesagt in der Hauptquelle, der er folgt (Androtion?) – daneben benutzt er [oder auch schon die Quelle?] c. 36 Xenophon – gründlich verfälscht zugunsten des Theramenes. Aus Lysias 12, 72ff. wissen wir, daß gerade dieser in Verbindung mit Lysander die Einsetzung der Dreißig forderte und zehn von ihnen ernannte; und hier, bei offenkundigen Tatsachen, können Lysias' Angaben nicht einfach erlogen sein, werden überdies durch Kritias' Worte bei Xenophon II 3, 28 νῦν δὲ αὐτὸς (Ther.) ἄρξας τῆς πρὸς Λακεδαιμονίους πίστεως καὶ φιλίας, αὐτὸς δὲ τῆς τοῦ δήμου καταλύσεως, μάλιστα δὲ ἐξορμήσας ὑμᾶς τοῖς πρώτοις ὑπαγομένοις εἰς ὑμᾶς (τὴν βουλὴν) δίκην ἐπιτιϑέναι vollkommen bestätigt. Nach Aristoteles dagegen (ähnlich mit noch stärkeren Farben Ephoros bei Diod. XIV 3, der sonst Xenophon folgt) hätten die ὀλιγαρχικοί mit Lysander ihre Ernennung im Gegensatz zu Theramenes und seinen Anhängern, die die πάτριος πολιτεία suchen, durchgesetzt. Unter letzteren nennt Aristoteles außer Kleitophon (Bd. IV 2, 282), den auch Aristoph. ran. 967 neben Theramenes nennt, und Phormisios, den Aristophanes als ihr Gegenbild anführt, der aber politisch ähnliche Ziele verfolgte (u. S. 211f.), auch Anytos (etwa nach Xen. II 3, 42. 44?) und Archinos. Das hat schwerlich irgendwelche Gewähr; und jedenfalls stand keiner dieser Männer dem Theramenes besonders nahe, da keiner von ihnen unter den Dreißig ist. Auf derselben Tendenz beruht die verfälschte Chronologie bei Aristoteles, s.u. S. 17, 1. Das hat BUSOLT in dem sonst viel Richtiges bietenden Aufsatz 'Aristoteles oder Xenophon?' Hermes XXXIII nicht erkannt. – Bei Ephoros ist die Geschichte gleichfalls zugunsten des Theramenes verfälscht, wenn auch zum Teil in anderer Weise.


18 Aktionskomitee der fünf Ephoren: Lys. 12, 43ff. 76. Daß sie keine Regierungsbehörde waren, wie BOERNER, De rebus a Graecis inde ab a. 410 gestis S. 75ff. annimmt, zeigen Lysias' Worte unwiderleglich; daß Kritias und Eratosthenes zu ihnen gehörten, kann er nur durch Zeugnisse über deren Aussagen beweisen.


19 Denunziation über das demokratische Komplott: Lys. 13, 17-35. 54. 55f. (wonach in der Volksversammlung in Munychia Kritias' Schwager Hagnodoros eine weitere Denunziation und neue Verhaftungen veranlaßt). 58ff. Vgl. 30, 14. 18, 4; vgl. Bd. IV 2, 363, 2. und daselbst über die von Lysias vorgenommene Verfälschung. Theramenes οὐ πρότερον εἴασε τὴν ἐκκλησίαν (nämlich die über die Verfassung, nicht, wie Lysias glauben machen will, die über den Frieden) γενέσϑαι, ἕως ὁ λεγόμενος ὑπ᾽ ἐκείνων καιρὸς ἐπιμελῶς ὑπ᾽ αὐτοῦ ἐτηρήϑη, καὶ μετεπέμψατο μὲν τὰς μετὰ Λυσάνδρου ναῦς ἐκ Σάμου, ἐπεδήμησε δὲ τὸ τῶν πολεμίων στρατόπεδον Lys. 12, 71. Daß noch peloponnesische Truppen im Lande stehen, bis die Friedensbedingungen voll ausgeführt sind, ist selbstverständlich.


20 Die entscheidende Volksversammlung: Lys. 12, 73ff. 13, 34, und Ephoros (Diod. XIV 3), nur daß bei diesem Theramenes der Wortführer der Opposition gegen Lysander ist! Außerdem läßt Ephoros fälschlich Lysanders Intervention erst nach der Einnahme von Samos erfolgen, anstatt während der Belagerung. Xenophon II 3, 1ff. geht zwar auf die Details nicht ein, stimmt aber in dem, was er mitteilt, vollständig zu Lysias: τῷ δ᾽ ἐπιόντι ἔτει ἔδοξε τῷ δήμῳ τριάκοντα ἄνδρας ἑλέσϑαι, οἳ τοὺς πατρίους νόμους συγγράψουσιν, καϑ᾽ οὓς πολιτεύσουσι. καὶ ᾑρέϑησαν οἵδε˙ (folgen die Namen). τούτων δὲ πραχϑέντων ἀπέπλει Λύσανδρος πρὸς Σάμον, Ἆγις δ᾽ ἐκ τῆς Δεκελείας ἀπαγαγὼν τὸ στράτευμα διέλυσε κατὰ πόλεις ἑκάστους. Die Verfassungsänderung fällt also vor die Einnahme von Samos und vor den Beginn des neuen attischen Jahres (beg. 7. Juli 404), in dem Pythodoros Archon wurde (gegen BOERNER). Auch Xen. II 3, 11 οἱ τριάκοντα ᾑρέϑησαν μὲν ἐπεὶ τάχι στα τὰ μακρὰ τείχη καὶ τὰ περὶ τὸν Πειραιᾶ καϑῃρέϑη (das war II 2, 33 erzählt) beweist, daß ihre Einsetzung nicht lange nach der Kapitulation stattfand.


21 In der Darstellung und der Chronologie folge ich Xenophon, im Gegensatz zu Aristoteles, dessen Daten WILAMOWITZ, Arist. I 166 und BUSOLT, Hermes XXXIII 71ff. mit Unrecht verteidigen. Es ist doch undenkbar, daß Xenophon, der diese Zeit als Mitglied des Ritterkorps mit durchlebt hat, fälschlich die Berufung des Kallibios weit vor Theramenes' Tod gesetzt haben sollte, statt nach demselben, wie Aristoteles behauptet. Wenn die Dekarchien einen Harmosten brauchten, so die Dreißig erst recht. Überdies ist die Tendenz offenkundig: durch Aristoteles wird Theramenes von jeder Mitschuld an der Berufung der spartanischen Garnison entlastet (die er nach Xen. II 3, 42 bekämpft hat). Zu Xenophon stimmt Ephoros, vielfach mit wörtlicher Benutzung, nur daß er (Diod. XIV 5) in geradezu kindischer Weise Sokrates einen Versuch zur Rettung des Theramenes unternehmen läßt. – Über die Differenz betreffs der Besetzung von Phyle s.u. S. 33, 1.


22 Niederreißung der νεώρια Lys. 13, 46. Isokr. 7, 66: τοὺς τριάκοντα ... τοὺς νεωσοίκους ἐπὶ καϑαιρέσει τριῶν ταλάντων ἀποδομένους.

23 Aufhebung der solon. Gesetze: Arist. pol. Ath. 35, 2.


24 Gesetz des Kritias und Charikles λόγων τέχνην μὴ διδάσκειν und Einschreiten gegen Sokrates: Xen. mem. I 2, 31ff.


25 Von der βουλὴ ἡ πρὸ τῶν τριάκοντα βουλεύουσα waren οἱ πολλοί Mitglieder des Rats der Dreißig: Lys. 13, 20.


26 Prozeßverfahren: Lys. 13, 37. Andoe. 1, 101. Xen. III 4, 9.


27 Plato ep. 7, 324c: τῆς μεταβολῆς εἷς καὶ πεντήκοντά τινες ἄνδρες προὔστησαν ἄρχοντες, ἕνδεκα μὲν ἐν ἄστει, δέκα δ᾽ ἐν Πειραιεῖ, περί τε ἀγορὰν ἑκάτεροι τούτων ὅσα τ᾽ ἐν τοῖς ἄστεσι διοικεῖν ἔδει, τριάκοντα δὲ πάντων ἄρχοντες κατέστησαν αὐτοκράτορες. Vgl. Arist. pol. Ath. 35. Zu den Zehn im Piräus gehörten Charmides (Xen. II 4, 19) und Molpis (Harpocr. s.v. aus Lysias und Androtion fr. II).


28 Hinrichtung der verhafteten Demokraten: Lys. 13, 35ff. 18, 4f. 30, 14; des Leon und Nikeratos: Lys. 18, 6. Xen. II 3, 39. Andoc. 1, 94. Diod. XIV 5 [Leon ist vielleicht, nach SAUPPES Vermutung, der Vater des Theomnestos Lys. 10, 4. 27]; Verhalten des Sokrates dabei: Plato apol. 32c. ep. 7, 324e. Xen. mem. IV 4, 3; Hinrichtung des Antiphon (unbek.): Xen. II 3, 40; des Autolykos: Diod. XIV 5, 7. Pausan. IX 32, 8. Plut. Lys. 15 (mit einer chronologisch wertlosen Anekdote); des Lykophron: vit. Lycurg. init.; der Metöken: Xen. II 3, 21. 40. Lys. or. 12 [bei Diod. XIV 5, 6 sind es 60 und wird ihre Hinrichtung nach Theramenes' Tod gesetzt].


29 Daß die ersten Hinrichtungen der Sykophanten Beifall fanden (Xen. II 3, 12. Diod. XIV 4. Arist. pol. Ath. 35, 3. Sallust Cat. 51 u.a.), sagt auch Lysias 25, 19, vgl. 27, freilich in der Verteidigungsrede für einen Aristokraten.


30 Sykophanten: Andoc. 1, 94f. 99. Lys. 6, 45. 12, 48; vgl. 25, 15f.


31 Ächtung der Flüchtlinge durch Sparta: Diod. XIV 6. Justin V 9. Nach Megara (Xen. II 4, 1) flüchtete z.B. Lysias (12, 17, danach die vita). Aufnahme in Argos auch Demosth. 15, 22, in Theben Lys. c. Pherenic, fr. 78. Dinarch. 1, 25. Plut. Pelop. 6.


32 Die nicht zu den Dreitausend Gehörigen waren in eine Liste der Verdächtigen eingetragen, die bei Isokr. 18, 16. 21, 2 den rätselhaften Namen ὁ μετὰ Λυσάνδρου κατάλογος führt.


33 Zu Theramenes' Verteidigungsrede auch Lys. 12, 77. WILAMOWITZ' seltsame Ansicht, daß die Äußerung des Theramenes Xen. II 3, 19 = Arist. pol. Ath. 36, 2 einer wahrscheinlich von Theramenes selbst verfaßten Broschüre entnommen sei (Arist. I 165ff.), hat wohl nirgends Zustimmung gefunden. Aristoteles (oder seine Quelle) schöpft deutlich aus Xenophon.


34 Verfolgung durch die Dreißig: Xen. II 3, 42, vgl. Justin V 8, 12.


35 Verfolgung durch Sparta und Lysander: Isokr. 16, 40.


36 Die Berichte über Alkibiades' Tod Plut. Alc. 37ff. (vgl. Athen. XII 535c. XIII 574e). Nepos Alc. 9f. Diod. XIV 11. Justin V 8 [wie es scheint gehört auch Polyän I 40, 8 hierher] geben der Hauptsache nach dieselbe Tradition wieder, wenn auch die Motive verschieden variiert werden. Ephoros, den Diodor hier zitiert (Ephoros' eigene Worte haben offenbar dem Sinne nach gelautet: Φαρνάβαζος Ἀλκιβιάδην ἀνεῖλε, ὡς μὲν οἱ πολλοὶ λέγουσιν, χαρίσασϑαι βουλόμενος Λακεδαιμονίοις, ὡς δ᾽ ἐμοὶ δοκεῖ cet.), behauptet, Pharnabazos habe dem König selbst die Nachricht mitteilen und die Belohnung erhalten wollen und deshalb Alk. getötet, als derselbe sich an den Satrapen von Paphlagonien (?) wandte. Das ist wenig wahrscheinlich; denn Pharnabazos hat nichts gegen Kyros getan, und Alkibiades' Ermordung lag im Interesse des Kyros, nicht in dem des Artaxerxes. – Als Lokalität der Bestattung nennt Athen. XIII 574 e einen Ort in Südphrygien, also in Kyros' Satrapie.


37 Nach Xen. II 3, 8 bringt Lysander selbst nach dem Fall von Samos 470 Talente nach Sparta; nach Diod. XIII 106 schickt er schon 405 den Gylippos mit 1500 Talenten, wovon dieser 300 unterschlägt. Bei Plut. Lys. 16 ist beides vereinigt: Lysander schickt nach dem Fall von Samos und der Einsetzung der Dreißig Gylippos nach Sparta und geht selbst nach Thrakien.


38 Gylippos' Diebstahl auch Posidon. fr. 48 (Athen. VI 234a: Γύλιππον ... ἀποϑανεῖν ἀποκαρτερήσαντα λόγος, καταγνωσϑέντα ὑπὸ τῶν ἐφόρων ὡς νοσφισάμενον ἐκ τοῦ Λυσανδρείου χρήματος). Plut. Nic. 28. Timaeos bei Plut. comp. Timol. et Aem. Paull. 2.


39 Die Verhandlung über den Geldbesitz Plut. Lys. 17 nach Theopomp und Ephoros; angedeutet Diod. XIV 10, 2; ferner als Hauptgrund des Falles Spartas Plut. Lyc. 30. Agis 5. inst. lac. 42. Diod. VII 12, 8. Pausan. IX 32, 10. Aelian v.h. XIV 29; χρυσίον καὶ ἀργύριον ἐρευνᾶται, καὶ ἂν τί που φανῇ, ὁ ἔξων ζημιοῦται Xen. pol. Lac. 7, 6; νομίσματι χρῶνται σκυτίνῳ [wohl falsche Übertragung von Karthago, statt σιδηρῷ]. ἐὰν δὲ παρά τινι εὑρεϑῇ χρυσὸς ἢ ἄργυρος, ϑανάτῳ ζημιοῦται Nic. Dam. 114, 8.


40 Die angeführte Stelle aus [Plato] Alcib. I 122e ist deutlich vor Leuktra geschrieben. Auch in der Schilderung der τιμοκρατία (rep. VIII 548), in der Plato vor allem Sparta vor Augen hat, spielt die ἐπιϑυμία χρημάτων eine große Rolle (τιμῶντες ἀγρίως ὑπὸ σκότου χρυσόν τε καὶ ἄργυρον, ἅτε κεκτημένοι ταμιεῖα καὶ οἰκείους ϑησαυρούς, οἷ ϑέμενοι ἂν αὐτὰ κρύψειαν ... οὐκοῦν καὶ φειδωλοὶ χρημάτων, ἅτε τιμῶντες καὶ οὐ φανερῶς κτώμενοι, φιλαναλωταὶ δὲ ἀλλοτρίων δι᾽ ἐπιϑυμίαν, καὶ λάϑρα τὰς ἡδονὰς καρπούμενοι cet.). Vgl. auch Plato Hipp. mai. 283d. Ferner Aristot. pol. II 6 u.a. Xen. rep. Lac. 14, 3 καὶ πρόσϑεν μὲν οἶδα αὐτοὺς φοβουμένους χρυσίον ἔχοντας φαίνεσϑαι, νῦν δ᾽ ἔστιν οὓς καὶ καλλωπιζομένους ἐπὶ τῷ κεκτῆσϑαι. Posidon. fr. 41 bei Athen. VI 233f.: Λακεδαιμόνιοι ὑπὸ τῶν ἐϑῶν κωλυόμενοι εἰσφέρειν εἰς τὴν Σπάρτην καὶ κτᾶσϑαι ἄργυρον καὶ χρυσὸν ἐκτῶντο μὲν οὐδὲν ἧττον, παρακατετίϑεντο δὲ τοῖς ὁμόροις Ἀρκάσιν [ob Xuthias, Sohn des Philachaios, der sein Geld in Tegea deponiert hat IGA. 68, ein Spartaner (KIRCHHOFF, Ber. Berl. Ak. 1870, 51) oder etwa ein Periöke (MEISTER, Ber. Leipz. Ges. 1896, 266) ist, scheint nicht sicher zu ermitteln]. Lysander hatte in Delphi 1 Tal. Silber, 52 Minen, 11 Goldstatern deponiert: Anaxandrides von Delphi bei Plut. Lys. 18.


41 Den Spruch ἁ φιλοχρηματία Σπάρταν ὀλεῖ, ἄλλο δὲ οὐδέν kennen schon Ephoros (Diod. VII 12, 5) und ihm folgend Aristoteles (Zenob. II 24) als Orakel an Lykurg, vgl. Forsch. I 226f.


42 Nach Leuktra ist vielfach ausgesprochen, daß Sparta durch seine Verfassung zwar befähigt sei, die Herrschaft zu erwerben, aber nicht sie zu behaupten, so Arist. pol. II 6, 22. Polybios VI 48, 6. c. 49. 50, der den Hauptgrund in den ökonomischen Verhältnissen und der Geldfrage sieht; Plut. Lyc. 30 bekämpft natürlich diese Ansicht.


43 Kinadons Äußerungen: Xen. III 3, 4ff.


44 Bevölkerungszahl und Heerwesen: Bd. IV 1, 444, 1. Xen. pol. Lac. schildert die seit etwa 404 bestehende Organisation. Das ἄγημα τῆς πρώτης μόρας 13, 6 sind die alten ἱππεῖς zu Fuß. Reiterei: ib. 11, 2. 3. Hell. VI 4, 11. Zur Stärke der Mora: Plut. Pelop. 16. Diod. XV 32, 1 (Ephoros fr. 210 J.).


45 [Vgl. S. 26 Anm. 4.].


46 Vgl. dazu ED. MEYER, Hermes XLII (1907) S. 134ff.


47 Meine Darstellung beruht auf Forsch. I 222ff. Die Orakel hat Ephoros (bei Diod. VII 12 und Oenomaos von Gadara bei Euseb. praep. ev. V 18ff.) seiner Darstellung der Geschichte des Lykurg zugrunde gelegt; und er selbst gibt an (Strabo VIII 5, 5), daß er sie der Schrift des Pausanias entnommen hat. – Von den beiden Fassungen der angeblichen Tyrtäosverse Plut. Lyc. 6. Diod. VII 12, 6 hält WILAMOWITZ, Textgesch. der griech. Lyriker (Abh. Gött. Ak. 1900) S. 109 die bei Plutarch für die jüngere, was mir unmöglich scheint; im übrigen trägt er (ohne mich zu nennen) meine Deutung vor, so daß ich nicht recht weiß, weshalb er gegen mich polemisiert. Die beiden Fassungen sind Erzeugnisse des politischen Kampfs um die spartanische Verfassung aus dem Anfang des vierten Jahrhunderts, ebenso wie die verschiedenen Angaben über die Beziehungen Lykurgs zu Kreta und Delphi, über Ursprung und Berechtigung des Ephorats, über die Landaufteilung. – Eine andere Redaktion der Orakel, in Prosa, sind die von Aristoteles mitgeteilten Rhetren; dieselben sind nicht in Sparta entstanden, weil sie das Wort ῥήτρα als »Orakel«, nicht als »Gesetz« verstehen. – Arist. pol. VII 13, 13: in erobernden Staaten τῶν πολιτῶν τῷ δυναμένῳ τοῦτο πειρατέον διώκειν, ὅπως δύνηται τῆς οἰκείας πόλεως ἄρχειν˙ ὅπερ ἐγκαλοῦσιν οἱ Λάκωνες Παυσανίᾳ τῷ βασιλεῖ. V 1, 5: ὥσπερ ἐν Λακεδαίμονί φασι Λύσανδρόν τινες ἐπιχειρῆσαι καταλῦσαι τὴν βασιλείαν καὶ Παυσανίαν τὸν βασιλέα τὴν ἐφορείαν.


48 Ein gutes Verhältnis zwischen Agis und Lysander ergibt sich auch aus Agis' Vernalten gegen Pausanias und Athen (u. S. 40); dagegen will nichts besagen, daß ihm einmal der Ausspruch in den Mund gelegt wird, Lysander sei ein zweiter Pausanias (der Sieger von Platää): Athen. XV 543b.


49 Ehren Lysanders: Plut. Lys. 18, darunter der Päan nach Duris (fr. 71 J., auch bei Athen. XV 696e). Λυσάνδρεια auch Hesych. s.v. Die Siegesdenkmäler (vgl. Bd. IV 2, 358, 1) auch Pausan. III 17, 4f. VI 3, 14. X 9, 7ff.


50 Ausfahrt Lysanders: καταστήσαντες ναύαρχον Λύσανδρον τούτῳ προσέταξαν ἐπιπορεύεσϑαι τὰς πόλεις cet. Diod. XIV 10 unter dem J. 404/3 [daran schließt c. 13 an]. Da Lysander im Sommer 403 vor Athen liegt, muß seine Ausfahrt früher fallen. Daß in Wirklichkeit Libys Nauarch war, zeigt Xen. II 4, 28. Dieselbe Ausfahrt wird bei Plut. Lys. 16 gemeint sein: ὁ δὲ Λύσανδρος ἀπὸ τούτων γενόμενος (nach der Einsetzung der Dreißig) αὐτὸς μὲν ἐπὶ Θρᾴκης ἐξέπλευσε cet. In den thrakischen Aufenthalt gehört die Belagerung von Aphytis auf Pallene, das durch eine Traumerscheinung des hier als Lokalgott verehrten Ammon gerettet wird: Plut. Lys. 20. Pausan III 18, 3. Vgl. auch ED. MEYER, Theop. Hell. S. 256.


51 Abtretung von Thebe an der Mykale (vorher milesisch) an Samos: Theopomp Hell. III bei Schol. Eurip. Androm. 1 (s. Theopomps Hellenika S. 160f).


52 Anytos Strateg in Phyle: Lys. 13, 78. – Für Archinos Plut. de glor. Athen. 1, 8 (Kratippos). Vgl. auch ED. MEYER, Theopomps Hellenika (1909) S.126.


53 Xenophon erzählt die Verjagung τῶν ἔξω τοῦ καταλόγου (erwähnt auch Lys. 13, 47. 25, 22. 26, 2. 31, 8. Isokr. 7, 67 εἰς τὸν Πειραιᾶ φυγεῖν πλείους ἢ πεντακισχιλίους ἡνάγκασαν) vor der Besetzung von Phyle, Aristoteles, Diodor XIV 32, 4 (μετῴκισαν αὐτοὺς εἰς τὸν Πειραιᾶ), Justin V 9, 12 (demigrare eos ex urbe iubent et in bracchiis muri, quae diruta fuerant, habitare) nach derselben. Das sieht glaubwürdig aus, kann aber sehr leicht auch Kombination sein, die darin eine Maßregel zum Schutz gegen Thrasybul sieht, während nach Xenophon Habsucht der Grund war. Lys. 25, 22 spricht eher für Xenophons Chronologie.


54 Flüchtlinge in Chalkis: Lys. 24, 25, in Oropos 31, 9. 17.


55 Verhandlungen mit Thrasybul: Diod. XIV 32, 5. Justin V 9, 13.


56 In den Angaben über die Zahl der Truppen Thrasybuls weichen die Späteren (Diod. Nepos. Pausan. I 29, 3 u.a.) zum Teil von Xenophon ab, dessen Zahlen ich beibehalte.


57 Als Lokalität des Überfalls Xen. II 4, 6 nennt Diod. XIV 32 Acharnae.


58 Hinrichtung der Eleusinier, neben denen Lys. und Diod. Salaminier nennen: Xen. II 4, 8ff. Lys. 12, 52. 13, 44. Diod. XIV 32, 4 (an falscher Stelle).


59 Philoch. fr. 143 J. über Kritias ist korrupt; ist etwa herzustellen: πέμπτῳ ‹μηνὶ› ὕστερον τῆς Θρασυβούλου ‹καϑόδου εἰς Φυλὴν oder ähnl.› Κριτίας ἐν Πειραιεῖ τελευτᾷ?


60 Xenophon schildert die Vorgänge und speziell die Stimmung und die Taten der ἱππεῖς aus lebendigster Erinnerung. Aus den späteren Kämpfen hat Ephoros (Diod. XIV 33, 3. Nepos Thrasyb. 2, 5) eine zweite Schlacht nach dem Tode Kritias, aber vor der Absetzung der Dreißig gemacht; sonst tritt die (indirekte) Abhängigkeit aller Späteren von Xenophon deutlich hervor; daneben sind die Redner, namentlich Lysias, benutzt.


61 Dauer der Herrschaft der Dreißig acht Monate Xen. II 4, 21; die drei Monate bei Isokr. 4, 113 dagegen beziehen sich nicht auf Athen (u. S. 41, 1). 1500 Bürger als Zahl ihrer Opfer: Isokr. 12, 67. 20, 11. Aeschin. 3, 235. Arist. 25, 4.


62 Die μετὰ τὴν κατάλυσιν τῶν λ᾽ χειροτονηϑέντες ἄνδρες ι᾽ werden auch aus Androtion angeführt (fr. 10, bei Harpokr. δέκα; s. v. Μόλπις verwechselt Harp. sie mit den Zehn im Piräeus).


63 Archippos' Komödie Rhinon (KOCK I, p. 687) wird kurz nach 403 fallen.


64 Zu den größten Überraschungen, die Arist. pol. Ath. brachte, gehörte, daß nach dem Sturze der Dreißig hintereinander zwei Zehnerkommissionen eingesetzt seien: die erste habe ihre Aufgabe nicht erfüllt, sondern tyrannisch regiert, darauf sei sie durch eine zweite unter Rhinon und Phayllos ersetzt worden, welche die Versöhnung abschloß und unter der Demokratie Rechenschaft ablegte. Natürlich hat man ihm das allgemein geglaubt und die übrigen Quellen gescholten, die nichts davon wissen; aber auch hier erweist sich Aristoteles' Bericht als unhaltbar und verfälscht. Denn auch Isokrates 18, 5 (in einer um 399 geschriebenen Prozeßrede) sagt: ἦρχον μὲν γὰρ οἱ δέκα οἱ μετὰ τοὺς τριάκοντα καταστάντες, zu denen Rhinon gehört (§ 6. 8); so könnte er sich nicht ausdrücken, wenn es hintereinander zwei Zehnerkommissionen gab und er die zweite von diesen meinte. Diese Kommission, und darunter gerade Rhinon, geht gegen die Anhänger τῶν ἐν Πειραιεῖ vor ganz wie bei Aristoteles die ersten Zehnmänner; sie hat aber nachher offenbar Rechenschaft abgelegt, denn Rhinon καὶ οἱ συνάρχοντες leben in Athen und können als Zeugen auftreten (§ 8). Das stimmt also zu Arist. 38, 4. Eben so bleibt Epichares, Mitglied der nach dem Sturz der Dreißig eingesetzten Behörde (Lys. 12, 55), unter der Demokratie politisch tätig und klagt 399 Andokides an (Andoc. 1, 95. 99f., der ihn Mitglied des Rats der Dreißig nennt und die üblichen Beschuldigungen vorträgt, aber nicht erwähnt, daß er auch zu den Zehn gehörte). Somit ist die Entstehung der Angabe bei Aristoteles folgende: die Zehnmänner, darunter Pheidon, Hippokles und Epichares (Lys. 12, 55), sind nach dem Sturz der Dreißig gewählt, um die Versöhnung herbeizuführen: Lys. 12, 58, vgl. § 53. 60; Isokr. 18, 17 (unter der Herrschaft der Zehn ὅτε ἐξεβέβληντο μὲν οἱ τριάκοντα, ὁ δὲ Πειραιεὺς ἦν κατειλημμένος, ἐκράτει δ᾽ ὁ δῆμος, περὶ διαλλαγῶν δ᾽ ἦσαν οἱ λόγοι); Ephoros [Diod. XIV, 33, 5]; Aristot. 38, 1 αἱροῦνται δέκα τῶν πολιτῶν αὐτοκράτορας ἐπὶ τὴν τοῦ πολέμου κατάλυσιν. Aber sie führen den Krieg gegen die Leute im Piräeus energisch weiter und wenden sich an Sparta um Hilfe (Lys. 12, 55-60), erfüllen also nach Lysias' Auffassung ihren Auftrag nicht und sind daher schlimmer als die Dreißig. Das berichten auch Ephoros (Diod. XIV 33, 5. Justin V 10, 5) und Aristoteles, der es durch Damaretos' Schicksal weiter illustriert. Aristoteles' Quelle übernimmt also wie Ephoros über die Zehnmänner die Auffassung des Lysias; andererseits aber hat sie entschiedene Sympathien für Rhinon und Phayllos als gemäßigte Männer, die die Versöhnung herbeiführen und Rechenschaft ablegen; sie hilft sich dadurch, daß sie die Zehnmänner in zwei Kollegien mit entgegengesetzten Tendenzen zerschneidet. Auch die Urkunde der Versöhnung bei Arist. 39 kennt nur eine Kommission von Zehn: von der Amnestie sind ausgeschlossen die Dreißig, die Zehn, die Elf und die Zehnmänner im Piräeus, und auch diese nicht ἐὰν διδῶσιν εὐϑύνας. Die Wahl zwischen freiem Abzug und Rechenschaftsablegung mußte doch auch der zur Zeit der Versöhnung in der Stadt herrschenden Behörde gewährt werden. Diese Zehnmänner haben aber sämtlich unbeanstandet Rechenschaft gelegt und sind in der Stadt geblieben. Deshalb erwähnt sie Xenophon II 4, 38 in seinem summarischen Bericht nicht; das ist von Ephoros (Justin V 10, 7. Nepos Thrasyb. 3, 1) auf Grund des Dokuments berichtet, wie bei Aristoteles. – So erklärt sich auch, daß Eratosthenes, das einzige beim Auszug nach Eleusis in der Stadt gebliebene Mitglied der Dreißig außer Pheidon (der durch die Rechenschaftsablage der Zehnmänner bereits entlastet war), sich der Rechenschaftsablage stellt.


65 Unterstützung durch Lysias und Thrasydäos von Elis: vit. Lys. Justin V 9, 9.


66 Über die Angriffe auf Athen auch Isokr. 16, 13.


67 Notlage im Piräeus: Isokr. 18, 49.

68 Theben und Korinth: Xen. II 4, 30. III 5, 5. Plut. Lys. 27.


69 Diognetos: Lys. 18, 10f.


70 Der Unterhändler aus der Stadt Meletos Xen. II 4, 36 ist wohl der Ankläger des Andokides (vgl. Andoc. 1, 94), aber nicht der des Sokrates.


71 Die Verhandlungen in Sparta Xen. II 4, 28f. lernen wir durch Lysias 12, 58ff. genauer kennen, der auch den Unterhändler Pheidon nennt. Das Hilfsgesuch der Dreißig hat Ephoros (Diod. XIV 32, 6) vor den Tod des Kritias gesetzt; bei Aristoteles 37, 2 ist es gar mit der Entsendung des Kallibios zusammengworfen (o. S. 17, 1).


72 Urkunde der Versöhnung Arist. 39 (vgl. o. S. 36A.); der Eid (verkürzt) Andoc. 1, 90 u.a. διαλλαγαί und πομπὴ εἰς πόλιν Lys. 13, 80 = Xen. II 4, 39, der eine Rede Thrasybuls folgen läßt. Das Datum bewahrt Plut. de glor. Ath. 7 τῇ δωδεκάτῃ (Βοηδρομιῶνος) χαριστήρια ἔϑυον ἐλευϑερίας˙ ἐν ἐκείνῃ γὰρ οἱ ἀπὸ Φυλῆς κατῆλϑον. Daß die διαλύσεις unter Eukleides 403/2 fallen, sagt auch Arist. pol. Ath. 39, 1; ἐπὶ Πυϑοδώρου 41, 1 ist Flüchtigkeit, wenn nicht eine Lücke vorliegt. [Daß in dem Ehrendekret für die Phylekämpfer MAI. 23, 28. 25, 34 nicht Πυϑόδωρ]ος ἦρχε, sondern Ξεναίνετ]ος ἦρχε zu ergänzen ist, zeigt A. KÖRTE MAI. 25, 392ff.].


73 Diodor, Justin, Nepos Thras., Plut. Lys. 21 bieten nichts von Bedeutung; bei Diod. XIV 33 fehlt am Schluß die Wiedergewinnung von Eleusis, um derentwillen er doch die Befreiung Athens ins Jahr des Xenainetos 401/0 gesetzt hat. Die jedenfalls entstellte Angabe bei Pausan. III 8, 6, nach Ägospotamoi hätten Lysander und Agis gegen die beschworenen Eide bei der Bundesversammlung gefordert ἐκκόψαι προρρίζους τὰς Ἀϑήνας, bezieht sich wohl auf das Verhalten der beiden im J. 403.


74 Prozeß des Pausanias: Pausan. III 5, 2.


75 Lysander und Pharnabazos: Plut. Lys. 19f. Nepos Lys. 4. Polyän VII 19.


76 Plutarch erzählt erst die Pharnabazosgeschichte und die Abberufung Lysanders, dann seine Reise zum Ammonion, dann seine Intervention in Athen; dieser Anordnung ist JUDEICH, Kleinas. Studien, gefolgt. Aber sie ist chronologisch ebenso unmöglich wie sachlich; denn zwischen Lysanders Rückkehr von Samos und erneuter Ausfahrt und den Operationen gegen Athen im Sommer 403 ist dafür kein Platz, und bei der Intervention in Athen war Lysanders Macht offenbar noch ungebrochen; vielmehr hat ihm Pausanias' Auftreten den ersten Stoß gegeben. Plutarchs Anordnung ist offenbar dadurch entstanden, daß Ephoros nach der Einsetzung der Dreißig zuerst Lysanders neue Ausfahrt 404/3 (Diod. XIV 10, 1. 13; dabei eingeschoben Aristos' Sendung nach Syrakus und Alkibiades' Tod c. 10, 2ff. 11, sowie Klearchos' Taten c. 12), dann seinen Sturz [den Diodor 13, 2 übergangen hat] und seine Pläne gegen das Königtum (c. 13, 2ff.), die Befreiung Athens dagegen erst viel später (nach dem Krieg gegen Elis und Kyros' Feldzug) erzählte (c. 32. 33). Diese sachliche Anordnung hat Plutarchs Quelle für chronologisch gehalten. Allerdings könnte man aus Isokr. 4, 113: »die Mitglieder der Dekarchien haben in 3 Monaten mehr Menschen ohne Prozeß getötet, als Athen während seiner ganzen Herrschaft verurteilt hat« [die Stelle bezieht sich durchaus nicht speziell auf Athen und die Dreißig, wie man meist glaubt, sondern auf die Zeit der spartanischen Schreckensherrschaft überhaupt] folgern, daß die Dekarchien nur 3 Monate bestanden hätten. Doch scheint mir das unmöglich, und Isokrates hat wohl nur den Höhepunkt des Terrorismus in Griechenland während des Winters 404/3 im Auge; vgl. 12, 66.


77 Thorax: Diod. XIV 3, 5. Plut. Lys. 19.


78 Derkylidas: Xen. III 1, 9 (ἁρμοστὴς γενόμενος ἐν Ἀβύδῳ ἐπὶ Λυσάνδρου ναυαρχοῦντος).

79 Vor Klearch ist Sthenelaos (Xen. Hell. II 2, 2), nach ihm Kleandros (Anab. VI 2, 13) und nach diesem Aristarchos (Anab. VII 2, 5) Harmost in Byzanz; daß die Gegensätze in der Stadt noch nicht ausgeglichen sind (Anab. VII 1, 39), ist begreiflich.


80 Klearchos: Diod. XIV 12. Weiteres über seine Taten in Byzanz und seine thrakischen Feldzüge Polyän II 2, 1. 5-10. Frontin III 5, 1, zum Teil abweichend (Klearch ist schon von den Ephoren bestraft, Byzanz abgefallen; er fährt nach Lampsakos, während die Thraker Byzanz belagern; deshalb bittet dies ihn um Hilfe, er fährt hin, nimmt die Feldherrn mit List gefangen und bringt sie um, und bemächtigt sich der Stadt). Sicherheit ist nicht zu erlangen. Xenophon Anab. I 1, 9. 3, 4. II 6, 2ff. hat die entscheidenden Vorgänge absichtlich übergangen, weil er Klearch für eine Idealgestalt hält. Plutarchs Angabe Artax. 6 Λακεδαιμόνιοι σκυτάλην πρὸς Κλέαρχον ἀπέστειλαν ὑπηρετεῖν Κύρῳ πάντα κελεύοντες wird wohl richtig sein.


81 Harmosten finden sich auch in der folgenden Zeit überall: Xen. Anab. VI 6, 13. Hellen. III 2, 20, vgl. rep. Lac. 14, 2. 4 u.a., so in Byzanz o. S. 42, 1 in Aegina Theop. Hell. X Fr. A, col. I 3 (FGrHist. 2a Nr. 66 JACOBY, = S. 17ff.); vgl. Theop. Hell. S. 42.


82 Sturz der Dekarchien: Xen. Hell. III 4, 2 τὰς δεκαρχίας ... ἐκπεπτωκυίας διὰ τοὺς ἐφόρους, οἳ τὰς πατρίους πολιτείας παρήγγειλαν. ib. 7 συντεταραγμένων ἐν ταῖς πόλεσι τῶν πολιτειῶν, καὶ οὔτε δημοκρατίας ἔτι οὔσης, ὤσπερ ἐπ᾽ Ἀϑηναίων, οὔτε δεκαρχίας, ὥσπερ ἐπὶ Λυσάνδρου. Plut. Ages. 6. Nepos Lys. 3.


83 Auch die Freisprechung des Byzantiers Anaxilaos, der im J. 409 in der Notlage der Stadt die Athener eingelassen hatte (Xen. Hell. I 3, 19), gehört, wohl in diese Zeit.


84 Sestos: Plut. Lys. 14.


85 Diplomatische Tätigkeit Lysanders: Plut. Lys. 2. 22.


86 Zu Lysanders späterer Stellung vgl. die Anekdote von seinem Auftreten gegen einen korpulenten Bürger: Agatharchidas fr. 10 J. bei Athen. XII 550d. Über Lysanders Pläne hat Ephoros ausführlich berichtet: Plut. Lys. 25f. 30. Nepos Lys. 3. Diod. XIV 13; vgl. Arist. pol. V 1. 5. 6, 2. Plut. Ages. 8. Cic. div. I 96.


87 Agesilaos' Thronbesteigung: Xen. Hell. III 3, 1ff.; danach, mit Anführung des Orakels, Plut. Lys. 22. Ages. 3. Pausan. III 8, 8.


88 Daher sagt Xen. Anab. I 1, 7 (vgl. I 9, 9), sie seien von Tissaphernes zu Kyros abgefallen. ED. MEYER, Theop. Hell. S. 112f.


89 oder vielmehr den von Lysander nach dem von ihm angerichteten Blutbad (Plat. Lys. 8. Polyän I 45, 1) eingesetzten Oligarchen zu entreißen; die flüchtigen Demokraten hatte Tissaphernes nach Diod. XIII 104, 6 zunächst in Blauda in Lydien (?) angesiedelt: Theop. Hell. S. 113, 1.


90 Die Flotte führte Tamos (Xen. Anab. I 2, 21. 4, 2), den er zum Statthalter Ioniens bestellte (Diod. XIV 19,6. 35, 3): Theop. Hell. S. 113.


91 Daß Sparta Ionien geräumt und dem Kyros überlassen hat, wird nirgends erzählt, geht aber aus Xen. Anab. I 1, 6ff. 9, 9 deutlich hervor [auch Ephesos ist in Kyros' Besitz I 4, 2]; Xenophon erzählt diese Dinge mit rührender Naivität. Daß die φεύγοντες aus Milet die Oligarchen Lysanders sind, lehrt die Geschichte der vorhergehenden Jahre. Tissaphernes besitzt Milet schon VII 18, 2.


92 Die Zustände im hellespontischen Gebiet schildert Xen. Anab. VI. VII sehr anschaulich. Garnison in Chalkedon VII 1, 20; ebenso sind offenbar Kyzikos VII 2, 5 und Parion VII 2, 7 spartanisch, und gewiß die meisten anderen Griechenstädte, vor allem Abydos. Über Troas und Manias Erfolge Xen. Hell. III 1, 10ff.


93 Die Verschwörung des Kinadon erzählt Xen. III 3, 4ff. (daraus Arist. pol. V 6, 2. Polyän II 14, 1) in durchaus offiziöser Darstellung; wieweit etwa die Parteien innerhalb der Bürgerschaft selbst daran beteiligt waren, läßt sich nicht sagen.


94 Vgl. Theop. Hell. S. 115f.


95 Vgl. Theop. Hell. S. 116.


96 Feldzug gegen Elis (vgl. auch Theop. Hell. S. 267): Xen. III 2, 21ff. (danach Pausan. III 8, 3ff. mit kleinen Zusätzen; der Kampf im Tempel von Olympia V 4, 8. 20, 4. 27, 11 wird von ihm fälschlich hierhergesetzt); vgl. auch Polyän VI 36. Diodor XIV 17. 34 weicht wesentlich ab, indem er einmal, offenbar mit Unrecht, Pausanias an Stelle von Agis nennt, sodann aber fast nur den Feldzug in der Akroreia erzählt, den Xenophon übergeht. Die 1000 Ätoler in Elis Diod. XIV 17, 10f. sind die bei Xen. III 2, 24 von den Eliern geworbenen Bundesgenossen. Die Ἀκρώρειοι καὶ Λασιώνιοι sind nachher selbständige Gemeinden wie die Triphylier und die kleinen pisatischen Gemeinden Letrinon, Amphidolon, Marganon Xen. IV 2, 16.


97 Chronologie: Xenophon erzählt den Elischen Krieg und die Vorgänge in Sparta nach dem Feldzuge des Thibron und Derkylidas, als Einleitung zum Feldzug des Agesilaos, mit dem vagen Synchronismus τούτων δὲ πραττομένων ἐν τῇ Ἀσίᾳ, Λακεδαιμόνιοι κατὰ τὸν αὐτὸν χρόνον cet. Daß Agis 399 gestorben ist, lehrt die auf die richtigen Jahre reduzierte spartanische Königsliste (Diod. XII 35. XVI 63), s. Forsch. II 506ff. Mithin beginnt das drei natürliche Jahre (so richtig Pausan. III 8 nach den Andeutungen bei Xenophon) umfassende Unternehmen gegen Elis im J. 401; bei Diodor ist der Krieg ein Jahr zu hoch 402/1, der Friede 401/0 gesetzt.


98 Verjagung der Messenier: Diod. XIV 34 (401/0), vgl. 78, 5. Pausan. IV 26, 2.


99 Rückzahlung der athenischen Schulden: Lys. 30, 22. Isokr. 7, 68. Demosth. 20, 11. 12. Aristot. pol. Ath. 40, 3. Plut. Lys. 21.


100 Eroberung von Eleusis: Arist. pol. Ath. 40, 4 (Archon Xenainetos 401/0). Xen. II 4, 43. Justin 25, 9. Lys. 25, 9. 6, 45. Plato Menex. 243e.


101 Beschluß für die Samier unter Eukleides 403/2: IG II/III2 1. DS.3 117. Ehrendekrete für Thasier: IG II/III2 6. DS.3 119; für einen Böoter ib. 1d, Suppl. p. 3.


102 Theben und Oropos: Diod. XIV, 17 (402/1). Die Einverleibung scheint erst nach 395 erfolgt zu sein; bis dahin föderiert, aber 7 Stadien vom Meer verlegt, offenbar um die Verbindung mit Eretria zu brechen (vgl. Theop. Hell. S. 101f.).


103 Heraklea: Diod. XIV, 38 (ao. 399/8), vgl. 82, 6f. Polyän II 21. ED. MEYER, Theop. Hell. S. 116f. 257. 268. Bestand der spartanischen Herrschaft: Phoker, Ötäer, Herakleoten, Malier, Änianen Xen. III 5, 6. Phthiotis IV 3, 9. Athamanen Diod. XIV 82, 7.


104 Die Verfassung Thessaliens δυναστεία μᾶλλον ἢ ἰσονομία Thuk. IV 78, 3, von GILBERT, Griech. Staatsalterth. II 10, 2 mit Recht erläutert durch Aristot. pol. IV 5, 1, wonach δυναστεία eine erbliche Oligarchie ist, ὅταν ἄρχῃ μὴ ὁ νόμος ἀλλ᾽ οἱ ἄρχοντες. ἐλευϑέρα ἀγορά ib. VII 11, 2. Im allgemeinen s. [Herodes] περὶ πολιτείας 6 (o. S. 3, 1), wonach die Oligarchie in Larisa viel exklusiver war als die im übrigen Griechenland von Sparta beschirmte Aristokratie. – Dazu vgl. PREUNER, Delph. Weihgeschenk (1900). Diese Rede an die Larisäer, deren Bedeutung zuerst KÖHLER, Ber. Berl. Ak. 1893, 504, dann BELOCH, Griech. Gesch. II 132 ins rechte Licht gestellt haben (vgl. HASS, De Herodis Att. orat. περὶ πολ., 1880, Diss.), ist meines Erachtens zweifellos eine echte Schrift etwa aus dem J. 399; sie hält sich durchaus an die politische Situation des Moments und macht gar keine Phrasen (wenn sie natürlich auch ein Produkt des γένος ἐπιδεικτικόν dieser Zeit ist), sondern trägt die maßgebenden Erwägungen vor und gibt dabei eine äußerst wertvolle Schilderung der Zustände Thessaliens. Schon wenige Jahre später hätte kein Rhetor etwas Derartiges schreiben können. Sie hat gar nichts an sich von einer Deklamation, obwohl sie gewöhnlich als solche bezeichnet zu werden pflegt, weil sie durch irgendeinen Zufall unter dem Namen des Herodes (Atticus?) überliefert ist. Vgl. jetzt ED. MEYER, Theopomps Hellenika (1910) S. 201ff. 267. 279ff.


105 Aristippos: Xen. Anab. I 1, 10. 2, 1. II 6, 28 und vor allem Plato Menon 70, wo auch über Gorgias' Stellung in Larisa. Ein Larisäer Eurylochos beruft Sokrates: Diog. L. II 25, oder damals Skopas von Krannon; vgl. Theop. Hellenika S. 254f. Sisyphos von Pharsalos: a.a.O. S. 255. Medios als Gegner Lykophrons: Diod. XIV 82.


106 Kritias' Umtriebe: Xen. Hell. II 3, 36. 47. mem. I 2, 24. Prometheus auch Plut. de inimic. util. 6.


107 Lykophrons Sieg: Xen. Hell. II 3, 4. Nach Aristot. hist. anim. IX 31 (Plin. X, 33) waren περὶ τοὺς χρόνους, ἐν οἷς ἀπώλοντο οἱ Μηδίου ξένοι ἐν Φαρσάλῳ in Athen und dem Peloponnes keine Raben zu finden, weil sie alle dorthin geflogen waren. So muß damals wohl im übrigen Griechenland Friede gewesen sein. BELOCH, Gr. Gesch. II 130, 1 bezieht die Angabe zu Unrecht auf Lykophrons Erfolge; s. Theop. Hell. S. 254, 1. – Auf weitere Unruhen in Larisa weist Gorgias' Spott Λαρισαίους εἶναι τοὺς ὑπὸ τῶν δημιουργῶν πεποιημένους Arist. pol. III 1, 9.


108 Über Archelaos grundlegend KÖHLER, Ber. Berl. Ak. 1893, 489ff. Bekannt ist Thukydides' kurze Skizze II 100. Daß die Verlegung der Residenz auf ihn zurückgeht, ist höchst wahrscheinlich.


109 Festspiele in Dion: Diod. XVII 16. Arrian I 11, 1.


110 Zeuxis' Gemälde: Älian v.h. XIV 17.


111 Krieg mit den Vasallenfürsten: Arist. pol. V 8, 11; vgl. Strabo VII 7, 8. Derdas: Arist. pol. V 8, 10. Xen. V 2, 38; vgl. u. S. 297, 4.


112 Ökonomische Lage Thessaliens: [Herodes] 14; dazu Theop. Hell. S. 281ff. Getreideexport: Xen. Hell. VI 1, 11.


113 Archelaos' Intervention in Larisa: Herodes 2ff. 7. Vgl. Theop. Hell. S. 262f. 278.


114 Aristipp stand mit Archelaos im Bunde: Theop. Hell. S. 262f.


115 Rede des Thrasymachos ὑπὲρ Λαρισαίων: Clem. Alex. Strom. VI 2, 17. Mit ihr ist die erhaltene Rede nicht identisch, da die zitierte Wendung in ihr nicht vorkommt, aber eng verwandt: auch ihr Eingang berührt sich mit dem von Thrasymachos' Broschüre περὶ πολιτείας (Bd. IV 2, 281, 1). Die Herrschaft des Archelaos über Larisa wird dadurch bestätigt, daß ihm Hellenokrates den Vorwurf macht, ihn gegen sein Versprechen nicht in die Heimat zurückgeführt zu haben: Arist. pol. V 8, 12.


116 Kyros und Aristippos: Xen. Anab. I 1, 10. II 6, 21.


117 Sparta und Lykophron: Xen. VI 4, 24. Besatzung in Pharsalos: Diod. XIV 82, 6.


118 Theop. Hell. S. 281.


119 Ermordung des Archelaos: [Plato] Alcib. II 141d. Aristot. pol. V 8, 11ff. Diod. XIV 37, 6.


120 Diokles τῶν δημαγωγῶν ἐνδοξότατος Diod. XIII 19, 4; τῶν δημαγωγῶν ὁ πλεῖστον ἰσχύσας παρ᾽ αὐτοῖς ib. 34, 6; vgl. 75, 4; identisch mit Eurykles 6 ὁ δημαγωγός Plut. Nic. 28. Vielleicht ist letzteres sein richtiger Name. Diodor hat ihn mit dem syrakusanischen Gesetzgeber Diokles zusammengeworfen, dessen Recht, unter Timoleon (vgl. Diod. XVI 70, 5. 82, 6) und Hieron modifiziert, bis auf Caesar in Syrakus und vielen anderen sizilischen Städten gültig war. Daß dieser weit älter sein muß, hat HOLM, Gesch. Sic. II 78 erkannt. Die Gesetze waren in alter Sprache und kurzer Formulierung abgefaßt (XIII 35, 3f.) und offenbar gar nicht demokratisch; auf seinen Tod ist bei Diodor (XIII 33, 3. 35, 5, vgl. XII 19, 2) eine sonst von Charondas erzählte Geschichte übertragen. Daß Diodor die [sehr ungeschickt auf zwei Jahre verteilte: XIII 33. 34, 6ff.] Episode in den Bericht seiner Quelle selbst eingefügt hat, sagt er 35, 5 ausdrücklich.


121 Über die Verfassungsänderung Arist. pol. V 3, 6 ἐν Συρακούσαις ὁ δῆμος αἴτιος γενόμενος τῆς νίκης τοῦ πολέμου τοῦ πρὸς Ἀϑηναίους ἐκ πολιτείας (gemäßigte Vf.) εἰς δημοκρατίαν μετέβαλεν. Zehn Strategen: Plato ep. 8, 354d. Losämter: Diod. XIII 34, 6. ἄρχοντες Leiter der Volksversammlung (früher waren es die Strategen Bd. IV 1, 607): XIII 91, 4; sie belegen gesetzwidriges Verhalten mit Geldstrafen. Feststellung der Reihenfolge der Redner durch das Los: Plut. apophth. reg. Dionys. 1. Sold der Truppen: Diod. XIII 93, 2. 95, 1. Für die Losbeamten kann er unmöglich gefehlt haben; das ist ja das Kennzeichen der radikalen δημοκρατία. Diod. XIII, 91, 3 ist nach A. WILHELM statt κλῆρον καιρόν zu lesen: Neue Beitr. zur griech. Inschriftenkunde III (Ber. Wiener Ak. 175, 1913) S. 25.


122 Für die sizilische Geschichte ist, da Justin (Ib. XIX. XX) hier noch mehr geschlafen hat als gewöhnlich, Diodor fast die einzige Quelle. Er folgt im wesentlichen Timäos, hat aber daneben Ephoros benutzt; für die Stärke der Heere zitiert er wiederholt (XIII 54. 60. 80. 109. XIV 54. 62, 3) beide nebeneinander. Einigermaßen zuverlässig scheinen nur die Zahlen des Timäos über die griechischen Heere zu sein, die daher auch im Text angeführt sind. – Ephoros wie Timäos haben zweifellos den Philistos benutzt, wenn auch mit entgegengesetzter Auffassung; daß ein vortrefflich orientierter Autor die letzte Grundlage bildet, ist auch bei Diodor noch zu erkennen; aber sehr viel des Wichtigsten ist weggefallen oder entstellt, und wer beherzigt, was bei Diodor aus der Geschichte des Peloponnesischen Kriegs geworden ist, wird sich von der Illusion fern halten, daß die Geschichte der Karthagerkriege und des Dionys uns auch nur in den Grundzügen zuverlässig bekannt sei. – Chronologie: die sizilischen Notizen bei Xenophon Hell. I 1, 37. 5, 21. II 2, 24. 3, 5 sind sichtlich interpoliert [denn kein selbständiger Schriftsteller wird so erzählen, wie II 3, 5 geschieht, und II 2, 24 wiederholt zum Teil, was schon I 5, 21 berichtet war]; sie stammen deutlich aus Timäos, dessen Zahlen sie wiedergeben, und gehören offenbar mit den interpolierten Archontennamen (Bd. IV 2, 318, 2) zusammen. Unter dieser Voraussetzung erhalten wir folgende Angaben:


Fußnoten

Die Usurpation des Dionysios wird bei Xen. II 2, 24 in die Mitte des Jahres gesetzt, das mit der Kapitulation Athens zu Ende geht (καὶ ὁ ἐνιαυτὸς ἔληγεν, ἐν ᾧ μεσοῦντι Διονύσιος ... ἐτυράννησε). Sie fällt aber in den Frühling 405 (u. S. 73, 2) und wird daher bei Justin V 8, 7 mit dem Jahre des Falles Athens (405/4) und des Todes des Darius II. (†Anfang 404) gleichgesetzt. Der Interpolator Xenophons hat also den Archon Alexias antedatierend dem Kriegsjahr 405 gleichgesetzt und den Fall von Gela mit Unrecht in das folgende Jahr gesetzt. Bei Diodors Daten liegt dagegen die griechische Jahrform zugrunde: Dionys wurde Tyrann gegen Ende des attischen Jahres 406/5, Gela fiel Anfang 405/4. Die Eroberung von Agrigent fällt ein halbes Jahr vorher, Dez. 406, unter Kallias; die Belagerung begann aber zu Anfang Sommers 406, unter Antigenes. So dürfen sich hier die Differenzen der Daten erklären. Das Datum für den Fall Agrigents wird durch Diod. XIII 90, 5 bestätigt. Unsicher bleibt, ob man die bei beiden unter Diokles 409/8 gesetzte Eroberung von Selinus und Himera, die jedenfalls in die ersten Sommermonate fällt, nach griechischer Rechnung Anfang 408, oder nach Rechnung nach Kriegsjahren (resp. nach römischer Jahrform) Anfang 409 setzen soll. Letzteres ist wahrscheinlicher, da nach Diodors Erzählung zwischen der Eroberung der beiden Städte und dem Feldzug gegen Agrigent zwei Jahre liegen. Dazu kommt, daß während der Belagerung von Himera die syrakusanische Flotte eintrifft, die von dem griechischen Kriegsschauplatz abberufen war (Diod. XIII 61, 1). Hier erscheint sie zuletzt, während des Feldzugs von 410 (Bd. IV 2, 323), ist also Anfang 409 heimgekehrt. Andererseits hat sie wahrscheinlich erst nach dem Fall von Selinus die Abberufungsorder erhalten, da die Bemannung der beiden heimatlos gewordenen selinuntischen Trieren in Ephesos zurückbleibt und hier Bürgerrecht und Grundbesitz erhält (Xen. Hell. I 2, 10). Das alles führt auf das Frühjahr 409 als Datum des Falles von Selinus.


123 Stärke des karthagischen Heeres: etwas über 100000 Mann nach Timäos [ebenso Xen. Hell. I 1, 37], 200000 und etwa 4000 Reiter nach Ephoros; die Flotte wird auf 60 Kriegsschiffe und 1500 Transportschiffe angegeben (Diod. XIII 54). Dazu kommen beim Angriff auf Himera 20000 Sikeler und Sikaner 59, 6; infolgedessen besteht hier die Belagerungsarmee aus 80000 Mann 60, 3 (dabei kann Diokles mit seinem kleinen Heer ungehindert zu Lande abziehen!), wozu ein Reservekorps von 40000 Mann im Lager ἐπί τινων λόφων ἄπωϑεν τῆς πόλεως kommt 59, 6. Die 80000 Mann, die sich auf einen Punkt zusammendrängen (!), werden dann bei dem Ausfall von 10000 Mann vollkommen geschlagen! Im Kampf fallen nach Ephoros 20000, nach Timäos 6000. Ephoros' Zahlen sind geradezu kindisch; daß aber auch Timäos' Zahlen viel zu hoch sind, bedarf keiner Bemerkung.