Bauernkrieg

[431] Bauernkrieg nennt man vorzugsweise den großen Aufstand des Landvolkes, welcher 1524 im südl. Deutschland ausbrach. Dieser Aufstand ist indessen nur der letzte und größte Ring der langen Kette von Bauernaufständen, die von der sächs. Stellinga unter den Karolingern bis in das 16. Jahrhund. herunterreicht. Die Bauern im südl. u. vorzugsweise im südwestl. Deutschland [431] wurden besonders durch das Gelingen der Aufstände im Alpengebirge aufgeregt, wo die schweizerische Eidsgenossenschaft sich auf den Trümmern der kleinen Dynastien gegen Habsburg behauptet und eine große politische Geltung errungen hatte. Waffenkundig u. muthig war die Bevölkerung trotz den Schweizern; sie lieferte fast ausschließlich die Landsknechte (weil Bauernsöhne, Landbursche, hießen sie Landsknechte, nicht Lanzknechte), welche die Schlachten der großen Fürsten schlugen, der Adel dagegen hatte seine kriegerische Bedeutung verloren und war größtentheils verarmt. Zudem bewegte eine allgemeine Unruhe und Mißstimmung das Reich; die Geistlichkeit wurde von den Gelehrten in Schriften angegriffen, von Fürsten, Herrn und Städten mit unverholener Feindschaft betrachtet; die Städte dagegen haßten die Fürsten und in ihnen selbst wartete die demokratische Partei nur auf eine Gelegenheit, um gegen die aristokratische loszuschlagen; endlich war der ärmere Adel, die Ritterschaft, gegen die Fürsten erbittert, welche ihre Oberherrschaft bereits über sie ausgedehnt hatten. Da erscholl 1517–23 Luthers Ruf von Wittenberg aus gegen Papst, Bischöfe, Klöster u. alle »Pfaffen«, und die Ritterschaft schlug unter Franz von Sickingen 1523 gegen die Fürsten los, zuerst gegen einen geistlichen, den Kurfürsten von Trier, weil ein »Pfaffe« den Chor führen sollte. Der ritterliche Aufstand war aber durch Trier, Pfalz und den Landgrafen von Hessen bereits unterdrückt. als der Bauernaufstand emporloderte. Man hat geleugnet, daß Luthers Predigten irgend eine Schuld an dem Aufstand trugen u. sich namentlich auf seine wüthenden Flugschriften gegen die Aufgestandenen berufen; man lese aber die 12 Artikel (März 1524) der schwäbischen Bauern, höre ihre Berufungen auf das Wort Gottes, sehe nach ihren Vertrauensmännern, betrachte ihre Wuth gegen Klöster und Bischöfe, so wird man gestehen müssen, daß die Predigt der »evangelischen Freiheit« der Feuerfunken war, welcher den allgemeinen Brand entzündete, der sich über Schwaben, den Schwarzwald, das Elsaß, vom Neckar an den Main und bis Thüringen verbreitete, während die Tyroler und Salzburger gleichfalls aufstanden; nur die bayer. Bauern blieben ruhig und machten es den süddeutschen Herren möglich, gegen den Aufstand eine zureichende Macht ins Feld zu führen. Die Bauern fanden etwas heimliche Unterstützung bei Reichsstädten, auch schlossen sich von der Ritterschaft einige an, sie hatten jedoch keine militärische Organisation, konnten sich nicht zu einem gemeinsamen Plane einigen (der Antrag, den Kaiser zum Alleinherrn zu machen und alle Dynasten, groß und klein, abzusetzen, wurde bald vergessen) u. zogen als wilde wüste Rotten sengend, plündernd und mordend umher. Die Strafe ereilte im Sommer 1525 die Aufständischen zuerst in Thüringen bei Frankenhausen d. 15. Mai; im Süden trieb sie der Hauptmann des schwäb. Bundes, der Truchseß Georg von Waldburg, zu Paaren bei Leipheim, Böblingen, Ingolstadt, Königshofen. Würzburg; im Elsaß ließ Herzog Anton sie niedermetzeln; Schwert, Strang, Hungertod, Blendung u.s.w. wüthete nach dem Aufstande noch einige Zeit unter den Theilnehmern. im ganzen sollen 150000 Menschen umgekommen sein. Nur im Tyrol u. Salzburgischen war der Verlauf des Aufstandes u. darum auch der Strafe milder. Ueber den B.: Sartorius 1795; Oechsle 1829; Wachsmuth 1834; Zimmermann 1841–43; besonders Bensen 1840; historisch-polit. Blätter für das kathol. Deutschland, Jahrgang 1840; Studien und Skizzen zur Geschichte der Reformation, Schaffhausen bei Hurter 1846; Deutschland in der Revolutionsperiode von 1522–1526 von E. Jörg, Herder in Freiburg 1851.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 431-432.
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