Pfalz [1]

[512] Pfalz , vom lat. palatium, hieß ursprünglich eine Burg, deren die alten Kaiser in allen Theilen Deutschlands hatten, weil es damals keine kaiserl. Residenzstadt gab u. die Kaiser sich zur Ausübung ihrer höchsten richterlichen Gewalt gewöhnlich in die betreffende Gegend verfügten. Ein P.graf (Comes palatii) war höchster Palastbeamter, verwaltete das kaiserl. Einkommen aus dem zur P. gehörigen Bezirke und war in des Kaisers Namen der oberste Richter. Der angesehenste war der P.graf zu Aachen, aus dessen Lehen das Fürstenthum der Rhein-P. entstand. Später waren die P.grafen nur richterliche Beamte des Kaisers, endlich hatten sie nur noch die Ausübung gewisser kaiserl. Rechte: das große Comitiv d.h. zu adeln, und das kleinere Comitiv zu ertheilen, welches die Befugniß gab, uneheliche Kinder der unteren freien Stände zu legitimiren, Notarien zu ernennen, Vormünder und Curatoren zu bestätigen, akademische Grade zu verleihen, Dichter zu krönen etc.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 512.
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