Zweyte Abtheilung.

[940] Redde, quod debes: & non amplius peccare, ne deterius tibi aliquid contingat. Matth. 18. Joan. 5.


Stelle zu, was du schuldig bist: und sündige hinfort nicht mehr, damit dir nicht etwas ärgers widerfahre.


Seltsame Begebenheiten, und Zuständ deren, die übel ihr Beicht anstellen, und mangelhaft verrichten.

In dem ersten Büchlein, welches genennet wird von seltsamen Begebenheiten der Beicht seynd erzählet worden gewisse Geschichten von denen, welche, weilen sie aus eytler Forcht, oder Schamhaftigkeit ihre Sünden in der Beicht verschwiegen haben, verdammet worden in diesem andern Theil werden vorgebracht werden, gewisse Begebenheiten deren, [940] die aus Mangel eines kräftigen Fürsatz von den Sünden abzustehen, und das Leben zu besseren, gleichfalls immerdar verdammet worden. Und dis ist, was im ersten Theil, von diesem anderen versprochen worden.


Quelle:
Wenz, Dominicus: Lehrreiches Exempelbuch [...] ein nutzlicher Zeitvertreib als ein Haus- und Les- Buch. Augsburg 1757, S. 940-941.
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