Auskunft

[142] Auskunft, die in der Regel auf Anfrage erteilte Berichterstattung über die finanziellen Verhältnisse (Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit) eines Dritten, »des Angefragten«. Da die älteste Form der A., die geschäftsfreundliche A., mit der Ausdehnung der wirtschaftlichen Beziehungen nicht mehr genügen konnte, anderseits gerade um dieser Entwickelung willen das Einholen von Auskünften, namentlich in Bezug auf die Kreditverhältnisse, unerläßlich war, so drängte die Entwickelung zu geschäftsmäßigen Auskunftsbureaus, Auskunfteien, die A. gegen Entgelt erteilen. Die ersten eigentlichen Bureaus entstanden in den 1840er Jahren in Nordamerika; die bedeutendsten Auskunfteien sind zur Zeit The Bradstreet Company u. R. G. Dun u. Komp. in New York,[142] in Deutschland Lesser u. Liman, Wys, Müller u. Komp. in Berlin, W. Schmeißer u. Komp. in Frankfurt a. M., insbes. aber W. Schimmelpfeng, welch letzterer mit The Bradstreet Company in innigem Verkehr behufs gegenseitiger Vertretung steht, innerhalb Deutschland 54, außerhalb acht Niederlassungen zählt und gegen 2000 Angestellte beschäftigt. Das Ziel des Auskunftswesens besteht darin, eine Organisation zu schaffen, mittels deren es jedem Geschäftsmanne möglich ist, mit größter Schnelligkeit über jeden andern an einem beliebigen Ort wohnenden Geschäftsmann eine möglichst zuverlässige A. zu erlangen und auch von Änderungen in dessen Verhältnissen sofort Kenntnis zu erhalten. Während die englischen und amerikanischen Auskunfteien zum Gebrauch ihrer Kunden sehr umfangreiche Verzeichnisse der kaufmännischen Geschäfte mit Angaben über Fach und Kreditwürdigkeit, sogen. Referenzbücher, herausgeben und daneben nur in besondern Fällen eigne A. erteilen, beschränken sich die deutschen Auskunfteien darauf, die einlaufenden Anfragen möglichst gewissenhaft zu beantworten. In Österreich ist die Errichtung von Auskunfteien an behördliche Genehmigung geknüpft. Vgl. W. Schimmelpfeng, Die A. und ihre Gegner (Berl. 1891), sowie dessen Jahresberichte; O. Gerlach, Die berufsmäßige Krediterkundigung in DeutschlandJahrbücher für Nationalökonomie und Statistik«, neue Folge, Bd. 20); Ehrenberg im »Handwörterbuch für Staatswissenschaften«, Bd. 2 (2. Aufl., Jena 1899); H. Jacoby, Die Krediterkundigung (Berl. 1891); H. Rohé, Das kaufmännische Auskunftswesen (in den »Annalen des Deutschen Reiches«, 1901); Sutro, Die kaufmännische Krediterkundigung (Leipz. 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 142-143.
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