Dauphin

[545] Dauphin (franz., spr. dofäng, lat. Delphinus), war ursprünglich und zwar seit dem Grafen Guigo IV. von Viennois (1140), der einen Delphin als Schildzeichen geführt haben soll, Herrschertitel der Grafen von Vienne, der souveränen Herren des Dauphiné in Frankreich und später Titel des präsumtiven Thronerben von Frankreich. Humbert II. vermachte nämlich 1349 das Dauphiné an Karl von Valois, den Enkel Philipps VI. von Frankreich, unter der Bedingung, daß der älteste Sohn des Königs stets diesen Titel führen sollte (s. Dauphiné). Noch unter Ludwig XI. hatte der D. bedeutende, fast souveräne Rechte; später sank die Würde zum bloßen Titel herab, bis nach der Julirevolution auch dieser abgeschafft wurde. Der letzte, der ihn führte, war der Herzog von Angoulême, ältester Sohn Karls X. Die Gemahlin des Dauphins hieß Dauphine. Auch die Grafen von Auvergne führten früher den Titel D., wenigstens vom Grafen Wilhelm VIII. im 12. Jahrh. an. Zum Gebrauch für den Unterricht des Dauphins (in usum Delphini) ließ Ludwig XIV. von dessen Lehrern, Bossuet und Huet, unter der Aussicht des Gouverneurs des D., des Herzogs von Montausier, eine Ausgabe der römischen und griechischen Klassiker besorgen, die mit Ausnahme des Ovid, der zu Lyon gedruckt wurde, in 64 Quartbänden zu Paris 1674–1730 erschien, und in der alle sogen. anstößigen Stellen beseitigt waren. Vgl. Druon, Histoire de l'éducation des princes dans la maison des Bourbons de France (Par. 1897, 2 Bde.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 545.
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