Feldgendarmen

[397] Feldgendarmen, die nach dem Vorbild der Landgendarmen für den Krieg organisierten Polizeisoldaten, die das Heer begleiten. Die F. sind wie die Landgendarmen bekleidet und ausgerüstet, als Abzeichen tragen sie einen Ringkragen von weißem Metall an einer Kette um den Hals mit einer durch die ganze Feldgendarmerie fortlaufenden Nummer. Erst 1870 wurde diese stets für notwendig gehaltene Einrichtung in mustergültiger Weise durchgeführt. Dienst und Befugnisse der F. sind durch Reglement (1872) genau geregelt. Nach diesem soll das Korps zu 1/3 aus Landgendarmen, zu 1/3 aus Unteroffizieren und zu 1/3 aus Gefreiten und Gemeinen der Kavallerie gebildet werden. Jedem Armeekorps und jeder Etappeninspektion wird bei der Mobilmachung ein Feldgendarmeriedetachement, dem Großen Hauptquartier und jedem Armeeoberkommando ein Feldgendarmeriekommando zugeteilt. Der Dienst der F. besteht hauptsächlich darin, unnützes Gesindel von der Truppe fern zu halten und zu verhindern, daß sich aus den schlechten Elementen der Truppe selbst solches Gesindel bilde. Sie haben daher alle nicht im Heerverband stehenden Personen zu überwachen, sonstige Zivilpersonen hinsichtlich Spionage zu beobachten; Marodeure und Soldaten, die ohne Legitimation einzeln betroffen werden, festzunehmen und an ihren Truppenteil oder die nächste Etappe abzuliefern; Plündern, eigenmächtiges Beitreiben (Requirieren), Beschädigungen fremden Eigentums etc. von seiten der Soldaten zu verhindern. An den Schlachttagen haben sie die Ordnung auf den Verbandplätzen aufrecht zu erhalten, dafür zu sorgen, daß die Wege für den Verkehr frei sind und die Verwundeten und Toten nicht beraubt werden. Die F. sind für ihren schwierigen Dienst mit großer Autorität ausgerüstet und können bei Widerstand selbst von ihrer Waffe Gebrauch machen. Auch Offiziere niederer Grade sowie Ärzte und Beamte im Offizierrang haben ihren Weisungen zu folgen, sind ihnen aber nicht untergeordnet. Nur Offiziere vom Stabsoffizier aufwärts sind befugt, sie erforderlichenfalls angemessen zurechtzuweisen. In Österreich werden die F. auch als Kuriere, Führer und zur Unterstützung des Generalstabs beim Rekognoszieren verwendet. Vgl. Feldpolizei.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 397.
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