Schüler- und Stndentenherbergen

[64] Schüler- und Stndentenherbergen, Einrichtungen für Schüler und Studenten deutschen Stammes von mindestens 16 Jahren, die diesen die Naturschönheiten der deutschen Gebirge wie auch aller deutschen Städte, die Sehenswürdigkeiten besitzen, durch Fußreisen leichter zugänglich machen sollen. Die S. bieten freie Unterkunft, teilweise auch freie Verpflegung für einen Tag der Hin- und Rückreise, bei Krankheiten oder ungünstigem Wetter auch länger. Sie sind vom 1. Juli bis 15. Sept. geöffnet, die Benutzung erfolgt gegen Vorweisung einer Ausweiskarte, die von dem Rektor einer Hochschule oder dem Direktor eines Gymnasiums, einer Realschule oder gleichgestellten Schulanstalt Deutschlands und Österreichs ausgestellt wird. Auf Anregung von Rotter zu Hohenelba in Böhmen (wo sich auch jetzt noch die Hauptleitung befindet) begründete 1883 ein Verein die erste deutsche Schüler- und Studentenherberge, die bald Nachahmung fand. Seit 1898 fand alle drei Jahre eine Versammlung der Vertreter deutscher S. statt. 1906 gab es 206 S. mit 20,506 Besuchern. Auf deutsch-österreichische Studierende entfielen 5601 Besuche, auf reichsdeutsche 14,905. Auskunftstellen für Wohnungs- und Beköstigungsnachweis bestehen in Blasewitz, Dresden, Königstein, Pillnitz, Postelwitz, Schandau und Wehlen, in Chemnitz, Leipzig und Weimar.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 64.
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