Ellenborough

[648] Ellenborough (spr. Ellnbörroh), 1) Edward Law, Baron E., geb. 1750 zu Great-Salked in Cumberland, Sohn Edmund Laws, Bischofs von Carlisle; Jurist, erwarb sich 1785 durch den Haftingschen Proceß einen Namen, wurde 1801 Generalfiscal u. Ritter u. 1802 Lord-Oberrichter der Kings-Bench u. Peer, wobei er den Namen E, von einem Fischerdörfchen annahm, wo seine Vorfahren gewohnt hatten. Als Lord Grenville an die Spitze des Ministeriums trat, erhielt er Sitz u. Stimme im Staatsrathe. Er st. 1808, nachdem er kurz zuvor alle seine Ämter niedergelegt hatte. 2) Edward Law, Viscount Southam u. Graf von E., Sohn des Vor., geb. 1790, erbte seines Vaters Titel u. wurde als Tory unter Wellington 1828 Mitglied des Cabinets u. Präsident des Centralbureaus der Indischen Angelegenheiten. Auf seine Veranlassung wurde eine Parlamentscommission zu Untersuchung der in der Verwaltung Indiens herrschenden Mißbräuche beschlossen. Als die Whigs unter Grey im Novbr. 1830 an das Ruder kamen, dankte er mit seinen Collegen ab, trat aber 1834 unter Peel wieder in das Ministerium; folgte Ende Febr. 1842 dem Lord Auckland als Generalgouverneur von Indien, machte dort einen gelungenen Zug gegen Afghanistan, unterwarf den Maharadscha von Scindia u. die Emire von Sind; da aber seine Politik dem Directorium der Compagnie als zu kriegerisch u. kostspielig nicht zusagte, so wurde er im April 1844, noch ehe die gewöhnliche Periode eines Gouvernements abgelaufen war, von dem Directorium abberufen (s.u. Indien). Dagegen erhob ihn bei seiner Rückkehr nach London im Octbr. d. I. die Königin, welche mit seiner Verwaltung zufrieden war, zum Viscount Southam u. Grafen von E. Er gehörte seit 1846 im Parlament zur toristischen Opposition. Im Februar 1858 trat er als Präsident des Controlamts in das Ministerium Derby, mußte jedoch in Folge eines Tadelsvotums, welches das Unterhaus aussprach, als er eine, die Politik Lord Cannings, des Gouverneurs von Indien, mißbilligende Depesche an diesen gerichtet hatte, von seinem Amte zurücktreten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 648.
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