Hesse [2]

[307] Hesse, 1) (Eoban), s.u. Eobanus Hessus. 2) Johänn, s. Heß 1). 3) Ernst Christian, geb. 1676 zu Großgottern in Thüringen, st. 1762 in Darmstadt als hessen-darmstädtischer Kriegsrath; berühmtester Violadagambist Deutschlands. 4) Andreas Wilhelm v. H., Urenkel des Vorigen, geb. 1793 in Darmstadt, studirte in Gießen u. Heidelberg die Rechte, wurde 1815 Advocat in Darmstadt u. 1821 zugleich Assessor beim dasigen Stadtgericht, 1830 Hofgerichtsrath, 1836 Rath u. 1857 zweiter Präsident des Oberappellations- u. Cassationsgerichts, seit 1849 auch außerordentliches Mitglied des Staatsraths. 1835 trat er als Mitglied in die zweite Kammer der Landstände, wurde 1842 deren zweiter u. 1847 deren erster Präsident, u. als solcher 1850 Mitglied des Staatenhauses in Erfurt; er ist seit 1851 lebenslängliches Mitglied der ersten Kammer u. wurde 1853 in den Adelstand erhoben. Als Berichterstatter der zweiten Kammer 1840 über den Entwurf des jetzt im Großherzogthum geltenden Strafgesetzbuchs kann er mit als dessen Gründer betrachtet werden; er schr. außerdem juristische Abhandlungen u.a.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 307.
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