Hortensĭus

[550] Hortensĭus, 1) Quintus H., 286 v. Chr. Dictator, um das auf den Janiculus gezogene Volk zu beruhigen, weshalb er die Hortensia lex gab. 2) Lucius H., Prätor 171 vor Chr.; mußte, da er als Befehlshaber der Flotte an der Küste von Griechenland durch Contributionen, Plünderung etc., sich bezeichnet hatte, von den Abderiten angeklagt, den Schaden ersetzen. 3) Quintus H. Hortalus, Sohn des Vor., geb. 114 v. Chr., trat schon in seinem 19. Jahre als Sachwalter auf, machte 91 u. 90 den Marsischen Krieg erst als Legionar, dann als Tribun mit, wurde dann Quästor, 75 Curulischer Adil, 72 Prätor, 69 Consul u. st. 50 v. Chr. Er war sehr reich u. liebte den Luxus in Bauten u. Tafelfreuden, bes. wußte er Fische auf ausgezeichnete Weise zu ziehen u. er soll die Sitte, Pfauen zu essen, in Rom eingeführt haben; auch hatte er in seinen Häusern u. Villen reiche Kunstschätze, Gemälde, Statuen. Seiner politischen Stellung nach war er ein eifriger Vertheidiger der alten Verfassung u. suchte Alles zu vereiteln, was die bestehende Ordnung der Dinge alteriren konnte, doch zeigte er sich dabei weniger tapfer als intriguant. Er war berühmt als Sachwalter u. Redner, u. während er seinen anderen berühmten Zeitgenossen die Wage hielt, wurde er nur von Cicero übertroffen. Seine Stärke war bes. der mündliche Vortrag, im Ausdruck folgte er der glänzenden asiatischen Rednermanier. Auch versuchte er sich in der Poesie, wiewohl ohne Glück; besser waren seine Annales. Erhalten hat sich von seinen Reden nichts, da er dieselben meist extemporirte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 550.
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