Presbyter

[477] Presbyter (v. gr., Ältester), Benennung eines christlichen Kirchenbeamten, welcher in den verschiedenen Zeiten u. Kirchen auch einen verschiedenen Wirkungskreis hatte. Das Amt ging unmittelbar von der jüdischen Synagogalverfassung auf die älteste christliche Kirche über, wo von den einzelnen Gemeinden, gewöhnlich durch die Apostel, Vorsteher gewählt wurden, welche den gebräuchlichen Namen Älteste (s.d.) erhielten. In der ältesten apostolischen Zeit sahen sie bei den gottesdienstlichen Versammlungen auf Ordnung u. sorgten für die religiöse Erbauung durch Schriftauslegung u. Gebet (Presbytĕri docentes), sie leiteten aber auch die Angelegenheiten der Gemeinde, sorgten mit den Diakonen für die Armen- u. Krankenpflege, hielten auf Reinheit der Lehre u. der Sitten u. schlichteten etwaige Streitigkeiten (Presbytĕri regentes). Ihre Zahl richtete sich nach dem Bedürfniß u. nach der Größe der Gemeinden, u. es fand Anfangs zwischen ihnen u. den Bischöfen kein Unterschied Statt. Allein seit dem 2. Jahrh. wurden sie Untergebene der Bischöfe, bes. wegen der Nothwendigkeit Einheit in der Verwaltung u. Leitung der kirchlichen Angelegenheiten herzustellen.[477] Von nun waren sie hauptsächlich als Lehrer u. Prediger beim Gottesdienst u. Cultus thätig, aber auch noch Mitglieder der kirchlichen Berathungsbehörde, sorgten mit für die Kirchendisciplin, hatten in den Kirchenversammlungen Sitz u. Stimme u. saßen beim Gottesdienst mit im Chor auf erhabenen Stühlen. Der Archibresbyter war über den Cultus gesetzt. Als die Kirchenverwaltung im 5. Jahrh. immer mehr einen politischen Charakter annahm, sank ihr Ansehen, sie behielten blos die liturgischen Geschäfte u. wurden den gewöhnlichen Geistlichen gleichgestellt. Doch blieb die Weihe dazu immer eine der vier höheren in der Katholischen Kirche u. wurde nur nach schon erlangtem Diakonat u. zurückgelegtem 24. Jahre ertheilt. Eine neue Bedeutung bekam das Amt der P. seit der Reformation, indem man auf Grund der Heiligen Schrift die Presbyterwürde der ältesten Kirche wieder einzuführen suchte, s. u. Presbyterial- u. Synodalverfassung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 477-478.
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