Fouché

[75] Fouché (Joseph), Herzog von Otranto, der berühmte Policeiminister Napoleon's, wurde am 29. Mai 1763 zu Nantes geboren. Er ward 1792 im Anfange der franz. Revolution zum Mitgliede des Nationalconvents gewählt und trat in den Jakobinerclub. Hier machte er sich bald bemerkbar und wurde mit wichtigen Geschäften beauftragt. Im Convent stimmte er für den Tod des Königs; aber obgleich er sich im Allgemeinen der herrschenden Partei anschloß, welche durch ein System des Schreckens einen bessern Zustand herbeiführen wollte, so zeigte er doch eine Selbständigkeit welche ihn den Beschuldigungen der Parteien aussetzte. Man hatte ihn zum Präsidenten des Jakobinerclubs gewählt; aber Robespierre, der mit unerhörter Grausamkeit herrschte und deswegen von F. angegriffen worden war, klagte ihn der Hinneigung zu den Aristokraten an und F. wurde aus dem Club gestoßen. Hiermit wäre sein Verderben entschieden gewesen, aber Robespierre selbst wurde gestürzt. Eine gemäßigtere Partei kam zur Herrschaft und diese verhaftete F. 1795, weil er die Maßregeln des Schreckensystems wieder in Anwendung zu bringen rieth. Die bald nachher ausgesprochene allgemeine Amnestie gab ihm seine Freiheit wieder. Unter dem Directorium wurde F. 1798 Botschafter bei der cisalpinischen Republik und 1799 Policeiminister der Republik Frank reich. Als solcher zeichnete er sich durch Gewandtheit, Thätigkeit, Festigkeit und Muth aus, und unter den schwierigsten Verhältnissen wußte er den Angriffen aller Parteien Widerstand zu leisten. Nachdem Bonaparte besonders durch F.'s Mitwirkung Consul geworden war, behielt F. seine Stellung als Policeiminister. Da er jedoch auch Bonaparte gegenüber seine Selbständigkeit der politischen Gesinnung zu behaupten wußte, so versuchte dieser sich seiner zu entledigen, erfuhr aber bald, daß er den klugen Mann nicht entbehren könne. Er mußte ihm das nur zwei Jahre einem Andern übergebene Ministerium wieder ertheilen und während nun Napoleon den Kampf im Auslande leitete, erhielt F. mit Kraft die Ruhe im innern Frankreich. Wegen seiner Selbständigkeit fiel er indeß nochmals beim Kaiser in Ungnade, wurde verwiesen, aber bald wieder zurückberufen. Nachdem Napoleon 1814 abgedankt hatte, zog sich F. von der öffentlichen Thätigkeit zurück und hütete sich vor unklugen Verbindungen; als jedoch Napoleon zurückkehrte, nahm er auf die Versicherung, seine Rückkehr geschehe im Einverständnisse mit Östreich und England, das Policeiministerium wieder an. Er rieth jedoch fortwährend zu versöhnenden Maßregeln, bewog endlich nach der verlornen Schlacht bei Waterloo den Kaiser zur Abdankung, trat an die Spitze der Regierung, leitete die Unterhandlungen mit den verbündeten Mächten und beförderte die Abreise Napoleon's. Ludwig XVIII. ernannte ihn ebenfalls zu seinem Policeiminister; doch bald nahm F. seine Entlassung, weil er seine Stellung nicht mit der gewohnten Selbständigkeit zu behaupten vermochte, und ging als Gesandter an den sächs. Hof, bis 1816 das Gesetz erlassen wurde, das Alle, welche für den Tod Ludwig XVI. gestimmt und von Napoleon nach seiner Rückkehr von Elba Ämter übernommen hatten, aus Frankreich verbannte und ihrer Güter für verlustig erklärte. F. blieb in Deutschland und lebte hier mit seiner Familie bis zu seinem am 26. Dec. 1820 in Triest erfolgten Tode.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 75.
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