Koblenz

Koblenz

[626] Koblenz, die Hauptstadt eines Regierungsbezirkes in den preuß. Rheinprovinzen, liegt in einer reizenden Gegend am Einflusse der Mosel in den Rhein, hat etwa 16,000 Einw. und ist eine bedeutende Festung; die beträchtlichsten Befestigungswerke liegen auf dem linken Rheinufer.

Die Stadt selbst hat meist breite und gerade Straßen, und die Neustadt oder Clemensstadt bildet den schönsten Theil derselben. Unter den Gebäuden sind das deutsche Haus, welches gegenwärtig als Caserne benutzt wird, das Schloß, das vormalige Jesuitercollegium und das Schauspielhaus die bemerkenswerthesten; von den Plätzen ist der Schloßplatz mit dem Clemensbrunnen zu erwähnen. K. hat ein katholisches Gymnasium, ein Seminar für die Bildung katholischer Schullehrer, eine Bibliothek, eine Gewerbsschule, Fabriken in lackirten Waaren und Taback, treibt auch bedeutenden Handel mit Mühlsteinen, Steinkohlen, Getreide und besonders mit Moselweinen, für welche es Stapelplatz ist. Über die Mosel führt eine 1072 F. lange Brücke von Stein, und eine 970 F. lange Schiffbrücke über den Rhein nach Thalehrenbreitstein, einem gewerbsamen Städtchen von 2300 Einw., über welchem sich auf einem steilen, 800 F. hohen Berge das Fort Ehrenbreitstein erhebt, welches mit den Befestigungen von K. ein Ganzes bildet, und schon im Mittelalter berühmt war. Im J. 1799 wurde es von den Franzosen [626] genommen, nach dem luneviller Frieden von ihnen geschleift, 1815 aber von den Preußen nach einem bessern Plane wieder aufgebaut. K. hat seinen jetzigen Namen vom lateinischen Confluentes, weil hier Rhein und Mosel ineinander fließen; es war eine wichtige Militairstation der Römer, und später hielten sich hier häufig fränkische Könige auf. Bis gegen Ende des vorigen Jahrhunderts war es Residenz des Kurfürsten von Trier, und nach Ausbruch der franz. Revolution Sammelplatz der Emigranten. Später wurde es Hauptstadt des franz. Departements Rhein und Mosel, gehört seit dem Sturze Napoleon's zum preuß. Staate und ist Sitz eines Tribunals erster Instanz, eines Generalcommandanten und des Oberpräsidenten der preuß. Rheinprovinzen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 626-627.
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