Abessinien

[15] Abessinien, Abyssinien oder Habesch, ein Staat in Nordafrika, westlich vom rothen Meere, südlich von Nubien, im Alterthume auch Mohrenland oder Aethiopien genannt, hat 16000 Quadrat Meilen und zwischen 4.–5 Millionen Einwohner. Die herrschende Religion ist die christliche, die jedoch mit vielen jüdischen und muhamedanischen Lehrsätzen und Gebräuchen vermischt und voll von Aberglauben ist. Das Land ist gebirgig und wird vom Nile bewässert. Sein Reichthum an Gold, Silber, Salz und Getreide ist groß, die Vegetation hier, unter dem heißen Erdgürtel, üppig und kraftvoll. Die Bewohner haben die Gesichtsbildung weißer Menschen, sind aber von der Gluth der Sonne gebräunt, viele darunter sehen olivenfarbig aus, auch gibt es viele von ganz heller Farbe mit langem weichen Haare. Sie entwickeln sich frühzeitig, so daß Mädchen schon im 10., Knaben im 14. Jahre heirathen.[15] Die Vielweiberei ist bloß dem Kaiser erlaubt, die Ehe übrigens ein bloßer Vertrag, welcher hinterher durch Empfängniß des Sakramentes besiegelt wird, aber von beiden Theilen ohne Schwierigkeiten aufgehoben werden kann. Die Söhne fallen bei der Scheidung dem Vater, die Töchter der Mutter zu. Haben Aeltern nur eine Tochter, und alle übrigen Kinder sind Knaben, so fällt sie dem Vater zu; haben sie aber bloß einen Sohn und übrigens lauter Töchter, so gehört er der Mutter. Ist die Zahl der Uebrigen ungleich, so werden sie durch's Loos vertheilt. Es herrscht kein Unterschied zwischen ehelich und unehelich Gebornen. – Bei allen geistlichen Verrichtungen herrscht viel Vorurtheil und Aberglaube. So sind z. B. Schmiede, Töpfer und alle Thon- und Eisenarbeiter von aller Gemeinschaft und den Sakramenten ausgeschlossen, weil man glaubt, sie können sich in Hyänen verwandeln, die Leute behexen und Krankheiten erzeugen. Sie heirathen deßhalb nur unter einander. – Die Frauen sind gleich schön geformt, wie die Männer, ihre Augen groß und feurig, die Lippen voll, doch nicht aufgeworfen, die Zähne blendend weiß, das Haar gelockt, aber nicht wollig. Es herrscht bei ihnen eine Art abzehrender Krankheit, Tigre-ter genannt, wo sie vorgeben, von einem gewissen bösen Geiste besessen zu sein, der nur durch Musik und Tanz ausgetrieben werden kann. Die Person kränkelt, verliert die Sprache, zehrt sichtbar ab und stirbt, wenn das geeignete Heilmittel nicht angewendet wird. Zuerst wird die Hilfe eines Geistlichen in Anspruch genommen, der den Geist beschwört, und die Kranke sieben Tage lang mit kaltem Wasser begießt. Hilft dieses Verfahren nicht, so schmückt man die Leidende mit goldenen und silbernen Zierathen, überhäuft sie mit allem möglichen Putze, läßt eine Anzahl Trompeter, Trommler und Pfeifer kommen, und von diesen Musik machen. Schon die ersten Töne beleben die Kranke, sie erhebt sich, bekommt Kraft, und fängt endlich, wie die Musik rascher und lebendiger wird, an zu tanzen; ihr früher wilder Blick lächelt, ihr Antlitz spricht Entzücken[16] aus, der Tanz wird Raserei, und sie hört nicht früher auf, als bis die Musiker erschöpft schweigen. Am folgenden Tage wird in dieser Art fortgefahren, und es findet die Ceremonie dieß Mal, wie es Sitte ist, auf dem Marktplatze statt. Wenn die Krankheit nach den wildesten, rastlosen Sprüngen gewichen ist, scheint sie zum Bewußtsein zu kommen, nimmt die silbernen und goldenen Zierathen, womit Arme und Füße geschmückt sind, ab, durchbricht plötzlich den Kreis und läuft pfeilgeschwind davon. In einiger Entfernung stürzt sie wie todt nieder, man folgt ihr; ein Mann feuert über ihrem Haupte eine Pistole ab, schlägt sie mit der flachen Klinge eines Schwertes auf den Rücken, fragt sie nach ihrem Namen, sie antwortet, kommt zur Besinnung, der böse Geist ist gebannt, die Krankheit gewichen. Man trägt sie nach Hause, wo sie von einem Priester neuerdings, als wie eine Neugeborne, getauft wird. Diese Krankheit kommt übrigens häufig vor, und ist von neuern, glaubwürdigen Reisenden oft beobachtet worden. Die Ehen werden ganz einfach geschlossen. Wenn Jemand ein Mädchen heirathen will, so sucht er durch einen Freund um die Einwilligung ihres Vaters nach. Ist diese erfolgt, so tritt er in das Haus der Braut, und beide Theile schwören, einander treu zu sein. Er bekommt das Heirathsgut, wofür er aber Bürgschaft stellen muß, weil es die Frau zurückerhält, wenn sich der Mann ohne triftigen Grund von ihr trennt. Ein zweiter Eid setzt den Tag der Hochzeit fest, der Bräutigam nimmt an demselben die Braut auf seine Schultern, und trägt sie in sein Haus, wenn dieses in der Nähe ist, oder im entgegengesetzten Falle, um die Wohnung ihres Vaters herum. Man nimmt ein festliches Mahl ein, besteigt dann die Maulthiere, und die Braut folgt dem Bräutigam in sein Haus. Nach geschehener Hochzeit gehen sie zu einem Priester, sagen ihm, daß sie Mann und Frau geworden, hören die Messe und nehmen das Sakrament. Bei Bauern und Landleuten wird die Ehe ohne diese Ceremonien geschlossen und nur durch einen Schmaus gefeiert. – Bei der Taufe[17] steht nie ein Mann bei einem Mädchen und eine Frau nie bei einem Knaben Gevatter. Alle diese Gebräuche und Eigenthümlichkeiten finden eben so gut bei dem niedern Volke, wie bei den fürstlichen Personen statt. Der oberste Beherrscher hat den Rang und Titel eines Kaisers, die Krone erbt in seiner Familie, doch ist die Person des Fürsten wählbar. Die Offiziere des Heeres und die Hofdignitarien wählen den neuen Fürsten.

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Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 15-18.
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