Der Nach-Trab , des -es, plur. die -e, ein gutes Oberdeutsches im Hochdeutschen aber ungewöhnliches Wort, den hintersten Theil eines im Zuge begriffenen Kriegsheeres zu bezeichnen, der Nachzug, der Nachtrupp oder die Nachtruppen, in der Schweiz die Nachhuth, im Gegensatze ...
Nach-traben , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte seyn, hinter her oder darein traben, mit der dritten Endung der Person. Einem nachtraben.
Nach-trachten , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, von nach und trachten, nach einer Sache trachten, sie gleichsam trachtend verfolgen, mit der dritten Endung des Nennwortes. Er trachtet und jaget ihm nach, Pred. 3, 15. Am häufigsten für nachstellen ...
Der Nach-Trag , des -es, plur. die -träge, dasjenige, was nachgetragen wird. So wird der Nachschuß, d.i. Geld, welches man nach schon bezahlter Hauptsumme zu einer und eben derselben Sache nachschießet, oft ein Nachtrag genannt. Bey Schriften ist es ...
Nach-tragen , verb. irreg. act. S. Tragen, von nach und tragen, welches die dritte Endung der Person und die vierte der Sache erfordert. 1. Hinter jemanden her tragen, ihm tragend nachbringen. 1) Eigentlich. Sie legten das Kreuz dem Simoni von ...
Nach-treiben , verb. irreg. act. S. Treiben. 1) Hinter her oder hinter drein treiben. Einem das erkaufte Vieh nachtreiben. 2) Eine Bewegung durch Treiben von hinten beschleunigen. So werden bey den Holzflößen die in das Wasser geworfenen Scheite nachgetrieben, wenn ...
Nach-trêten , verb. irreg. neutr. S. Treten, mit dem Hülfsworte seyn, hinter jemanden her treten, d.i. feyerlich gehen, mit der dritten Endung der Person. Mir trat mit sittsamen Geberden Ein Heer vergoldter Diener nach, Lichtw.
Der Nach-Trieb , des -es, oder die Nach-Trift, plur. inus. S. Nachhuth und Nachtreiben 3.
Nach-trillern , verb. reg. act. was vorgetrillert worden, trillernd wiederhohlen, jemandes Triller nachmachen. Einem nachtrillern. Ingleichen mit einer unangenehmen hellen Stimme nachsingen. Etwas nachtrillern.
Der Nach-Trupp , des -es, plur. die -e, S. Nachtrab. Man findet auch dafür im Plural ohne Singular die Nachtruppen. S. Trupp und Truppen.
Die Nachachtung , plur. inus. ein besonders in den Kanzelleyen übliches und aus der R.A. sich nach etwas achten gebildetes Wort, die Beobachtung, Befolgung. Jemanden etwas zur Nachachtung zu wissen thun, damit er es befolgen, vollziehen, demselben Gehorsam leisten möge ...
Nachäffen , verb. reg. act. ohne Besonnenheit, d.i. Reflexion, nachmachen, oder in unähnlichen Umständen ähnlich handeln. Der Affe äfft immer nach, aber nachgeahmt hat er nich, Herder. Ingleichen äußere Handlungen ohne übereinstimmige Gemüthsfassung nachmachen, im verächtlichen Verstande; affectiren. Ich äffe ...
Nachahmen , verb. reg. act. welches im weitesten Verstande, eine Person oder Sache zum Muster seiner ähnlichen Handlungen nehmen, bedeutet, wo es denn das nachäffen, nachmachen und nachthun mit unter sich begreift, aber der Würde nach edler ist, als alle diese ...
Der Nachahmer , des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Nachahmerinn, eine Person, welche eine Person oder Sache nachahmet. Das Verdienst des Bescheidenen erwirbt sich willige Nachahmer Gell. Die Dichtkunst ist eine Nachahmerinn der Natur.
Nachähren , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, die Ähren von dem Acker lesen, nachdem selbige schon vorher von einem andern abgelesen oder weggeschaffet worden; mit der dritten Endung der Person. Einem nachähren. Dem Geitzigen ist schwer nachähren. So auch ...
Die Nacharbeit , plur. die -en, eine Arbeit, welche in Ansehung der Zeit nach einer andern verrichtet wird. Im Bergbaue ist es die Arbeit, welche der Bergmann noch nach seiner ordentlichen Schicht verrichtet, und welche auch die ledige Schicht genannt wird ...
Nacharbeiten , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben. 1) Nach einem andern, d.i. hinter demselben arbeiten, so wohl in Absicht der Zeit, als auch der Ordnung; mit der dritten Endung der Person. Einem nacharbeiten. Figürlich ist jemanden nacharbeiten, dessen ...
Die Nachärnde , S. Nachernte.
Nacharten , verb. reg. neutr. welches das Hülfswort seyn erfordert, nach jemanden arten, d.i. ihm an Art, an natürlicher Beschaffenheit ähnlich seyn oder werden; mit der dritten Endung der Person. Der Sohn ist seinem Vater nicht nachgeartet. Im gemeinen Leben ...
Der Nachbar , des -s, plur. die -n, Fämin. die Nachbarinn, eine Person, welche zunächst an uns wohnet, sich zunächst neben uns aufhält. Personen, welche neben uns sitzen, oder ihre Zimmer neben dem unsrigen haben, heißen in dieser Rücksicht unsere Nachbarn ...
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