Altenstein [2]

[383] Altenstein, Karl, Freiherr von Stein zum, preuß. Staatsminister, geb. 7. Okt. 1770 in Ansbach, aus einer alten, bereits im 9. Jahrh. urkundlich erwähnten Familie Frankens, gest. 14. Mai 1840, studierte in Erlangen und Göttingen die Rechte, trat dann als Referendar bei der preußischen Kriegs- und Domänenkammer zu Ansbach ein, ward schnell zum Kriegs- und Domänenrat befördert und 1799 von Hardenberg in das Ministerium nach Berlin berufen. Nach der Katastrophe von 1806 folgte er dem König nach Preußen und trat 1808 nach Steins Abdankung als Finanzminister an die Spitze der Verwaltung, in der er sich mannigfache Verdienste, so auch bei der Gründung der Universität Berlin, erwarb. A. war aber trotz guten Willens nicht im stande, die Reorganisation des Staates durchzuführen; er geriet vielmehr unter den Einfluß der Partei, welcher die Steinschen Reformen viel zu weit gingen. Unter seiner gewissenhaften Ängstlichkeit geriet die ganze Reform ins Stocken, und A. wurde, als er zur Aufbringung der französischen Kriegskontribution dem König sogar den Vorschlag machte, Napoleon statt derselben die Abtretung Schlesiens anzubieten, entlassen (1810). Darauf lebte A. zurückgezogen in Schlesien, zu dessen Zivilgouverneur er 1813 ernannt wurde. 1815 war er mit Wilhelm v. Humboldt bei Reklamation der von den Franzosen aus Preußen entführten Kunstschätze in Paris tätig. 1817 trat er als Chef des neuerrichteten Ministeriums für den Unterricht und die geistlichen Angelegenheiten wieder in das Staatsministerium ein. Diese wichtige Stellung hatte A. 20 Jahre lang inne und erwarb sich in ihr, unterstützt durch Süvern und Johannes Schulze, unstreitig bedeutende Verdienste, besonders durch das Unterrichtsgesetz von 1819, die Grundlage des preußischen Unterrichtswesens. Dies Gesetz umfaßte den gesamten Elementarunterricht auf[383] dem Land und in den ein- und mehrklassigen Stadtschulen sowie den sogen. höhern Unterricht der Gymnasien und der Seminare zur Ausbildung der Elementarlehrer. Das Verhältnis aller dieser Schulen zum Staat und zu den Gemeinden wurde geordnet, die Besoldungen wurden geregelt, und A. setzte den ganzen Einfluß des Staates dafür ein, die Gemeinden zu ihrer Erhöhung sowie zur Gründung von Pensions-, Witwen- und Unterstützungskassen zu bewegen. Besondere Sorgfalt verwendete A. auf die Universitäten, Bonn wurde neu gegründet, Hegel nach Berlin berufen, überhaupt die Berufung hervorragender Gelehrten, wenn auch unter einseitiger Begünstigung der Hegelianer, gefördert. Der umsichtigen Förderung des Unterrichtswesens entsprach die Fürsorge für die geistlichen Angelegenheiten. Es gelang ihm verhältnismäßig leicht, die Unionsstreitigkeiten beizulegen; heftiger jedoch und für die Regierung nachteiliger war der Agendenstreit, in dem die Sprecher der Kirche den Staat geradezu der Ungerechtigkeit und Gewalttätigkeit anklagten. Mit ihm in Verbindung stand das Vorgehen gegen die Altlutheraner, bei dem es sogar zu Gewaltmaßregeln und Absetzungen kam. Mit der katholischen Kirche wußte er viele Jahre hindurch ein gutes Verhältnis aufrecht zu erhalten; den Ausgang des durch die Auflehnung der Erzbischöfe Droste zu Vischering von Köln und Dunin von Posen gegen die kirchenhoheitlichen Rechte des Landesherrn entstandenen Zwiespalts zwischen dem Staat und der Kirche erlebte er nicht mehr; schon an den letzten Verhandlungen mit den Erzbischöfen wegen Krankheit und Altersschwäche nicht mehr beteiligt, nahm er im Dezem ver 1838 seinen Abschied.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 383-384.
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