Bambergische Halsgerichtsordnung

[319] Bambergische Halsgerichtsordnung (Bambergensis Constitutio criminalis), die von dem Fürstbischof Georg von Bamberg für die stift-bambergischen Lande 1507 veranlaßte Zusammenfassung und Darstellung des geltenden Strafrechts. Die B. H., deutsches Recht in romanisierendem Gewand enthaltend, wurde entworfen von dem Freiherrn Johann dem Tapfern von Schwarzenberg und Hohenlandsberg, der in bambergischen Diensten stand, ist häufig gedruckt (Bamb. 1507, dreimal bei Johann Schöffer 1508, das letzte Mal 1531) und wurde auch von den Markgrafen Georg und Kasimir von Brandenburg für die fränkischen Länder des brandenburgischen Kreises fast unverändert eingeführt (sogen. Brandenburgica). Die Bambergensis wurde sodann nach mehrfacher Überarbeitung als Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. zum deutschen Reichsgesetz (sogen. Carolina) erhoben, weshalb die Bambergensis auch als die Mutter der Carolina (mater Carolinae), die Brandenburgica aber als die Schwester der Carolina (soror Carolinae) bezeichnet werden. Eine Ausgabe der peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. nebst der Bamberger und Brandenburger Halsgerichtsordnung besorgte Zöpfl (3. Ausg., Leipz. 1883). Vgl. E. Brunnenmeister, Die Quellen der Bambergensis (Leipz. 1879).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 319.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: