Carlowitz

[766] Carlowitz, ein in Sachsen seit dem 14. Jahrh. ansässiges Adelsgeschlecht, dessen Glieder Lehnsleute der Burggrafen von Dohna (s.d.) waren, jetzt auch in Österreich und Preußen verbreitet. Wichtig sind:

1) Christoph, geb. 13. Dez. 1507 in Hermsdorf, gest. 8. Jan. 1578 zu Rothenhaus in Böhmen, humanistisch gebildeter Staatsmann, Rat der Herzöge Georg und Moritz von Sachsen. Als Amtmann in Leipzig leitete er 1543 die Säkularisation der Klöster und Reorganisation der Universität. Seit 1541 vielfach als Diplomat tätig, führte er 1546 die geheimen Unterhandlungen mit dem Kaiser, 1552 die in Passau. Ferdinand I. ernannte ihn 1557 zum Oberhauptmann in Joachimsthal; gleichzeitig diente C. noch dem Kurfürsten August als Geheimrat. Vgl. v. Langenn, Christoph v. C. (Leipz. 1854).

2) Georg, Oheim des vorigen, geb. um 1471, gest. 2. Mai 1550, Georgs des Bärtigen von Sachsen vertrautester Rat. Wie dieser der Reformation abgeneigt, wurde er nach dessen Tod entlassen, kam aber doch wieder an den Hof und besaß unter Moritz neben seinem Neffen Christoph (s. oben) wesentlichen Einfluß.

3) Hans Georg, sächs. Minister, geb. 11. Dez. 1772 in Großhartmannsdorf bei Freiberg, gest. 18. März 1840, wurde 1795 Amtshauptmann, trat 1805 in das Geheime Finanzkollegium zu Dresden ein, wurde 1821 Bundestagsgesandter und 1827 Mitglied des Geheimratskollegiums. Den Verhandlungen zur Gründung des Mitteldeutschen Handelsvereins (Kassel 1828) präsidierte er, war an der Ausarbeitung des sächsischen Staatsgrundgesetzes beteiligt, wurde 1831 Minister ohne Portefeuille, übernahm 1834 das Innere, 1836 Kultus und Unterricht.

4) Albert, Sohn des vorigen, sächs. Staatsmann, geb. 1. April 1802 zu Freiberg, gest. 9. Aug. 1874 in Kötzschenbroda, trat 1824 in den Staatsdienst. Als Landtagsmitglied vertrat er 1830 bei Beratung der neuen Verfassung das Interesse der Adelsaristokratie, seit dem ersten konstitutionellen Landtag (1833) war er bis 1843 Vertreter des Hauses Schönburg in der Ersten Kammer, deren Vizepräsident er 1839, lebenslängliches Mitglied und Präsident 1845 wurde. 1816 bis 1848 war er Justizminister, wurde 1849 wieder in die Erste Kammer gewählt, schied aber bald aus, da er gegenüber Beust die Aufrechterhaltung des Bündnisses mit Preußen vom 26. Mai 1849 nicht durchsetzen konnte. Von Preußen in den Verwaltungsrat der Union berufen, nahm er am Erfurter Parlament teil, zog sich nach dessen Vertagung zurück, kämpfte aber 1853–55, vom Kreis Görlitz, wo er sich angekauft hatte, in das Abgeordnetenhaus entsandt, mit gegen das Ministerium Manteuffel. 1859 aufs neue zum Abgeordneten gewählt, verkündete er 20. April 1860 unter allgemeinem Beifall die Meinung des Volkes über den Bundestag. Auch am konstituierenden Reichstag nahm er noch teil, zog sich aber dann zurück. Während seiner wechselvollen Laufbahn bewies C. stets deutschnationale Gesinnung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 766.
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