Domschulen

[104] Domschulen (Stifts- od. Kathedralschulen), geistliche Schulanstalten des Mittelalters. Seit Augustinus (gest. 430) war es Gebrauch geworden, daß die Geistlichkeit der Dome (Kathedralen) nach klösterlicher Regel zusammenlebte (Domkapitel, s. Stift). Bischof Chrodegang von Metz (742–766) gab seinem Domkapitel eine auf die Regel des heil. Benedikt gegründete Ordnung (760), die bald in vielen Kirchensprengeln Annahme fand. In dieser Regel war unter anderm schulmäßige Heranbildung künftiger Kleriker vorgeschrieben. Die daraus hervorgehenden D., von Karl d. Gr. befördert, von der Synode zu Aachen (802) vorgeschrieben, entwickelten sich ganz ähnlich wie die Klosterschulen (s. d.) der Benediktiner und wurden wie diese wohl auch von Laienschülern besucht. Im frühern Mittelalter blühend und einflußreich (so in Deutschland zu Mainz, Magdeburg, Osnabrück, Hildesheim, Paderborn, Münster, Lüttich), verfielen sie seit dem 13. Jahrh., und die Stelle des Scholasticus oder Magister scholarum (scholarium) in den Domkapiteln wurde zur bequemen Pfründe. – Nach der Reformation blieb der Name D. einer Reihe von Anstalten als pietätvolle Erinnerung an ihren Ursprung. D. im alten Sinne gibt es auch in katholischen Ländern kaum mehr. An ihre Stelle traten die von der Kirchenversammlung zu Trient vorgeschriebenen Priesterseminare oder die seit 1552 entstehenden Jesuitenkollegien. Vgl. Specht, Geschichte des Unterrichtswesens in Deutschland (Stuttg. 1885); Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands (2. Aufl., Leipz. 1898 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 104.
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