Konditionieranstalten

[363] Konditionieranstalten, Anstalten, die im Interesse eines reellen Handels den Feuchtigkeitsgehalt von Fasern und Garnen (namentlich von Seide) feststellen. In Turin wandte man diesem Gegenstand schon seit 1750 Aufmerksamkeit zu, und 1831 erfand der Franzose Talabot ein später von Persoz vervollkommtes, allgemein anwendbares Verfahren. In Frankreich stehen die K. meist unter der Aussicht von Handelskammern (Lyon, Paris) oder Munizipalräten (Reims, Roubaix). Italien hat Seidenkonditionieranstalten in Turin und Genua, in Deutschland besteht nur ein Aktienunternehmen in Krefeld. Für Wolle hat Deutschland K. in Berlin, Aachen, Chemnitz (der Kammzug wird meist von den Wollkämmereien selbst konditioniert), Frankreich in Reims, Roubaix, Tourcoing, Amiens, Fourmies. Die Methode des Konditionierens besteht darin, daß man eine gewogene Probe Seide in einem geheizten Apparat so lange der Temperatur von 110° aussetzt, bis sie nicht mehr an Gewicht verliert, und dann in dieser heißen Luft wägt (weil sie in gewöhnlicher Luft sofort wieder Feuchtigkeit anziehen würde). Am zweckmäßigsten findet die Gewichtsbestimmung vor und nach dem Trocknen im Trockenschrank selbst mittels einer Wage statt, die auf dem Schrank steht und die Probe an einem Draht aufnimmt. Nach der Gewichtsdifferenz berechnet man das Gewicht der ganzen Partie, der die Probe entnommen war, für den Zustand der vollkommenen Trockenheit, und dieses gilt nach einem Zuschlag von 11 Hundertstel als das gesetzmäßige, verbindliche Handelsgewicht. Der internationale Kongreß für einheitliche Garnnumerierung bestimmte für die K. verschiedener Garne folgenden Zuschlag in Prozenten des Trockengewichtes:

Tabelle
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 363.
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