Lloyd, Germanischer

[639] Lloyd, Germanischer, ein nach dem Vorbilde des Londoner Instituts (s. Lloyd) 1868 in Rostock gegründetes Schiffsklassifikationsinstitut, zur Vertretung der Interessen der ihm angehörenden Seeversicherer, Reeder u. Kaufleute. Die Klassifizierungsgebühren sollten die Verwaltungskosten decken. 1889 wurde der Germanische Lloyd in eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Berlin verwandelt, doch ist der gemeinnützige Charakter des Unternehmens dadurch gewahrt, daß die Aktionäre statutenmäßig aus dem erzielten Jahresgewinn höchstens 5 Proz. des eingezahlten Aktienkapitals beanspruchen können. Der etwaige Rest dient zur Ermäßigung der Gebühren oder zur Bildung und Dotierung eines Spezialreservefonds, dessen Verwendung für die Zwecke der Gesellschaft erfolgt. Zweck der Gesellschaft ist die Klassifizierung von Schiffen, die Herausgabe von Schiffs registern, die Feststellung von Vorschriften für Neubau und Reparatur von Schiffen, der Betrieb aller nach dem Ermessen der Gesellschaftsorgane damit in Verbindung stehenden Geschäfte sowie die Förderung von Schiffahrtsinteressen überhaupt. Die Gesellschaft hat an den hauptsächlichsten Seeplätzen des Deutschen Reiches und des Auslandes Agenten und Besichtiger angestellt. Die in Deutschland angestellten Besichtiger fungieren gleichzeitig als Beauftragte der Seeberufsgenossenschaft. Die weitaus überwiegende Zahl der deutschen Schiffe ist bei der Gesellschaft klassifiziert, so daß die fremden Klassifikationsgesellschaften fast ganz aus Deutschland verdrängt sind. 1894 übernahm der Germanische Lloyd im Einvernehmen mit der Seeberufsgenossenschaft die Aussicht über die Unfallverhütung auf deutschen Schiffen. Seit 1895 erhält die Gesellschaft vom Reich eine Subvention von 20,000 Mk. 1903 stellte sie Freibordregeln für deutsche Schiffe auf. Jährlich erscheinen ein ausführliches internationales Schiffsregister nebst Nachträgen, ein Jachtregister, ein Verzeichnis der auf deutschen Schiffswerften sowie für deutsche Rechnung im Ausland erbauten Schiffe und Fahrzeuge. Auch veröffentlichte der Germanische Lloyd Vorschriften für die Klassifikation und für den Bau und die Ausrüstung von eisernen und stählernen Schiffen der langen und atlantischen Fahrt sowie der großen und kleinen Küstenfahrten, Vorschriften für Jachten, für Schiffe der Sund- und Wattfahrt sowie der Binnenfahrt, auch Vorschriften für Besichtigung und Bau von Maschinen und Kesseln, für Prüfung von Eisen und Stahl, von Ankern, Ketten und Tauwerk.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 639.
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