Boulay de la Meurthe

[140] Boulay de la Meurthe (spr. Buhlä d' la Mörth), 1) Antoine Jacq. Claude Joseph, Comte B., geb. 1761 in Chaumousey bei Epinal, Sohn eines Bauern, studirte die Rechte; wurde 1783 Advocat in Nancy, nahm mit Eifer die Partei der Revolution, machte 1792 einen Feldzug an der Sambre mit; wurde 1794, nach Verfolgungen unter Robespierre, Präsident des Civiltribunals u. öffentlicher Ankläger zu Nancy u. 1797 Mitglied des Raths der 500; hier wurde er der Hauptführer der sogenannten constitutionellen Partei, wirkte für die Umwätzung am 18. Fructidor u. 18. Brumaire, schr. zu Gunsten der letztern: Essai sur les causes, qui en 1649 amenerent en Angleterre l'établissement de la république, u. wurde Präsident der legislativen Section im Staatsrath, wo er an der Abfassung des Code civiö großen Antheil hatte; 1801 erhielt er die Leitung der Angelegenheit der Nationalgüter, trat aber 1810 in seine vorige Stellung zurück, wurde 1813 zum Grafen erhoben u. in den Regentschaftsrath gewählt. Bei Rückkehr der Bourbons zog er sich zurück; während der 100 Tage war er Mitglied des Ministeriums, erschien in der Kammer u. sprach eifrig für Napoleon II., ward deshalb proscribirt, exilirt, in Paris u. dann in Nancy wieder arretirt u. nach Saarlonis gebracht, von wo er nach Halberstadt u. dann nach [140] Frankfurt a. M. ging; doch kehrte er 1819 nach Frankreich zurück u. st. 1840. Er schr.: Tableau de régues de Charles II. et Jacques II., Brüssel 1818 u. Par. 1822; Bourrienne et ses erreurs, Par. 1830, 2 Bde. (deutsch Lpz. 1830, 2 Bde.). 2) Henry, Sohn des Vor., geb. 1797 in Paris, studirte die Rechte u. war, obgleich er 1830 sich als Gegner der Bourbons zeigte, doch auch kein Verehrer der neuen Dynastie, daher er in der Kammer, wo er 1837–39 für Meurthe u. seit 1842 für die Vogesen saß, zur Linken gehörte, aber an der Reformagitation wenig Theil nahm; 1848 zur Nationalversammlung gewählt, hielt er sich zu den gemäßigten Republikanern; wurde im Januar 1849 zum Vicepräsidenten der Republik gewählt u. zugleich Präsident des Staatsrathes; aus beiden Stellungen schied er bei der Veränderung der Verfassung am 2. Decbr. 1852. 3) Franç. Jos., Bruder des Vor., geb. 1799 in Nancy; er war seit 1832 im Staatsdienst u. wurde in dem Staatsrathe der Republik einer der 40 Räthe; seine Wirksamkeit hörte mit der Aufhebung dieses Staatsinstituts auf.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 140-141.
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