Schele [2]

[124] Schele, eine 1838 im Freiherrnstande anerkannte Familie, welche ihren Ursprung von den alten Grafen von Paderborn ableitet, von denen um die Mitte des 12. Jahrh. ein Zweig mit dem Namen S. erscheint. Aus ihr war 1) Freiherr Georg, geb. 8. November 1771 in Schelenburg, wurde 1793 Auditor bei der hannöverischen Justizkanzlei, unter der westfälischen Regierung Gesandter in München u. Staatsrath. Mit Hülfe seines Oheims, des Grafen Münster, kam er nach der Katastrophe Westfalens wieder in hannöverischen Staatsdienst u. wurde 1820 Präsident des Schatzcollegiums mit Sitz u. Stimme im Geheimerathscollegium; als 1831 Graf Münster abtrat, ernannte ihn König Ernst August zum Staats- u. Cabinetsminister. Er hatte bes. Antheil an der Aufhebung des Staatsgrundgesetzes von 1833, wenigstens war er der Minister, welcher die Opposition mit der größten Energie bekämpfte u. bes. das neue System befestigte. Er wurde 1838 vom Könige zum Freiherrn ernannt u. st. 3. Sept. 1844 in Schelenburg; vgl. Hannover S. 11 ff. 2) Freiherr Ludwig, Sohn des Vorigen, geb. 1795, diente in der hannöverschen Armee bis zum Major u. wurde dann Landrath der Ritterschaft des Fürstenthums Osnabrück; sein ältester Sohn Rabod ist 1834 geboren u. steht in österreichischen Militärdiensten. 3) Freiherr Eduard, Bruder des Vor., geb. 23. Sept. 1805, vertrat 1850–51 Hannover bei den Dresdner Conferenzen, wurde darauf hannoverscher Gesandter bei dem reconstituirten Bundestag u. trat nach dem Regierungsantritt Georg's V. am 22. Nov. 1851 als Minister des Auswärtigen u. des königlichen Hauses an die Spitze des neuen Cabinets, am 21. Nov. 1853 aber wegen eines Conflictes mit der ritterschaftlichen Partei über die Verfassungsmodification mit den übrigen Ministern wieder zurück; er ist jetzt fürstlich Thurn- u. Taxis'scher Generalpostdirector in Frankfurt a. M.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 124.
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