Siebenpfeifer

[55] Siebenpfeifer, Philipp Jakob, geb. 12. Nov. 1789 zu Lahr im Breisgau, wurde 1804 Schreiber im Oberamte zu Lahr, 1806 bei der Finanzverwaltung in Freiburg angestellt, studirte seit 1810 daselbst Jurisprudenz u. wurde 1813 Secretär bei der Kreisstelle, 1814 zum österreichischen Generalgouvernement in Kolmar u. später zur österreichisch-baierischen Regierung nach Kreuznach versetzt, dann Kreisdirectorialadjunct in Trier, 1815 Vorstand der österreichischen Verwaltung in Landau, 1816 Kreisdirectionsassessor in Frankenthal u. 1818 Landcommissär in Homburg; er gründete 1830 die Zeitschrift Rheinbaiern, kam darüber in Conflict mit der Regierung u. verließ den Staatsdienst, privatisirte dann als Schriftsteller, ließ die Zeitung unter dem Titel Deutschland weiter erscheinen, gab seit April 1831 eine zweite Zeitschrift, Der Westbote, heraus u. wohnte zuletzt auf der Haardt. Er wurde 1833 von der baierischen Regierung, theils wegen der beim Hambacher [55] Feste den 27. Mai 1832 gehaltenen Rede, theils wegen Druckschriften u. Aufsätzen in dem Westboten, welche den Umsturz der Regierung bezweckt haben sollten, in Anklagestand versetzt u. im Juli 1833 vor ein außerordentliches Assisengericht zu Landan gestellt; dies sprach S., so wie die übrigen Angeklagten frei; jedoch wurden sie nicht in Freiheit gesetzt, da der königlich baierische Staatsanwalt gegen diesen Beschluß der Geschworenen protestirte, weil die Angeklagten wegen Polizeivergehen noch vor das Zuchtpolizeigericht gestellt werden müßten u. deren persönliche Freigebung staatsgefährlich sei. In Folge dieses wurde S. zu zweijähriger Gefängstrafe verurtheilt; er entfloh aber im. November 1833 nach Weißenburg, ging von da in die Schweiz, wo er Professor in Bern wurde, kam später als blödsinnig in die Irrenanstalt zu Bümplitz bei Bern u. starb hier 14. Mai 1845. Er schr.: Über Gemeindegüter u. Gemeindeschulden, Mainz 1818; Über die Frage unserer Zeit in Beziehung auf Gerechtigkeitspflege, Hedelb. 1823; Baden-Baden, od. Rudolf von Helmina (episches Gedicht), Zweibr. 1823.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 55-56.
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