Herold

[379] Herold ist ein für unverletzlich gehaltener Abgeordneter, wie solche zur Unterhandlung mit feindlichen Mächten, sowie zur Verkündigung des Willens der Machthaber zu allen Zeiten gebraucht wurden. Schon im griech. und röm. Alterthume kamen daher Herolde vor und in Athen und Sparta war das Heroldsamt in gewissen Familien erblich. Man bediente sich derselben sowol bei Friedensunterhandlungen, als um Krieg anzusagen. Gegenwärtig werden sie durch die Parlamentairs ersetzt. Die Römer hatten Herolde obrigkeitlicher Behörden, welche praecones hießen. Besondere Sinnbilder, wie der Schlangenstab (caduceus), Zweige mit Wolle umwunden, gewisse geweihte Kräuter, welche der Herold [379] in der Hand trug und dergl. waren die Abzeichen des heiligen Amts. Im Mittelalter hatten die Herolde insonderheit bei den Turnieren über Erhaltung der ritterlichen Formen, Gewohnheiten und Rechte zu wachen, sowie das Schiedsrichteramt zu bekleiden. Auch andere fürstliche und ritterliche Feierlichkeiten ordneten sie an. Sie waren stets von adeliger Familie und bildeten eine eigne Zunft, in welcher sie ihre Wissenschaft (s. Heraldik) als Geheimniß forterbten. In Frankreich hieß der erste Herold der Wappenkönig, der zweite nannte sich nach dem Feldgeschrei König Dagobert's: Montjoye St.-Denis. Noch gegenwärtig haben die meisten Ritterorden einen den Titel Herold führenden Beamten. Bei fürstl. Festen erscheinen als Ordner und Leiter feierlicher Aufzüge und dergl. noch jetzt Herolde in ihren eigenthümlichen Wappenröcken, in denen auf Brust und Rücken das Wappen ihrer Fürsten eingestickt ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 379-380.
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