Kammer [2]

[517] Kammer, im Militärwesen der Aufbewahrungsort für die Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke der Truppen, daher Bekleidungs-, Geschirr-, Regiments-, Bataillons-, Kompanie- etc. K. Unter Verantwortung der Bekleidungskommissionen werden sie von Kammerunteroffizieren verwaltet. Vgl. Bekleidungswirtschaft. – Bei den ältesten für Hinterladung eingerichteten Geschützen (Kammerbüchse, [517] Kammergeschütz, Kammerstück, s. Geschütz, S. 698) heißt K. die lose Ladebüchse, die das Pulver enthielt; bei den Wurfgeschützen (Haubitzen, Mörser etc.) oder auch Kanonen der verengerte Raum für die Pulverladung (daher Kammergeschütze). Die deutschen Steilbahngeschütze mit Schraubenverschluß haben die K. in der Verschlußschraube. Handfeuerwaffen mit Vorderladung hatten eine K. in der Schwanzschraube (Kammerschwanzschraube). – Bei Schrapnells und Minen heißt K. der zur Aufnahme der Sprengladung bestimmte Raum. – Auf Schiffen die durch Quer- und Längswände (Schotten) gebildeten Räume, die als Magazine, Wohnräume etc. dienen, z. B. Munitionskammer in Kriegsschiffen, Postkammer in Postdampfern. – In der Jägerei der mit Jagdzeug umstellte enge Raum, aus dem das Wild auf den Lauf vor die Schützen getrieben wird (s. Hauptjagen). Im Dachs-, Fuchs- und Kaninchenbau der erweiterte Raum am Ende einer Röhre. – K. heißt endlich auch ein Zimmer zur Aufbewahrung von Kunstschätzen etc. (Kunst-, Schatz-, Antiquitätenkammer etc.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 517-518.
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