Pontīnische Sümpfe

[150] Pontīnische Sümpfe (ital. Paludi Pontine, im Altertum Ager Pometinus), Sumpflandschaft in der ital. Provinz Rom, Kreis Velletri, erstreckt sich südöstlich von Rom von Cisterna bis Terracina in einer Länge von etwa 45 km bei einer Breite von 10–18 km, hat eine Fläche von etwa 750 qkm und wird südlich und westlich durch Dünen vom Tyrrhenischen Meer getrennt, während sie im O. von den Volsker Bergen (Monti Lepini) begrenzt wird. Das Gebiet bildet eine von N. nach S. nur sehr schwach geneigte Ebene, die dem Wasser ein äußerst geringes Gefälle darbietet und sich allmählich zu einem von der Malaria beherrschten Sumpfland umgestaltet hat. In den ältesten Zeiten der römischen Republik lagen hier 33 Städte; die durch Kriege und wirtschaftliche Not dezimierte Bevölkerung vermochte jedoch die Entwässerung des Bodens nicht mehr zu bewältigen, um so weniger als die Dünenbildung den Abfluß hinderte. Der erste Versuch, das Sumpfland urbar zu machen, wurde wahrscheinlich von Appius Claudius (312 v. Chr.) unternommen, der die nach ihm benannte Heerstraße durch die Sümpfe leitete. Auch Cäsar, Augustus, Trajan, dann Theoderich ließen Arbeiten zu diesem Zweck ausführen, die von mehreren Päpsten, so von Bonifatius VIII. (um 1300), Martin V, (kl 17), Sixtus V, (1585) und Pius VI. (1778), aufgenommen wurden. Namentlich[150] der letztgenannte Papst ließ Kanäle und Entwässerungsgräben (Fiume Sisto und Linea Pia) ziehen und die Appische Straße wieder instand setzen. Die Arbeiten hatten aber nicht den gewünschten Erfolg. Die aus dem Gebirge kommenden Wasserläufe (Amaseno u. a.), die viel Gerölle mit sich führen und plötzlichen Anschwellungen unterliegen, veränderten häufig ihr Bett, traten aus und bildeten mangels genügenden Gefälles fieberschwangere, mit üppigen Wasserpflanzen sich bedeckende Sümpfe. In ihnen hausen Herden schwarzer Büffel, die man zeitweise behufs Säuberung der Kanäle von der Vegetation durch die letztern treibt. Immerhin gibt es hier auch ausgedehnte Weiden und nicht unbedeutende Strecken Ackerland, Wald und Gebüsch. Etwa ein Viertel des Bonifizierungsgebietes, das 33,314 Hektar beträgt, ist bis 1897 trocken gelegt worden. Neuerlich hat v. Donat einen Plan zur Entsumpfung des Gebietes veröffentlicht, worin er namentlich peripherische Gräben zur Ableitung des Wassers in das Meer, Festhaltung der Regenmengen im Gebirge, Dammbauten, Pumparbeiten u. a. empfiehlt. Gegenwärtig ist ein deutsches Konsortium im Begriff, auf Grund von Verträgen mit den beteiligten Gemeinden und Großgrundbesitzern einen umfassenden Entwässerungs- und Anbauplan durchzuführen. Vgl. Prony, Description hydrographique et historique des marais Pontius (Par. 1823); Berti, Paludi Pontine (Rom 1881); v. Donat, Le paludi Pontine e il loro prosciugamento (das. 1887) und Die Pontinischen Sümpfe, ein Vorschlag zu ihrer Trockenlegung (Kassel 1899); Ruhemann, Die Pontinischen Sümpfe (Leipz. 1899); Croci, Le paludi Pontine (Rom 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 150-151.
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