Ullmann

[880] Ullmann, 1) Karl, evang. Theolog, geb. 15. März 1796 in Epfenbach (Pfalz), gest. 12. Jan. 1865 in Karlsruhe, habilitierte sich 1819 in Heidelberg, ward daselbst 1821 außerordentlicher, 1826 ordentlicher Professor, 1829 Professor in Halle, 1836 wieder in Heidelberg, 1853 Prälat und Mitglied des badischen Oberkirchenrats und 1856 Direktor des letztern in Karlsruhe; 1861 trat er in Ruhestand. Seit 1828 gab er mit Umbreit die »Theologischen Studien und Kritiken« (Hamb. 1828) heraus. Von seinen Schriften, die für die sogen. Vermittelungstheologie charakteristisch sind, heben wir hervor: »Gregorius von Nazianz, der Theolog« (Darmst. 1825; 2. Aufl., Gotha 1867); »Johann Wessel, ein Vorgänger Luthers« (Hamb. 1834), später u. d. T.: »Reformatoren vor der Reformation« (2. Aufl. 1866, 2 Bde.); »Historisch oder mythisch?« (das. 1838); »Über den Kultus des Genius« (das. 1840); »Über die Sündlosigkeit Jesu« (das. 1841, 7. Aufl. 1863; neue Ausg., Braunschweig 1896); »Die bürgerliche und politische Gleichberechtigung aller Konfessionen« (Stuttg. 1848); »Das Wesen des Christentums« (Hamb. 1849; 5. Aufl., Gotha 1865). Vgl. Beyschlag, Karl U. (Gotha 1867).

2) Dominik, Rechtslehrer, geb. 25. Juli 1835 zu Schönberg in Mähren, gest. 5. Juni 1901 in Prag, habilitierte sich 1862 in Prag und wurde 1868 daselbst außerordentlicher, 1872 ordentlicher Professor für Handels- und Wechselrecht und für Zivilprozeß. Er schrieb: »Das Bagatellverfahren« (2. Aufl., Wien 1873); »Das österreichische Zivilprozeßrecht« (Prag 1885; 3, Aufl. 1893). Er war Mitherausgeber der Wiener »Juristischen Vierteljahrsschrift« sowie des »Grundrisses des österreichischen Rechts«, in dem er den Grundriß des Zivilprozeßrechts (Leipz. 1900) bearbeitete.

3) Emanuel, Rechtslehrer, geb. 28. Febr. 1843 zu Petrowitz in Böhmen, habilitierte sich 1868 in Prag, ward daselbst 1872 außerordentlicher Professor, 1885 ordentlicher Professor in Innsbruck und 1889 Professor für Strafrecht und Strafprozeß in München. Er schrieb: »Über den Dolus beim Diebstahl« (Mannh. 1871); »Über die Fortschritte der Strafrechtspflege seit dem Ende des 18. Jahrhunderts« (Innsbr. 1873); »Lehrbuch des österreichischen Strafprozeßrechts« (das. 1874–79, 2. Aufl. 1882); »Lehrbuch des deutschen Strafprozeßrechts« (Münch. 1893); »Völkerrecht« (ursprünglich im »Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart«, Freiburg 1898). Er ist Mitarbeiter an der von Birkmeyer und Wach herausgegebenen »Vergleichenden Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts« (Berl. 1905 ff.) und Mitherausgeber der »Kritischen Vierteljahrsschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft« (Freiburg).

4) Viggo, norweg. Politiker und Schriftsteller, geb. 21. Dez. 1848 in Christiania, war ursprünglich Theolog, schlug aber bald die Lehrerlaufbahn ein und wurde 1873 Volkshochschuldirektor in Skien. Früh am öffentlichen Leben beteiligt, unternahm er Agitationsreisen nach Schweden, Dänemark und Nordamerika, um für die antiunionellen und antidynastischen Bestrebungen der Ultraradikalen zu wirken, und führte im Storthing, dem er 1886–1900 angehörte, zuletzt öfters den Vorsitz. Seit 1902 ist er »Amtmann« der Provinz Bratsberg. Außer Übersetzungen aus dem Lateinischen, Griechischen, Englischen und Isländischen veröffentlichte er populäre Schriften pädagogischen, theologischen und historischen Inhalts.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 880.
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