Auflage

[932] Auflage, 1) (Staatsw.), die Anordnung eines Beitrages zu gemeinschaftlichen Bedürfnissen des Staates od. einer Gemeinde; 2) dieser Betrag selbst. Meist unterscheidet man zwischen Abgabe u. A., daß erstere direct auf das Vermögen der Staatsbürger, letztere aber auf Gegenstände der Consumtion im weiteren Sinne, als Zoll, Accise, Fleisch-, Mahlsteuer etc. gelegt wird; s. u. Steuern; 3) (lat. Praeceptum, Rechtsw.), richterlicher Befehl, durch den einer streitenden Partei etwas auferlegt, befohlen od. untersagt wird; u. zwar entweder Pr. monitorium, wenn die A. für den Ungehorsamsfall ohne Androhung eines [932] Nachtheiles erlassen wird; od. Pr. poenale, wenn sie bei Vermeidung von Geldstrafen ergeht. Eine zum anderen Male gegebene A. heißt Excitat (Excitatorium). Die A-n sind ein Hauptmittel zur Leitung des Processes, sie werden meist auf Antrag der Gegenpartei gegeben u. in den gebietenden wird gewöhnlich eine Frist zu ihrer Befolgung od. innerhalb deren die Angabe zulässiger Einwendungen nachgelassen; 4) (Handw.), vierwöchentliche od. 1/4jährige Zusammenkunft der Gesellen in der Herberge, um einen Gegenstand, welcher Interesse für die Gesammtheit hat, zu verhandeln, bes. die A. (s.d. 5) zu erlegen. Es erfolgt dabei meist eine Nachfeier mit Schmausereien; 5) Geld, das die Gesellen gleichmäßig zusammenlegen; die Größe des einzelnen Beitrages richtet sich nach der Menge der fremd zureisenden Gesellen. Bei kleinen Genossenschaften, d. h. wo wenig Gesellen in einem Orte arbeiten, wird nur soviel gezahlt, als zur Bestreitung des Ausgelegten an den Wirth od. Herbergsvater nöthig ist; bei größeren Genossenschaften, wo der Beitrag jedes einzelnen in Arbeit stehenden Gesellen bestimmt ist, kommt der Überschuß in die Lade u. wird zu gewissen Zeiten vertheilt od. in allgemeinen Schmausereien in der Herberge u. dgl. verzehrt; 6) (Buchh.), die Abdrücke eines Buches mit demselben Satze u. die Zahl der abgezogenen Exemplare. In Deutschland sind die A-n gewöhnlicher Bücher selten über 1000, in England u. Frankreich selten unter 3000. Nur bei wichtigen u. gemeinnützigen Werken ist jetzt in Deutschland auch mehr A. Ist eine A. vergriffen, so wird eine neue A. veranstaltet. Das Veranstalten der neuen A., die Stärke derselben, die Vergütung des Verfassers etc. wird gewöhnlich durch einen zwischen Verfasser u. Verleger geschlossenen Contract bestimmt. Von der A. verschieden ist die Ausgabe, wo das Buch nur einen neuen Titel u. zuweilen eine neue Vorrede erhält u. von Neuem versendet wird; 7) jährlicher Zuwachs eines Baumes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 932-933.
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