Bona fides

[63] Bona fides (lat.), die Handlungsweise, welche aus der Überzeugung mit rechtlichen Leuten zu verkehren u. selbst innerhalb der Grenzen seines Rechts zu handeln, hervorgeht. Daher Bonae fidei possessor, ein Besitzer, der sich in dem Glauben befindet, daß der Verkäufer der von ihm besessenen Sache der wirkliche Eigenthümer derselben gewesen sei; Bonae fidei emtor, ein Käufer auf Treu u. Glauben; u. Bonae fidei negotium, ein ohne feierliche Formeln abgeschlossenes Geschäft. Daher B. fide, mit gutem Gewissen, aus Überzeugung, auf Treu u. Glauben; u. in England Bona-fide-bills, Wechsel über empfangene Waaren, u. Bona-fide-capital, Capital, welches aus Waaren u. anderen verkäuflichen Sachen besteht. Der B. f. steht die Mala fides u. Fraus entgegen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 63.
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