Gerechtigkeit

[223] Gerechtigkeit, 1) (Dogmat.), Eigenschaft Gottes, wonach er auf die Beobachtung seines Gesetzes[223] steht u. gegen Gute u. Böse Vergeltung übt. Man unterscheidet die gesetzgebende u. vergeltende G. (Justitia legislatoria et distributiva), die belohnende (Just. remuneratoria) u. bestrafende (Just. punitiva), so wie eine verzeihende (Just. paedentica). Über die Frage, ob die G. Gottes stets mit den äußeren Schicksalen der Menschen übereinstimme, s.u. Theodicee; 2) die G. Christi, so v.w. Sündlosigkeit Christi, s.u. Christus II. b); 3) G. aus dem Glauben, s.u. Rechtfertigung; 4) Eigenschaft des Menschen, wornach er in Gesinnung wie in Handlung seiner Rechte u. Pflichten in voller Übereinstimmung zu halten sucht. In erster Beziehung ist der Mensch gegen sich selbst gerecht; in letzter leistet er das, was Andere von ihm, nach seiner Stellung zu ihnen, zu fordern Befugniß haben. Übung der G. ist die Hauptgrundlage aller Staaten; 5) die Tugend des Richters, Recht (ohne Ansehen der Person) nach bester Überzeugung u. nach den bestehenden Gesetzen zu sprechen; die Personification der G. ist Erigone, s. Asträa; 6) im objectiven Sinne so v.w. der Begriff von Recht; 7) im subjectiven Sinne auch für Ansprüche einer bestimmten Person gebraucht, welche ihr nach Gesetz od. Gewohnheitsrecht gewährt sind, namentlich Vorrechte, Privilegien, Realbefugnisse, Servitutsrechte u. dgl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 223-224.
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