Parquet

[710] Parquet (v. fr., spr. Parkeh), 1) (Parquetboden, getäfelter Fußboden), ein aus lauter kleinen, zwischen Rahmholz als Füllungen eingelegten Täfelchen (Parquettafeln) bestehender Fußboden in Sälen u. schöneren Zimmern der Wohngebäude. Ein solcher Fußboden erhält zuerst einen Beleg von ungehobelten Bretern (Blindboden), welche auf die Balken genagelt werden; auf diese wird sodann zwischen 4-6 Zoll breiten Friesen von hartem Holze, welche auf dem Breterbelege mit versenkten Schrauben befestiget sind u. sich recht od. schiefwinkelig durchschneiden, der eigentliche Parquetboden gebracht, welcher aus größeren, gewöhnlich quadratischen Tafeln besteht, welche selbst wieder aus je vier kleineren Täfelchen, meistentheils von verschiedenfarbigem od. wenigstens verschieden gezeichnetem Holze mit eingeschobenen Querstücken[710] zusammengesetzt sind, wobei die Richtung der Holzfasern bei den benachbarten Täfelchen abwechselt, damit das Werfen u. Schwinden nicht bei allen Tafeln in derselben Richtung auftrete. Diese 11/2/–2 Ellen im Quadrat haltenden Tafeln, von denen jetzt meist nur der obere Theil etwa 1/4 Zoll hoch von hartem Holze, der untere aber von weichem ist, werden mit Federn in die Nuthen der Friese eingelassen, so daß das Ganze eine vollkommene Ebene bildet; man bemerkt daher auf der Fläche eines P. keinen Nagel, da auch die Schraubenköpfe in den Friesen mit Holzplättchen verdeckt werden; 2) ein abgesonderter Raum; 3) in Gerichtssälen die Abtheilung derselben, in welcher die Richter u. Geschwornen ihre Sitze haben; 4) das Gerichtspersonal als Corporation betrachtet; 5) (Cercle), im Theater der Platz vor dem Parterre, meist mit numerirten Sitzplätzen; 6) Börsenausdruck für Capitalisten, welche die Börse nur aus Interesse am Sinken u. Steigen der Staatspapier besuchen, ohne am eigentlichen Börsenspiel u. Speculationen Theil zu nehmen; 7) (Schiffb.), so v.w. Park.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 710-711.
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