Prälat

[459] Prälat, 1) Inhaber höherer Kirchenämter, womit die persönliche Ausübung einer Jurisdiction[459] verbunden ist, als Papst, Patriarch, Erzbischof, Bischof, Cardinal, Legat, Ordensgeneral, Abt u. Prior. In Rom sind die P-en halbe Weltgeistliche, welche zwar geistliche Bildung u. auch die Tonsur erhalten haben, aber die Priesterweihe brauchen sie nicht erhalten zu haben, daher sie auch heirathen können, dann aber ihre Stellung verlieren. Nach der Reformation erhielt sich die Prälatur (Prälatenwürde), Würde eines Prälaten, nur noch in England, Schweden u. Dänemark; in Deutschland blieb es hie u. da Titel der obersten Stiftsherren u. angesehener Geistlicher, so bes. in Hessen-Darmstadt, Württemberg u. Baden; 2) ein mit Burgunder bereiteter Bischof.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 459-460.
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