Schmieden

[328] Schmieden, 1) im Allgemeinen Formänderung eines Metalles durch Hammerschläge, u. zwar 2) bes. wenn das Metall im glühenden Zustande mit dem Hammer bearbeitet wird. Der Hammer wirkt durch Schlag auf einer Fläche von nicht zu großer Ausdehnung, u. zwar zusammendrückend in Richtung des Schlages, dehnend u. streckend in anderen Richtungen. Durch die Zahl u. Richtung der Hammerschläge hat der Schmied es in seiner Gewalt die Form des Arbeitsstückes nach Belieben zu ändern, da sich die Theile des glühenden Metalles leicht an einander verschieben lassen; nicht minder wichtig als die Gestalt des Hammers (s.d.) ist auch die Gestalt der Unterlage (Amboß) für das Arbeitsstück. Besonders wichtig ist das Schmieden bei den Metallen, welche nicht blos schmiedbar, sondern zugleich schweißbar sind, wie Schmiedeisen u. Stahl, weil dann durch das S. nicht blos eine Änderung der Form, sondern auch eine Vereinigung einzelner Theile möglich ist. Durch das S. erzeugt man zunächst aus den Metallen Halbfabrikate, namentlich Stäbe u. Bleche. Beim S. der Eisenstäbe (Hammereisen) in den Eisenhämmern werden die großen u. schweren Hämmer meist durch Elementarkraft, Wasser- od. Dampfkraft, getrieben (vgl. Hammerwerk). Ebenso werden die Blechhämmer von Wasser od. Dampf getrieben, doch ist das so erzeugte (geschlagene) Blech nicht so gleichmäßig dick, als das gewalzte. In den Werkstätten der Metallarbeiter u. in den Maschinenwerkstätten dagegen stellt man durch S., hauptsächlich aus Schmiedeisen u. Stahl, sehr mannigfaltig gestaltete Arbeitsstücke her. Man bedient sich dabei der Handhämmer, für große Arbeitsstücke aber auch der Wasser- od. Dampfhämmer. Als Unterlage dient ein Amboß od. ein Sperrhorn. Das Eisen macht man in einem Holzkohlen-, Steinkohlen- od. Kokesfeuer in der Schmiedeesse rothglühend, fürs Schweißen weißglühend. Die hauptsächlichsten beim S. vorkommenden Arbeiten sind: a) das Ausstrecken u. Formgeben mit dem Hammer, ein Dehnen u. Austreiben des Eisens durch Hammerschläge; b) das Stauchen, ein Zusammendrücken in der Längsrichtung; kurze Stücke legt man beim Stauchen auf den Amboß u. schlägt mit dem Hammer darauf, längere stößt man glühend gegen den Amboß od. gegen den Erdboden; c) das Ansetzen, zur Erzeugung eines vorspringenden Ansatzes durch Niederhämmern der umgebenden Theile; häufig bedient man sich dazu eines besonderen Setzhammers; d) das Biegen um das Horn am Amboß od. das Sperrhorn; e) das Abhauen od. Abschroten, die Entfernung einzelner Theile mit dem Schrotmeißel; f) das Lochen,[328] das Heraushauen einzelner Theile mittelst eines Durchschlages; g) das Aufhauer, ein Aufspalten u. Auseinandertreiben mit dem Aufhauer, welcher dem Schrotmeißel ähnlich ist; h) die Kopfbildung bei Nieten od. Bolzen erfolgt auf dem Nageleisen (s.u. Nagel 1) a); i) das S. über den Dorn, bei hohlen, röhren- od. ringförmigen Gegenständen; k) das S. in Gesenken (s.d.). Vgl. Naßschmieden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 328-329.
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