Phosphorescenz

[492] Phosphorescenz wird das Vermögen gewisser Körper genannt, im Dunkeln zu leuchten, ohne daß sie brennen, wovon sie den allgemeinen Namen Phosphoren erhalten haben. Feste und viele flüssige Körper fangen an zu leuchten, sobald sie bis zu einem gewissen Grade erwärmt werden, ohne daß dabei ihr Zustand sich verändert, wie z.B. der Flußspath, Diamant, Kalk, Metallspäne, z.B. von Zink und Antimonium, und man nennt solche Körper insbesondere Phosphoren durch Erwärmung oder Leuchtsteine. Mehre leuchten aber schon, nachdem sie längere Zeit blos dem Sonnenlicht ausgesetzt waren, wie z.B. Gyps, manche Diamanten und Knochen, und diese heißen Phosphoren durch Bestrahlung oder Insolation, Lichtsauger und Lichtmagnete, weil man ihnen sonst eine Anziehungskraft für das Licht, wie dem Magnete für das Eisen zuschrieb. An Flüssigkeiten ist diese Art Phosphorescenz nie beobachtet worden. Aber auch mehre Arten von Thieren, besonders Insekten und Würmer, besitzen im Leben das Vermögen zu leuchten, wie z.B. unsere Johanniskäfer und der surinamische Laternenträger (s. Glühwurm); auch rührt das Leuchten des Meerwassers von gewissen Arten von Mollusken her, welche an den leuchtenden Stellen in außerordentlicher Menge vereinigt sind. Ferner leuchten die Augen mancher Säugthiere, z.B. der Katzen, sowie [492] die mancher Menschen im Dunkeln, dagegen gehören das Leuchten der Haare und das Funkengeben der verkehrt gestreichelten Katzen nicht hierher als elektrische Erscheinungen. Unter den Pflanzen hat man ebenfalls an einigen Schwämmen, wie sie z.B. die Grubenzimmerung in manchen Steinkohlenwerken, namentlich zu Burg bei Dresden, in der Grafschaft Mark und anderer Orten überziehen, sowie an Blumen (z.B. an der großen ind. Kresse), ein Vermögen im Dunkeln zu leuchten, beobachtet. Das Leuchten des faulen Holzes und der faulenden Seefische gehört auch zu diesen Erscheinungen und wird bei letztern dem Überrest der vorhanden gewesenen Lebenskraft zugeschrieben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 492-493.
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