Emser Kongreß

[766] Emser Kongreß, die Zusammenkunft der Abgeordneten der Erzbischöfe von Mainz, Trier, Köln und Salzburg im Sommer 1786 zu Ems, die den Zweck hatte, den Eingriffen der päpstlichen Kurie in die erzbischöflichen Gerechtsame Schranken zu setzen. Die Hauptveranlassung gab die Errichtung einer Nunziatur in München. In dem zu Ems aufgesetzten Schriftstück, der sogen. Emser Punktation, forderten die Erzbischöfe, gestützt auf den Grundsatz, daß jeder Bischof seine Gewalt ebenso von Gott habe wie der Papst die seinige, daß der Papst in ihren Sprengeln weder ihre Jurisdiktion durch Exemtionen, noch ihre Dispensationsgewalt durch Reservationen, noch ihre gesetzgebende Macht durch eigenmächtig erlassene Verordnungen beschränken dürfe. Pfründen in Deutschland sollten nur mit gebornen Deutschen besetzt, als dritte Appellationsinstanz Provinzialsynodalgerichte errichtet, die Aschaffenburger Konkordate revidiert und, falls der Papst diese Beschlüsse nicht genehmige, ein allgemeines deutsches Nationalkonzil in Aussicht genommen werden. Kaiser Joseph II. stand den Beschlüssen der Erzbischöfe zunächst sympathisch gegenüber, ließ aber, da die Suffraganbischöfe, die eine Erweiterung der Metropolitangewalt fürchteten, sich ablehnend verhielten und auch die Erzbischöfe selbst unter sich uneins wurden, die Sache liegen. So endete der Versuch, das katholische Deutschland uan Nom zu emanzipieren, 1789 mit einem den vier Erzbischöfen durch den Papst erteilten ernsten Verweis. Vgl. »Resultate des Emser Kongresses« (Frankf. 1787); Münch, Geschichte des Emser Kongresses und seiner Punktate (Karlsr. 1840); Mejer, Zur Geschichte der römisch-deutschen Frage (Rost. 1871).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 766.
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