Frensdorff

[87] Frensdorff, 1) Salomon, jüd. Theolog, Orientalist und Pädagog, geb. 24. Febr. 1803 in Hamburg, gest. 23. März 1880 in Hannover, studierte in Bonn Philosophie und Orientalia, wurde 1837 zum Leiter der Gemeindereligionsschule in Hannover berufen und übernahm daselbst 1848 die Direktion der neu eröffneten Bildungsanstalt für jüdische Lehrer, in welcher Stellung er, später zum Professor ernannt, bis zu seinem Tode wirkte. Von seinen wissenschaftlichen Arbeiten fanden besonders die über die Massora Anerkennung. Zu nennen sind: »Darke hannikkud, Fragmente aus der Punktations- und Akzentlehre der hebräischen Sprache, angeblich von R. Mose Punktator« (Hannov. 1847), »Das Buch Ochla w'ochla« (Massora), übersetzt und erläutert nach einer Handschrift in Paris (das. 1864), und »Massora magna« (1. Teil, das. 1875).

2) Ferdinand, Rechtsgelehrter (Germanist), geb. 17. Juni 1833 in Hannover, studierte in Heidelberg, Göttingen, Berlin und Leipzig, habilitierte sich 1860 in Göttingen und wurde daselbst 1866 außerordentlicher, 1873 ordentlicher Professor des deutschen Rechts. Von seinen Schriften sind zu nennen: »Die Stadt- und Gerichtsverfassung Lübecks im 12. und 13. Jahrhundert« (Lübeck 1861), der sich die Jubiläumsschrift »Das lübische Recht nach seinen ältesten Formen« (Leipz. 1872) sowie die beiden Aufsätze: »Die beiden ältesten hansischen Rezesse« und »Über die Vorarbeiten zu einer neuen Ausgabe des lübischen Rechts« (in den »Hansischen Geschichtsblättern«, 1871 u. 1873) anschlossen; ferner »Die Chroniken der Stadt Augsburg« (Leipz. 1865–66, 2 Bde.) und »Ein Urteilsbuch des geistlichen Gerichts zu Augsburg aus dem 14. Jahrhundert« (in Doves »Zeitschrift für Kirchenrecht«, Bd. 10, 1871); das Lebensbild des hannöverschen Staatsmanns Karl Bertram Stüve (in den »Preußischen Jahrbüchern«, 1872–73, Bd. 30–32); »Dortmunder Statuten und Urteile« (Bd. 3 der »Hansischen Geschichtsquellen«, Halle 1882); »Die Stadtverfassung Hannovers in alter und neuer Zeit« (Leipz. 1883); »Göttingen in Vergangenheit und Gegenwart« (2. Aufl., Götting. 1887); »Die ersten Jahrzehnte des staatsrechtlichen Studiums in Göttingen« (das. 1887); »Das statutarische Recht der deutschen Kaufleute in Nowgorod« (in den »Abhandlungen der Göttinger Gesellschaft der Wissenschaften«, das. 1887); endlich »Die Aufnahme des allgemeinen Wahlrechts in das öffentliche Recht Deutschlands« (in der »Festgabe für R. v. Ihering«, Leipz. 1892). Auch gab er die 6. Auflage von Krauts »Grundriß zu Vorlesungen über das deutsche Privatrecht« heraus (Berl. 1886).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 87.
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