Günter [2]

[523] Günter (Günther, altd. Gúntheri, »Kampfherr«), 1) Erzbischof von Köln seit 850, ein gewissenloser Prälat von weltlicher Gesinnung, preßte, durch den karolingischen König Lothar II. veranlaßt, 861 dessen verstoßener Gemahlin Theutberga ein falsches Schuldbekenntnis ab und erklärte 862 die Ehe für ungültig. Zum Dank dafür verlieh Lothar seinem Bruder Hilduin das Bistum Cambrai, aber Papst Nikolaus setzte ihn deswegen 863 ab. Obwohl Kaiser Ludwig II. den Papst vergeblich zur Zurücknahme der Absetzung zu zwingen suchte, verwaltete doch G. sein Bistum unbekümmert weiter, da ihm Volk und Geistlichkeit treu anhingen, und fügte sich erst, als sich Lothar 869 in Rom unterwarf. Er starb 873 in Italien.

2) Graf von Schwarzburg, deutscher Gegenkönig, geb. 1304, gest. 18. Juni 1349, in zahlreichen Fehden als tüchtiger Kriegsmann erprobt, dem Kaiser Ludwig und seinem Sohne Ludwig von Brandenburg in Treue verbunden, ward von vier Kurstimmen der wittelsbachischen Partei 30. Jan. 1349 zu Frankfurt a. M. als Gegner Karls IV. zum König erwählt. Letzterer machte ihm seine einzigen Stützen abwendig, erst den Pfalzgrafen Rudolf durch seine Heirat mit dessen Tochter Anna, dann auch den Markgrafen Ludwig. G. versuchte im Rheingau bewaffneten Widerstand, wurde aber in Eltville eingeschlossen und entsagte, schon todkrank, 26. Mai 1349 gegen eine Verschreibung von 20,000 Mark Silber der Krone. Seine Vergiftung durch einen Frankfurter Arzt ist eine unbegründete Fabel. Sein Leichnam wurde in der Domkirche zu Frankfurt a. M. beigesetzt, wo ihm 1352 ein Denkmal errichtet ward. Theodor Apel wählte ihn zum Helden eines Dramas, Levin Schücking zu dem eines Romans. Vgl. Römer-Büchner, König Günters von Schwarzburg Tod, Grabdenkmal etc. (Frankf. 1856); Graf Ütterodt, G., Graf von Schwarzburg (Leipz. 1862); Janson, Das Königtum Günters von Schwarzburg (das. 1880).

3) G. Friedrich Karl, Fürst von Schwarzburg-Sondershausen, geb. 24. Sept. 1801 in Sondershausen, gest. daselbst 15. Sept 1889, Sohn des Fürsten Günter Friedrich Karl (gest. 22. April 1837) und der Prinzessin Karoline von Schwarzburg-Rudolstadt, übernahm an Stelle seines altersschwachen Vaters die Regierung 19. Aug. 1835 und gab 24. Sept. 1841 dem Land eine Verfassung. Ein Augenleiden veranlaßte ihn, 17. Juli 1880 die Regierung zugunsten des Erbprinzen (s. Karl) niederzulegen. Er war zweimal vermählt: zuerst, seit 1827, mit Prinzessin Marie von Schwarzburg-Rudolstadt und nach[523] deren Tod (1833), seit 1835, mit Prinzessin Mathilde von Hohenlohe-Öhringen, von der er sich 1852 scheiden ließ. In Sondershausen ward ihm 1894 ein Denkmal gesetzt.

4) G. Viktor, Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, geb. 21. Aug. 1852 in Rudolstadt, Sohn des 1875 verstorbenen Prinzen Adolf, trat in die preußische Armee und war Rittmeister im Gardekürassierregiment zu Berlin, als Fürst Georg 19. Jan. 1890 unerwartet starb. Da derselbe keine Nachkommen hinterließ, folgte ihm G. als Enkel seines Großoheims, des Prinzen Karl (1771–1825), des jüngern Bruders des Fürsten Ludwig Friedrich (1767–1807). Er ist preußischer General der Kavallerie und seit 9. Dez. 1891 mit der Prinzessin Anna Luise von Schönburg-Waldenburg (geb. 19. Febr. 1871) vermählt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 523-524.
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