Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger

[570] Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger, eine 19. Juli 1871 auf dem namentlich durch Ludwig Barnays Anregung einberufenen deutschen Bühnenkongreß zu Weimar begründete Vereinigung zur Vertretung der Interessen der deutschen Bühnenangehörigen und materiellen Sicherung ihrer Mitglieder. Die Anzahl der Mitglieder betrug Ende des ersten Quartals 1875 bereits 5200 und belief sich 1903 auf etwa 5000; das Vermögen für die allgemeine Pensionsanstalt, die glänzendste Schöpfung der G., betrug 1903 über 6,000,000 Mk. Die Pensionssätze und Beiträge der Mitglieder (1903: 3750) sind nach vier Stufen normiert, und die Pension zerfällt in eine vom 60. Jahr ab zu leistende Rente und eine Invalidenpension, die nur bei eintretender Invalidität bezahlt wird. 1903 wurden an 1300 Mitglieder über 300,000 Mk. Pension gezahlt. Neben der Pensionsanstalt besteht noch eine Witwen- und Waisen-Pensionsanstalt, deren Sitz sich in Weimar befindet, u. eine Sterbekasse. Auch verfügt die G. über mehrere Stiftungen, darunter das Marie Seebach-Stift zur Aufnahme einer Anzahl von Bühnenveteranen. Organ der G. ist die 1871 begründete, wöchentlich erscheinende Zeitschrift »Deutsche Bühnengenossenschaft«. Seit 1890 gibt die G. auch den »Neuen Theater-Almanach« heraus. Streitigkeiten, die zwischen Mitgliedern der G. und Direktoren, die Mitglieder des deutschen Bühnenvereins (s.d.) sind, ausbrechen, entscheidet ein Schiedsgericht aus Mitgliedern beider Gesellschaften. Die G. wird von einem aus sieben Mitgliedern bestehenden Zentralausschuß geleitet. Jährlich im Dezember findet eine Delegiertenversammlung statt. In neuerer Zeit hat die G. sich besonders um die Verbesserung der Vertragsverhältnisse ihrer Angehörigen und Festsetzung eines allgemeinen Kontraktformulars bemüht. 1901 übernahm Großherzog Wilhelm Ernst von Sachsen-Weimar das Protektorat der G.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 570.
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