Panamaprozeß

[354] Panamaprozeß. Der Zusammenbruch des Unternehmens von Ferdinand de Lesseps, die Landenge von Panama durch einen Schiffahrtskanal zu durchstechen, erfolgte im Dezember 1888; er hatte nicht nur den Verlust von 1500 Mill. Frank für die Inhaber der Aktien der Gesellschaft zur Folge und einen Prozeß gegen Lesseps und seinen Sohn Karl, sondern auch einen politischen Skandal. Um sich an der republikanischen Partei zu rächen, die den General Boulanger gestürzt hatte, klagten die Boulangisten die republikanische Partei an, sich von der Panamagesellschaft haben bestechen zu lassen (im November 1892). 510 Mitglieder des Parlaments, darunter 6 ehemalige Minister, wurden beschuldigt, 2–3 Mill. Fr. angenommen zu haben; außerdem hatte die Gesellschaft große Summen an die Presse, an Banken und Privatpersonen bezahlt. Nachdem im eigentlichen Bankrottprozeß die beiden Lesseps, Fontane, Cottu und Eiffel (der Erbauer des bekannten Turmes) 9. Febr. 1893 zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden waren, wurden im Bestechungsprozeß 11. März Karl v. Lesseps zu 1 Jahr und der ehemalige Bautenminister Baïhaut, der geständig war, 750,000 Fr. empfangen zu haben, zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt (s. Lesseps 2). Von den Ausübern der Bestechungen endete Baron Reinach durch Selbstmord, während C. Herz und Arton geflüchtet waren. Da Präsident Carnot eine schwere Erschütterung der Republik fürchtete, wenn der Skandal ganz aufgedeckt würde, so wurden die Untersuchungen wesentlich eingeschränkt, schließlich nach 11/2 Jahr fallen gelassen. Doch mußten sich Floquet, Rouvier, Freycinet, Roche u.a. zeitweise aus dem politischen Leben zurückziehen, weil sie von der Panamagesellschaft Gelder, wenn auch nur zu politischen Zwecken, nicht zu persönlichem Gewinn, empfangen hatten. 1896 wurde Arton in England ergriffen und ausgeliefert, weil er sich des Betrugs gegen eine Dynamitgesellschaft schuldig gemacht hatte. Deswegen zu schwerer Strafe verurteilt, erbot er sich zu Enthüllungen, und so wurde 1897 der P. wieder aufgenommen. Gegen zwei Abgeordnete und fünf ehemalige Deputierte wurde die Anklage wegen Bestechung erhoben; doch sprach sie das Schwurgericht 30. Dez. 1897 sämtlich frei. Vgl. Chiché, L'affaire de Panama (Bordeaux 1896).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 354.
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