Wach [2]

[281] Wach, 1) Karl Wilhelm, Maler, geb. 11. Sept. 1787 in Berlin, gest. daselbst 24. Nov. 1845, bildete sich unter K. Kretschmars Leitung und auf der Akademie und malte bereits 1807 ein Altarbild: Christus mit vier Aposteln (in der Kirche von Dorf Paretz), und 1811 ein Bildnis der Königin Luise. Nachdem er die Feldzüge von 1813 und 1815 als Landwehroffizier mitgemacht, blieb er in Paris, bildete sich dort bei David und Gros und ging 1817 nach Italien, wo er eifrige Studien nach den Quattrocentisten machte, den stärksten Einfluß aber durch Raffael erhielt. 1819 kehrte W. nach Berlin zurück, wo er eine Schule eröffnete, aus der bis 1837 über 70 Künstler hervorgingen. Er wurde Professor, 1820 Mitglied der Akademie und 1840 Vizedirektor der Akademie. In der ersten Zeit nach seiner Rückkehr entstanden die Deckengemälde der neun Musen im königlichen Schauspielhaus (gestochen von Caspar, neue Ausg., Berl. 1877), denen das Abendmahl und die Auferstehung Christi (in der evangelischen St. Peter-Paulskirche zu Moskau) und 1826 ein großes Madonnenbild für die Prinzessin Friedrich der Niederlande folgten. Von seinen spätern Arbeiten sind hervorzuheben: die drei himmlischen Tugenden (in der Friedrichswerderschen Kirche zu Berlin, 1830), Christus mit seinen Jüngern und Psyche von Amor überrascht (beide in der Berliner Nationalgalerie), Johannes in der Wüste und Judith mit dem Haupte des Holofernes (1838). Besonders beliebt war W. als Bildnismaler.

2) Adolf, hervorragender Prozessualist, geb. 11. Sept. 1843 zu Kulm in Westpreußen, studierte 1861 bis 1865 in Berlin, Heidelberg und Königsberg die Rechte, promovierte 1865 in Königsberg und habilitierte sich daselbst 1868 als Privatdozent. 1869 als ordentlicher Professor der Rechte nach Rostock berufen, ging er in gleicher Eigenschaft 1870 nach Tübingen, 1872 nach Bonn, 1875 nach Leipzig. 1882 ward er hier zum Geheimen Hofrat, 1893 zum Syndikus des akademischen Senats, 1895 zum Geheimen Rat ernannt. Er schrieb: »Der Arrestprozeß in seiner geschichtlichen Entwickelung« (Teil 1, Leipz. 1868); »Vorträge über die Reichszivilprozeßordnung« (Bonn 1879, 2. Aufl. 1896); »Handbuch des deutschen Zivilprozeßrechts« (Bd. 1, Leipz. 1885); »Die Zivilprozeßordnung und die Praxis« (das. 1886); »Die zivilprozessualische Enquete« (Berl. 1887); »Der Feststellungsanspruch« (Leipz. 1888); »Die Reform der Freiheitsstrafe« (das. 1890); »Die Mündlichkeit in dem Entwurf der österreichischen Zivilprozeßordnung« (das. 1895); »Zur Lehre von der Rechtskraft«, zwei Rechtsgutachten (mit P. Laband, das. 1899); »Die Beweislast nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch« (das. 1901) u. a. Auch bearbeitete er F. L. v. Kellers »Der römische Zivilprozeß und die Aktionen« in 5. und 6. Auflage (Leipz. 1876 u. 1883).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 281.
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