Alvensleben [2]

[379] Alvensleben, altes, aus der Gegend von Magdeburg (s. Alvensleben, Geogr.) stammendes, in der Altmark begütertes, der lutherischen Confession folgendes Geschlecht. Der Gründer ist: 1) Wichard von A., bischöflich halberstädtischer Ministerial u. Burggraf in Halberstadt in dem letzten Dritttheil des 12. Jahrh.; von ihm stammten 2 Linien, von denen eine in der Mitte des 14. Jahrh. erlosch, die andere der Stamm ward, aus dem durch 2) Ritter Albrecht I. von Calve die Schwarze Linie, 1324, durch 3) Ritter Gebhard IV. von Klözze die Weiße Linie, u. durch 4) Ritter Friedrich II. die Rothe Linie gestiftet ward. Aus der Schwarzen Linie wurde 1798 August Ernst (s.d. 6) u. aus[379] der Weißen Linie die Brüder Wilhelm (geb. 1798) u. Ferdinand (geb. 1803) 1840 in den Grafenstand erhoben. I. Schwarze Linie: 5) Philipp Karl, Graf von A., geb: 1745 zu Hannover, ward mit den beiden Prinzen Friedrich Wilhelm II. u. Friedrich Heinrich Karl von Preußen zu Magdeburg erzogen, studirte in Halle, u. ward 1770 Referendar beim Kammergericht zu Berlin, 1774 Hofcavalier des Prinzen Ferdinand u. 1775 Gesandter am sächsischen Hofe, u. erwarb sich in dieser Stellung durch Geschäftskenntniß die Gunst Friedrichs II. Im Bairischen Erbfolgekriege schloß er mehrere Verträge u. ward von Friedrich Wilhelm II. zu verschiedenen diplomatischen Sendungen gebraucht u. ging 1788 als außerordentlicher Gesandter nach den Niederlanden u. England. 1791 zurückgekehrt, ward er Staatsminister des Auswärtigen, 1801 zum Grafen erhoben u. st. 1802. 6) Aug. Ernst, Graf von A., geb. 1758 zu Erxleben bei Neuhaldensleben, studirte zu Helmstädt u. wurde Referendar zu Magdeburg, von welcher Stelle er aber schon 1787 zurücktrat; 1788 wurde er Domherr u. 1796 Domdechant zu Halberstadt, u. 1798 Graf, privatisirte nach der Auflösung des Stiftes, ward aber nach dem Tode des Staatsministers Grafen Schulenburg durch Georg IV. u. den Grafen Münster erster Minister von Braunschweig, was er bis zur Volljährigkeit des Herzogs Karl 1823 blieb, dann ward er Landtagsmarschall der Provinz Brandenburg, sowie Mitglied des preußischen Staatsraths u. st. 1827. 7) Albrecht, Graf von A., ältester Sohn des Vorigen, geb. 1794 zu Halberstadt, studirte zu Berlin, trat als Freiwilliger in die preußische Gardecavallerie u. ward bald Offizier, nach dem Frieden aber 1817 Referendar am Stadt-, dann beim Kammergericht in Berlin, wo er Assessor u. 1826 Rath wurde, kam aber bald als Hülfsarbeiter zum Geheimen Obertribunal u. ward Mitglied des Revisionsgerichts der Provinz Brandenburg; 1828, nach dem Tode seines Vaters, übernahm er dessen Güter u. war Generaldirector der Magdeburgischen Feuerversicherungsgesellschaft. 1833 ward er geheimer Justizrath u. Mitglied des Staatsraths u. 1834 mit Ancillon Abgeordneter bei der neuen Ministerialconferenz zu Wien zur Vermeidung fernerer Unordnungen in Deutschland, erhielt im November 1834 die provisorische Verwaltung des Finanzministeriums u. 1836 als wirklicher Staatsminister dasselbe definitiv, auch im April 1837 die obere Leitung des Bau-, Fabrik- u. Handelswesens. Er ließ die schon am 1. Jan. 1834 eingetretene Vereinigung des größten Theils Deutschlands zu Einem Zollverbande wirklich ins Leben treten. 1842 trat er aus dem Ministerium u. in den Privatstand zurück; 1850 vertrat er Preußen bei der Dresdener Ministerialconferenz (s. Deutschland Gesch.) u. ging im Mai 1854 in vertraulicher Mission nach Wien wegen Auslegung des Vertrags vom 20. April. Er ist seit 1840 auch mit dem Erbtruchseßamt im Fürstenthum Halberstadt bekleidet. II. Weiße Linie; jetziger Chef: 8) Graf Wichard, ältester Sohn des 1853 verstorbenen Grafen Wilhelm, geb. 1825.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 379-380.
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