Auswerfen

[83] Auswerfen, 1) A. von Gelb od. Sachen unter das Volk. Dies pflegten zu Rom Vornehmen an festlichen Tagen zu thun; früher wurden hölzerne Figuren von Thieren ausgeworfen, die dann mit dem wirklichen Thiere ausgelöst wurden, od. Täfelchen (Tesserae, Symbola), mit Anweisungen auf Getreide u.a.; später Geld, bes. beim Antritt eines hohen Amtes; die Kaiser verheilten selbst Anweisungen auf Sklaven, Heerden, Schiffe u.a. Auch in neuerer Zeit hat sich bei Feierlichkeiten, bes. bei Krönungen, der Gebrauch erhalten, Münzen (Auswurfmünzen) auszuwerfen; auch bei Hochzeiten ist es an manchen Orten Volkssitte, daß der Bräutigam bei der Heimfahrt aus der Kirche nach der Trauung Geld od. Eßwaaren auswirft; 2) so v.w. Ausspeien, bes. Schleim od. Eiter der Lunge; vgl. Auswurf; 3) (Schifff.), zur Erleichterung eines Schiffes Waaren über Bord werfen, od. 4) das Senkblei od. die Anker in das Wasser lassen; 5) (Jagdw.), beim größeren Jagdgeflügel, Hasen u. Kaninchen, so v.w. Aufbrechen 1); 6) (Reitk.), von Pferden, die Füße auswärts werfen; 7) (Uhrm.), so v.w. Auschweifen; 8) für Ausgaben gewisse Summen festsetzen; 9) Posten einer Rechnung zum Zusammenzählen anmerken; 10) Pferde a., so v.w. Castriren; 11) von Pferden, so v.w. Misten; 12) ein Fohlen a., dasselbe gebären.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 83.
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